Wir sind MR. GAY World 2012

Andreas Derleth heißt er. 32 Jahre jung, 1,90 m  groß,  muskelbepackt und verpartnert. Der aus Hassfurt stammende Wahl-Neuseeländer ist am Sonntagabend zum MR. GAY WORLD 2012 gekürt wurden.

Gegen 21 Konkurrenten konnte sich der Inhaber eines Schreibwarengeschäfts im südafrikanischen Johannesburg behaupten. Nun trägt er für ein Jahr den Titel „MR. GAY WORLD“ und ist als Botschafter für die Rechte von Schwulen und Lesben weltweit unterwegs. 20.000 Euro Preisgeld, Kleidung, Kosmetik und Schmuck sollen ihm sein Amt erleichtern und ihn für die Reisen auf die fünf Kontinente wappnen. Zudem gewann er eine Reise für zwei Personen nach Südafrika.

Derleth ist vor vier Jahren in Neuseeland „hängen geblieben“. Nach einem beruflichen Aufenthalt habe er sich in das Land verliebt und ist geblieben. Ein Grund könnte auch sein Partner Tom sein. Mit ihm lebt er in einer Eingetragenen Partnerschaft und betreibt ein Schreibwarengeschäft.

Die Wahl zum „MR.GAY. WORLD“ war bereits im Vorfeld mit Negativschlagzeilen aufgefallen. Zimbabwes Kandidat verzichtete auf die Teilnahme aus Angst um seine Mutter und auch der äthiopische Teilnehmer hatte familiäre Probleme. Er wurde von seinem Vater verstoßen, als dieser von seiner Teilnahme erfuhr. Ebenfalls Honk Kong schickte keinen Teilnehmer ins Rennen. Die Absage wurde mit „Angst vor der Staatsmacht“ den Juroren mitgeteilt.

Dass die Wahl im südafrikanischen Johannesburg stattfand war beabsichtigt. Denn in vielen Ländern des Kontinents steht Homosexualität unter Strafe oder wird von der Gesellschaft mit Ausgrenzung ‚bestraft’. Die Rechte von Homosexuellen sind weltweit stark unterschiedlich. Die Veranstalter meldeten, dass die asiatischen Teilnehmer in der Unterzahl waren. Muslimische Staaten schickten erst gar keine Teilnehmer zur Wahl.

Ein „afrikanischer“ Lichtblick: Die Eltern des namibischen Teilnehmers brachten ihren Sohn zum Flughafen, wünschten den ersten Platz und verabschiedeten ihren feierlich.

(Bild: www.mrgayworld.org)

Kreuz.net verfassungswidrig?!

Was ist dran? Wir beobachten die Internetseite kreuz.net schon eine Weile und berichten auch ab und an von den teilweise sehr an den Haaren herbeigezogenen Argumentationen in den Beiträgen der Seite.

Schwule sind grundsätzlich an allem schuld. Und selbstverständlich sind wir es auch, die Gott nicht ehren und „abartig sind“, „Unzucht betreiben“ sowie „Die Weltordnung zerstören wollen“. Ja genau!
Aber nicht nur Homosexuelle bekommen ihr Fett weg – Alle die nicht in die Gesinnung der Kreuz.net Autoren passen sind schlechte Menschen und zerstören auf lange Sicht unsere Gesellschaft…

Nun reagiert das Bundesamt für Verfassungsschutz und stuft die Internetseite „Kreuz.net“ als verfassungswidrig ein. Heinz Fromm, Präsident der Behörde folgt damit dem Aufruf von Grünenpolitiker Volker Beck. Dieser hatte vor Kurzem eine Anfrage an das Bundesamt gerichtet.

Kreuz.net“ berichtet seit Jahren unter Glaubensaspekten über Immigranten, Politik und Homosexualität. Selbstverständlich immer als Negativberichterstattung wenn nicht sogar direkter Hetze.
Nachdem sich die Amtskirche von ihrem rechten Flügel distanzierte, sah sich auch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Handlungszwang. Sie stufte die Seite als grundgesetzwidrig ein.

Slowenien mag keine Homosexuellen

Nicht ganz 55 Prozent der Slovenen haben am vergangenen Sonntag gegen eine Neudefinition des Familienbegriffs und somit die Ausweitung der Rechte Homosexueller gestimmt. In einer Volksabstimmung sollte über das Inkraftreten eines liberaleren Familiengesetzbuches entschieden werden.

Das von 1976 veraltete Gesetz sollte grunderneuert werden – Doch leider ohne Erfolg. Viele Neuerungen, u.a. Verbesserungen zum Schutz von Kindern waren in den Augen konservativer Kreise nicht tragbar. Sie erzwangen mit Hilfe der katholischen Kirche eine Volksabstimmung.
Ausschlaggebend war die „Neudefinition“ des Familienbegriffs. Im neuen Gesetz war das traditionelle Familienmodell „Mutter-Vater-Kind“ an die heutige Zeit angepasst und auch Lebensgemeinschaften (hetero und homo) sowie Alleinerziehende einbegriffen.
Da aber auch Regenbogenfamilien und homosexuelle Eltern von dem neuen Gesetz profitieren würden, war es für die Gegner nicht gut genug.
Sie halten weiter an der alten Gesetzgebung fest und möchten den Weg für Homosexuelle in keinem Fall frei machen.
Ein neuer Gesetzesvorschlag kann frühestens in einem Jahr vorgelegt werden.

Schwule Königspaare wollen wir nicht…

Deutsche Schützen wollen keine schwulen Könige.

Deutsche Schützen wollen keine schwulen Könige.

Die Diskussion sorgte für Aufsehen – Und das nicht nur innerhalb der Vereine und Bruderschaften. Das mediale Interesse reichte von der kleinen Tageszeitung bis hin zu Spiegel, Stern und Focus und auch wir haben über das Vorhaben des Bundes  der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V.  berichtet.

Im Mittelpunkt stand der Auftritt eines schwulen Königs im vergangenen Jahr. Dieser wollt gern mit seinem festen Partner auftreten, durfte letztlich aber nicht. Und so wurde aus einer Partnerschaft, eine Liebe zweiter Klasse – Und alles nur für Brauchtum und Tradition.

Am vergangenen Wochenende wurde dann über die zukünftige Handhabe solcher Situationen auf einem Verbandstag entschieden. Insgesamt 450 von 500 Stimmberechtigten entschieden, dass Schwule zukünftig keinen Stellenwert mehr in den Bruderschaften haben. Zumindest dürfen homosexuelle Könige zukünftig nicht mehr mit Ihrem Partner auftreten. Auch wenn diese immerhin in der „zweiten Reihe Platz nehmen dürfen“. Eine weibliche Begleitung müssen die Schützenkönige aber nicht zwingend bestimmen. Immerhin.

Vielerorts stößt die Entscheidung auf Missverständnis. Auch rein rechtlich wird dies schwer umzusetzen sein. Denn vereinsrechtlich scheint der Entschluss nicht zwingend bindend zu sein. Denn wer in den einzelnen Bruderschaften König wird, entscheidet nicht die Bundesvertretung der Historisch Deutschen Schützenbrüderschaften, sondern die jeweilige Bruderschaft selbst. So kann also rein theoretisch auch eine männliche Königin „toleriert“ werden.  Volker Beck, MdB forderte nun sogar eine Überprüfung der Entscheidung durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Wie auch immer in der Sache weiter verfahren werden wird – Die Entscheidung des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbrüderschaften zeigt, in wieweit Tradition und Brauchtum noch über unsere Denkweise bestimmen. Kein Wunder, dass sich vielerorts Jugendliche und junge Männer mit ihrem Outing schwer tun . Homosexualität ist eben leider noch nicht „normal“.

UN-Menschenrechtsrat: Muslimische und afrikanische Länder erkennen Homosexualität nicht an

Bei einer Debatte im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) über die Rechte von Homosexuellen kam es am Mittwoch zu einem Eklat: Vertreter muslimischer und afrikanischer Staaten sprachen sich grundlegend gegen das Konzept „abweichender sexueller Orientierungen“ aus. Unter Protest verließen sie den Saal.

Zuvor hatte UN-Menschenrechtskommissarin Navi Pillay eine Studie zur weltweiten Diskriminierung Homosexueller vorgestellt. Nach derzeitigem Stand werden Homosexuelle demnach in mindestens 76 Ländern durch Landesgesetze diskriminiert. Dazu gehören auch Mord, Misshandlung und sexuelle Übergriffe. Mit diesen Gesetzen werde gegen die Grundrechte verstoßen, so Pillay.

UN-Generalsekretär Ban Ki Moon erklärte, dass nun die Zeit um Handeln gegen Diskriminierung gekommen sei. Während die Initiative der UN von westlichen und lateinamerikanischen Ländern unterstützt wurde, forderten die islamischen Staaten ein Ende der Debatte um die Rechte Homosexueller.

Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

Überall im Land wehen die Flaggen mit Trauerflor vorm Rathaus. Wer sich fragt warum, der bekommt jetzt eine Antwort: Es ist der 27. Januar, der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Seit 1996 ein bundesweiter gesetzlich verankerter Gedenktag. Auch international wird der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Am 27. Januar 1945 befreiten Soldaten der Roten Armee die letzten Überlebenden in Auschwitz-Birkenau. Das KZ galt seiner Zeit als das größte Vernichtungslager überhaupt.

Warum wir darüber berichten? Während der Zeit des NS-Regimes sind Millionen Menschen verfolgt, verjagt, verurteilt oder gar ermordet wurden. Darunter auch mehrere Tausend Homosexuelle.
Aus diesem Anlass rufen wir heute ab 18:00 Uhr zu einer bundesweiten Schweigeminute auf.
Wir möchten den vielen schwulen Männern gedenken, die nicht die Chance hatten, ihre sexuelle Orientierung ohne Barrieren zu leben. Wir möchten aber ebenso daran erinnern, dass auch viele weitere Menschen den Gesinnungen der Zeit zum Opfer gefallen sind.

In den letzten Tagen haben wir bereits vom Mahnmal im Berliner Tiergarten berichtet. Gestern wurde der Neune im Denkmal integrierte Film der Öffentlichkeit vorgestellt. Heute wurden Kränze und Blumen niedergelegt. Zu den Artikeln.

Der Literaturkritiker Marcel Reich-Ranicki hat im Bundestag über seine Erlebnisse im Warschauer Ghetto gesprochen. Anlass war der 67. Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz. (zum Beitrag)

Schweigeminute zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus - Freitag, 27. Januar um 18:00.

 

Berlin Tiergarten: Neuer Film im Denkmal

Bereits vor zwei Tagen haben wir über den neuen Film im Denkmal der im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen berichtet. (zum Beitrag)
Anlässlich des morgigen Gedenktages für die Opfer, wurde heute der neue Film der Öffentlichkeit präsentiert.

Das Denkmal wurde 2008 im Berliner Tiergarten eingeweiht und soll den verfolgten und ermordeten homosexuellen Opfern zur Zeit des NS-Regimes gedenken. Auch soll es an die dargebotene Ungerechtigkeit erinnern und ein immerwährendes Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben setzen.

„Im nationalsozialistischen Deutschland fand eine Homosexuellenverfolgung statt, die in ihrem Ausmaß und in ihrer mörderischen staatlichen Effizienz ohne gleichen in der Geschichte ist. Deutschland hat daher eine besondere Verantwortung, Menschenrechtsverletzungen an Lesben und Schwulen entschieden entgegenzutreten. In vielen Ländern werden Lesben und Schwule heute noch verfolgt und kriminalisiert.“, klare Worte, die Günter Dworek vom LSVD da gewählt hat. Aber wohl auch Worte um zu Begreifen.

„Der neue, heute installierte Film zeigt küssende Männer- und Frauenpaare, aber auch Reaktionen der Umwelt darauf. Er macht damit auch Homophobie zum Thema, deutet an, dass heute noch ein Kuss im öffentlichen Raum für Lesben und Schwule Gefahr bedeuten kann.“, so Dworek weiter zum Filmwechsel im Mahnmal.

Generell muss Deutschland in der Geschichte wohl auch noch einiges aufarbeiten.  Einen entsprechend Artikel warum, haben wir hier verlinkt. Nicht nur der LSVD auch die Politik fordert eine Wiedergutmachung. Unter anderem die Aufhebung der Unrechtsurteile in den Jahren, in denen §175 StGB noch in Kraft war sowie die Rehabilitierung und Entschädigung der in Deutschland wegen homosexueller Handlungen verfolgter Menschen.

Gleichberechtigung am Homosexuellen Denkmal

Mit einer Verspätung von knapp zwei Jahren, wird am 26. Januar ein neues Video im Homosexuellen-Mahnmal im Berliner Tiergarten vorgestellt werden.

Künftig wird der Film zur Verfolgung Homosexueller während der NS-Zeit nicht mehr nur ein sich küssendes Männerpaar zeigen sondern verschiedenen gleichgeschlechtliche Paare – junge und ältere – Frauen und Männer.

Begonnen hat den Streit um die Gleichberechtigung am Homo-Denkmal durch einen Artikel in der „Emma“. Bereits vor der Einweihung kritisierte das feministische Blatt aus der Hand von Alice Schwarzer die Einseitigkeit des gezeigten Videos. Die Geschichte der weiblichen Sexualität werde vollends vernachlässigt. Das Künstlerduo Elmgreen und Dragset hatten kurz darauf eingewilligt, das Videomaterial regelmäßig zu wechseln.

Nun soll es soweit sein und die Homosexualität in all ihrer Bandbreite dargeboten werden. Auch wenn in der vorangegangenen Diskussion die Frage im Raum stand, ob lesbischer Frauen genauso gedacht werden solle wie homosexueller Männer. Ausgelöst wurde die Diskussion damals von mehreren Leitern von KZ-Gedenkstätten, die in einem offenen Brief „von der Verfälschung der Geschichte“ sprachen. Während des Nationalsozialismus seien nur homosexuelle Männer (mehr als 50.000) verfolgt, die Liebe zwischen Frauen sei nie verfolgt worden, waren ihre Worte.

Der LSVD – Mitinitiator des Denkmals – ist mit der nun gefundenen Lösung mehr als einverstanden. „Das Mahnmal habe auch den Sinn, ein Zeichen gegen aktuelle Diskriminierung zu setzen.“, so Renate Rampf Bundespressesprecherin des LSVD. „Wir finden es schön, wenn das Mahnmal beweglich ist und einem Prozess unterliegt“, so Rampf weiter.

Die feierliche Präsentation findet am 26. Januar im Berliner Tiergarten direkt am Mahnmal der zur NS-Zeit verfolgten Homosexuellen statt.

Entschädigung für §175 gefordert

Vollbild anzeigenEine rechtliche Existenz hatte der § 175 des deutschen Strafgesetzbuches von 1872 bis zum Juni 1994. Er stellte homosexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe und wurde 1949 in einer von den Nazis verschärften Version im Grundgesetz der Bundesrepublik fest verankert. Acht Jahre später – 1957 – wurde der §175 ohne Änderungen vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und erst weitere 12 Jahre später weiter angepasst.

In der ehemaligen DDR wurde der §175 StGB bereits 1968 durch den §151 ersetzt. Dieser stelle sexuelle Handlungen unter Erwachsen generell nicht mehr unter Strafe. Bereits 1988 wurde auch dieser ersatzlos gestrichen. In Gesamtdeutschland werden homosexuelle Handlungen zwischen Männern erst seit 1994 „toleriert“.
Der §175 StGB existiert seither nicht mehr. Insgesamt wurden mehr als 140.000 Männer nach den verschiedenen Versionen von §175 verurteilt.

Die Berliner Linken versuchen nun erneut gegen die damalige Gesetzgebung vorzugehen. In einem aktuellen Antrag, welcher zum 26. Januar eingereicht werden soll, fordert die Fraktion die Entschädigung aller Homosexuellen, die unter dem Paragraphen 175 StGB in der BRD und DDR verurteilt worden sind.

Wie Klaus Lederer, offen schwuler Vorsitzender der Linken-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus mitteilte, sieht der Antrag „[...] eine vollständige Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer, sowie Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene um Forschung und Dokumentation zur Homosexuellenverfolgung in beiden deutschen Staaten voranzubringen [...]“ vor. Dies hätte dann eine Bundesratsinitiative zur Folge.

Die Fraktion der Grünen hat bereits im Mai 2011 einen Antrag bezüglich §175 StGB eingereicht. Dieser wurde im Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP abgelehnt.

Mehr zum Thema im GAYS.DE Newsblog.

„Homosexualität ist heilbar“ – Oberrabbiner beurlaubt!

Jüdische ReligionKurz notiert: Wie die Jüdische Allgemeine schreibt, hat die jüdische Einheitsgemeinde Amsterdam heute Morgen ihren Oberrabbiner mit sofortiger Wirkung beurlaubt. Laut Informationen der JA habe der Rabbiner ein Dokument unterzeichnet, welches Homosexualität als heilbar deklariert. Führungskräfte der Gemeinden sollten dazu angehalten werden, Menschen mit „gleichgeschlechtlichen Neigungen“ dabei zu helfen, dies zu „überwinden“.

Die jüdische Gemeinde Amsterdam sah sich mit ihrem Oberrabbiner Aryeh Balbag nicht im Einklang und musste aufgrund des homophoben Verhaltens umgehend handeln. Balbag war bisher nicht als homophob einzustufen und erfüllte sein Amt sechs Jahre lang ohne Unstimmigkeiten.

In rund 75 von 195 Staaten auf der Welt werden Homosexuelle auch heute noch strafrechtlich verfolgt, so etwa in Nigeria, Jamaika, Simbabwe, Angola, Nepal und in den meisten islamischen Staaten, wobei fünf dieser Länder – Jemen, Iran, Saudi-Arabien, Mauretanien und Sudan – zwischenmännlichen Analverkehr mit dem Tode bedrohen.
In der bis 1992 gültigen neunten Ausgabe der International Classification of Diseases (ICD) erschien Homosexualität unter dem Klassenkürzel 302.0 als eigene Krankheit. In der folgenden, bis heute geltenden Version ICD-10 tauchte die gleichgeschlechtliche Neigung dann endlich nicht mehr auf.