Die Linke stellt Anfrage zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Ehen an Bundesregierung

Die Fraktion „Die Linke“ hat eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe gerichtet. Mit ihrer Frage möchte sie die Regierung an ihr im Koalitionsvertrag formuliertes Ziel erinnern, „gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht“ abzubauen.

Gleichzeitig fordert die Partei CDU, CSU und FDP auf, Maßnahmen nennen, mit denen in der  vergangenen Legislaturperiode eine Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Ehen umgesetzt wurde.

Außerdem soll die Bundesregierung angeben, ob der in Artikel sechs des Grundgesetzes normierte besondere Schutz für Familien nicht nur für Familien im Sinne eines traditionellen Familienbildes gilt, sondern für jegliche Familien unabhängig von der sexuellen Orientierung.

Bereits im letzten Jahr haben die Fraktionen im Bundestag verschiedene Anfragen gestellt. Immer wieder ging es um das Thema Gleichstellung und immer wieder wurde von Seiten der CDU/CSD und FDP ein  Veto eingelegt. Bisher ist Deutschland noch weit hinter einem „europäischen Standard“. (GAYS.DE berichtete)

Reaktionen auf Kölner Gerichtsentscheidung

Nachdem das Kölner Finanzgericht eingetragenen Lebenspartnerschaften vorläufig das Ehegattensplitting zugesprochen hat, gibt es erste Reaktionen aus der Politik. Die Lesben und Schwulen in der Union (LSU) begrüßt den Gerichtsentscheid.
„Wieder einmal musste ein Gerichtsurteil die Rechtsunsicherheit für Lebenspartner verdeutlichen und richtig stellen. Wir haben das Glück, in einem Land zu leben, in dem Gerichte unabhängig von Gesetzgebung und Regierung agieren. Dennoch ist es absolut unverständlich, dass es seit Bestehen des Instituts der Eingetragenen Lebenspartnerschaften keine Regierung vermocht hat, angemessene steuerrechtliche Regelungen zu erlassen.“, erklärt der LSU-Bundesvorsitzende Alexander Vogt. Er hofft sehr auf eine baldige Änderung des Steuerrechts, welche die Lebenspartner entsprechend berücksichtigt und der Ehe gleich stellt, so wie es auch das Bundesverfassungsgericht schon gefordert hat. Er ruft die Bundesregierung, und damit auch seine eigene Partei CDU, auf, endlich den Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen, entsprechende Rechte einzuräumen.
Michael Kauch, Bundestagsabgeordneter der Regierungspartei FDP, fühlt seine Partei von dem Gerichtsentscheid gestützt. „Wer gleiche Pflichten wie Ehegatten hat, muss auch gleiche Rechte bekommen. Die Liberalen fordern die volle Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe.“, so der Politiker. Er fordert seinen Koalitionspartner CDU/CSU auf, nicht darauf zu warten, bis das Bundesverfassungsgericht seine Regierung zur Gleichstellung verurteilt sondern „unverzüglich die überfällige Gleichstellung [...] zu beschließen.“
Für Barbara Höll, lesben- und schwulenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE trägt das Urteil der gesellschaftlichen Realität Rechnung. Es sei schon seit langem nicht mehr vermittelbar, dass Lesben und Schwule weniger Rechte haben, erklärt sie. Sie ärgert sich darüber, dass wieder einmal die Gerichte den Gesetzgeber darauf hinweisen müssen, dass die Diskriminierung von Lesben und Schwulen nicht mehr mit der deutschen Rechtsordnung vereinbar ist. „Der Gesetzgeber sollte nun zügig den leichten und konsequenten Weg gehen und die Ehe für Lesben und Schwule zu öffnen. Dann ist die Gleichbehandlung automatisch in allen Rechtsbereichen vollzogen.“, fordert Höll. (Quelle: PRIDE1/td)

Homosexuelle Paare dürfen ins Standesamt

Bereits gestern Nachmittag haben wir Euch über die Entscheidung des baden-württembergischen Landtags via Facebook informiert. Heute holen wir die ausführliche Berichterstattung in unserem Blog nach…

Als letztes Bundesland hat es gestern der Landtag in BW geschafft, seine Standesämter zukünftig auch homosexuellen Paaren zu öffnen. Bisher war dies nicht der Fall. Gleichgeschlechtliche Paare konnten auf jedem Amt ihre Partnerschaft eintragen lassen, sei es die KFZ-Zulassungsstelle gewesen oder eine andere Ordnungsbehörde (GAYS.DE berichtete).

Nach dem neuen Gesetz sind nun die Standesämter und nicht mehr die Landratsämter für die Beurkundung eingetragener Lebenspartnerschaften homosexueller Paare zuständig.

Der Landtag setzte am Mittwoch mit der grün-roten Mehrheit der Benachteiligung von Schwulen und Lesben bei der Zeremonie der Homoehe ein Ende. Damit können künftig auch Homosexuelle im schmucken Rathaus getraut werden – und nicht mehr in tristen Nebenräumen im Landratsamt.

Auch der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall (SPD) zeigte sich erfreut über diese Entscheidung. Unter der schwarz-gelben Landesregierung wurden gleichgeschlechtliche Paare vielerorts offen diskriminiert. So waren neben der Verweigerung der Standesämter auch höhere Gebühren allgegenwärtig. Eine Ungerechtigkeit, die nun ein Ende hat.

Ein Schritt nach vorn in Sachen Gleichstellung

Ab sofort werden Bundesbeamte, Richter und Soldaten in Deutschland nicht mehr benachteiligt – Zumindest in Sachen finanzieller Gleichstellung sind gleichgeschlechtliche Partnerschaften, die in einer sogenannten Homo-Ehe begründet sind, nicht mehr Beziehungen zweiter Klasse.

In einer Abstimmung am Freitag stimmte der Bundesrat einem Gesetz zu, welches gleichgeschlechtlichen Partnern innerhalb einer eingetragenen Lebensgemeinschaft die gleiche finanzielle Absicherung, wie Heterosexuellen zusichert. Demnach können fortan alle Paare die entsprechenden Zuschläge nutzen.

Im Detail heißt das, dass Familienzuschläge und die Beihilfe von Krankenkosten komplett übernommen werden können. Auch die Versorgung von Hinterbliebenen ist  somit zukünftig gesetzlich geregelt.
Die meisten Bundesländer haben dies bereits in ihren Landesverfassungen berücksichtigt. Nun erfolgt die bundesweite Anpassung und somit ein nachzeihen aller anderen.

Der LSV beklagt jedoch, dass die Anpassung lediglich rückwirkend zum 1. Januar 2009 greift. Eine Rückwirkung bis hin zum 3. Dezember 2003 war die Forderung vom Leben- und Schwulenverband Deutschland. Zu diesem Datum lief die Umsetzungsfrist der entsprechenden EU-Antidiskriminierungsrichtlinie ab.

Rosa Wochenende

Rosa Tag 2010

Rosa Tag 2010

Ob der Rosa Tag im Heide-Park ins Wasser fällt können wir nicht sagen. Die Wettervorhersage lässt hoffen, dass am Samstag die Sonne die Oberhand gewinnen wird. Ob aber die Veranstaltung dennoch ins Wasser fällt oder nicht, dass liegt an Euch.

Seit mittlerweile sechs Jahren veranstaltet der CSD Nord e.V. das rosa Event im Heide-Park Soltau. In diesem Jahr scheint es keinen eigenen Tag für den schönsten CSD Abschluss im Jahr zu geben. Denn laut Homepage heißt es: „Den ganzen September über kommt Ihr als “flotter Dreier” zum Preis für zwei in den Heide-Park und unterstützt gleichzeitig die CSDs im Norden.“. Den entsprechenden Gutschein kann man(n) auf der Seite gleich mit runter laden. Und dennoch scheint es eine kleine aber feine Fan-Community geben, die sich via Facebook auf ihren Saisonabschluss freut. Denn da ist immerhin das Datum 10. September 2011 für den Rosa Tag zu finden.

CSD-Woche in Halle (Saale):

Am Montagabend wurde in Halle an der Saale die diesjährige CSD-Woche eröffnet. Bis zum großen Fest am Samstag laden die Veranstalter zu Vorträgen, Diskussionen und Lesungen ein. Am Samstag findet dann auf dem Marktplatz von 11 bis 18 Uhr ein buntes Bühnenprogramm statt, umrahmt von vielen Informationsständen. Musik- und Showdarbietungen unterhalten die Besucher ebenso wie eine Talkrunde zum Thema “10 Jahre Eingetragene Lebenspartnerschaft – Reif für die Ehe”.
Ab 21 Uhr wird zur Abschlussparty in die “Bel Etage” im Com-Center geladen, wo bis weit in die Nachtgetanzt und gefeiert werden kann. (Quelle CSD Halle: PRIDE1/nb)

Scheidungsrate bei gleichgeschlechtlichen Paaren niedriger als bei Heterosexuellen

Auch zehn Jahre nach Einführung der Lebenspartnerschaft für Schwule und Lesben (GAYS.DE berichtete) ist die Scheidungsrate in Hamburg deutlich niedriger als bei heterosexuellen Eheleuten. Das geht aus einer Antwort des Hamburger Senats auf eine kleine Anfrage der Grünen hervor.

Demnach wurden nur 10 Prozent der Lebenspartnerschaften wieder geschieden, bei der Ehe beträgt die Scheidungsrate 50 Prozent. Seit 1. August 2001 haben 2401 Hamburger Paare ihre Partnerschaft beim Standesamt eintragen lassen.

Farid Müller, Sprecher für Schwule und Lesben der GAL-Fraktion, sagt zum Ergebnis seiner Anfrage: „„Fast 2.500 schwul-lesbische Paare haben sich in Hamburg in den letzten Jahren das Jawort gegeben. Es freut mich, dass dieses für Schwule und Lesben so wichtige Gesetz auch angenommen wird. Es ist aber längst nicht überall selbstverständlich, diese Partnerschaften auch offen zu leben.

Umso wichtiger ist es, dass die Bundesregierung nun endlich auch für gleiche Rechte sorgt. Wenn Menschen sich mit einer Partnerschaft dazu entscheiden, für einander Verantwortung zu übernehmen, muss das vom Staat auch unterstützt werden.”

Bisher werden gleichgeschlechtliche Paare vor allem bei der Einkommensteuer benachteiligt. Sie werden hier immer noch wie Singles behandelt. Auch dürfen homosexuelle Paare in Deutschland nicht gemeinsam ein Kind adoptieren. (Quelle: PRIDE1/td)

Bundesfinanzhof stützt Gleichstellung von Lebenspartnern bei der Einkommenssteuer

In seiner heute bekannt gewordenen Entscheidung zur Aussetzung der Vollziehung vom 23.05.2011 (III B 1211/10) äußert der Bundesfinanzhof “ernstliche Zweifel” an der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses der Lebenspartner von Ehegattensplitting.
Wie der LSVD berichtet, ist die Regierungskoalition nun abermals gezwungen das Einkommenssteuergesetz zu ändern.

„Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes kommt einer weiteren Aufforderung an die Regierungskoalition gleich, eingetragene Lebenspartnerschaften im Einkommenssteuerrecht endlich mit Ehegatten gleichzustellen.“, so Manfred Bruns, Sprecher das Lesben und Schwulenverbandes (LSVD).

Weiter informiert der LSVD in einem Rundschreiben darüber, dass seit den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2009 (BVerfGE 124, 199) und vom 21.07.2010 (NJW 2010, 2783) fest steht, dass Lebenspartner auch im Einkommensteuerrecht mit Ehegatten gleichgestellt werden müssen. Gleichwohl weigert sich die Koalition, das Einkommensteuergesetz entsprechend zu ändern. Erst mit einer Entscheidung des Zweiten Senats des BVerfGE soll ein Handeln angedacht werden. Die seit 2006 aufgelaufenen Verfassungsbeschwerden bleiben dabei vollkommen unbeachtet.

„Viele Betroffene wollen nicht mehr länger warten und haben bei den Finanzämtern die vorläufige Aussetzung der Ablehnung ihrer Zusammenveranlagung beantragt. Das hat der Bundesfinanzhof jetzt gebilligt. Er hat die Auffassung des Finanzgerichts Niedersachsen bestätigt, dass die Rechtsmäßigkeit des Ausschlusses der Lebenspartner vom Splittingverfahren ernstlich zweifelhaft ist und dass das Aussetzungsinteresse der Lebenspartner die öffentlichen Belange überwiegt, die gegen die Gewährung der Vollzugsaussetzung sprechen.“, so Bruns weiter.

Mit der aktuellen Entscheidung können Lebenspartner nun weiter für Ihre Gleichstellung handeln. Der LSVD schlägt vor beim zuständigen Finanzamt eine Aussetzung der Einkommenssteuerveranlagung als Lediger zu beantragen. Den Finanzämtern entsteht so zwar ein erheblicher Mehraufwand, die Weigerung der Koalition zur Änderung des Einkommenssteuerrechts aber auch immer weiter ins Abseits.

Gleichstellung für homosexuelle Beamte in NRW

Homosexuelle Beamtinnen und Beamte in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind nun auch in Nordrhein Westfalen mit ihren heterosexuellen Kollegen gleichgestellt. Die schwulen und lesbischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter, die in Eingetragener Lebenspartnerschaft leben, erhalten ab sofort die gleichen Familienzuschläge und die gleiche Hinterbliebenenpension wie die Kolleginnen und Kollegen, die in einer Ehe leben. Die Gleichstellung wird rückwirkend zum 03.12.2003 erfolgen.

„Mit diesem Gesetz kommt die neue Landesregierung einer langjährigen Forderung des LSVD nach: Die vollständige Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Landesrecht. Das war von der alten schwarz-gelben Regierung immer wieder abgelehnt worden. Wir freuen uns, dass die rot- grüne Landesregierung eines der Versprechen des Koalitionsvertrages nun eingelöst hat.“, so Arnulf Sensenbrenner, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes NRW (LSVD).

Die Gleichstellung in Thüringen wird demnächst folgen. Lediglich in Sachsen lehnt die dortige schwarz-gelbe Koalition die Gleichstellung weiterhin kategorisch ab. In Baden-Württemberg war das bisher genauso, der LSVD erwartet, dass die neue grün-rote Regierung dort die Gleichstellung zügig in Angriff nimmt. (Quelle: PRIDE1.de/ml)

Deutschland ist reif für den Schritt nach vorn

Zehn Jahre ist es her, dass die Niederlande die rechtliche Situation von Homosexuellen wesentlich verbessert haben.
Am 1. April 2001 wurde die konventionelle Ehe auch den gleichgeschlechtlichen Paaren zugänglich gemacht und somit ein klares Zeichen zur Gleichstellung von Schwulen und Lesben gesetzt.

Als erstes Land weltweit, haben die Niederlande einen Schritt in die richtige Richtung gewagt und Vorurteile und Diskriminierung gegenüber Schwulen und Lesben abbauen können. Laut einer europaweiten Studie sind die Niederländer am tolerantesten gegenüber der gleichgeschlechtlichen Lebensweise. Vorurteile gegenüber Homosexuellen bestehen wenige.

Wie der LSVD in einer aktuellen Pressemitteilung mitteilt, fordert der Verband die Bundesregierung zum Handeln auf: „Im August gelten eingetragene Lebenspartnerschaften seit zehn Jahren als anerkannt. Nun ist es Zeit für den nächsten Schritt.“, so Manfred Bruns, Sprecher des LSVD. Meinungsumfragen zu Folge ist  die Mehrheit der Deutschen für eine Anerkennung.

„Die Schlechterstellung haben mittlerweile auch CDU/CSU anerkannt, sie sprechen sich aber weiter gegen die volle Gleichstellung aus. Weiterhin bestehen rechtliche Diskriminierungen, insbesondere im Einkommensteuerrecht und im Adoptionsrecht.“, so Bruns weiter.
Mit den gestern übergebenen Unterschriften aus der Aktion 3+ (GAYS.DE berichtete und sammelt Eure Videobeiträge zur Aktion Artikel 3) ist ein weiterer Schritt in Sachen Gleichstellung vollzogen worden.

Koalition uneins über Gleichstellung Schwuler und Lesben

Der Bundestag debattierte am Donnerstag über die Gleichstellung Homosexueller im Beamtenrecht. Dabei traten die unterschiedlichen Positionen in der Regierungskoalition einmal mehr zutage. Während der FDP-Politiker Michael Kauch auf die Erfolge seiner Partei verweist, bremst ihn sein CDU-Kollege Armin Schuster aus. Schuster räumt zwar ein, dass die Gleichbehandlung Schwuler und Lesben im Beamtenrecht ein Stück zeitgemäßer sei, dennoch lehne die CDU die vollständige Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe aber aus Überzeugung ab. Dagegen sieht Kauch die Gleichstellungspolitik seiner Regierung noch nicht am Ende. Er fordert, dass die Benachteiligung beim Einkommensteuer- und Adoptionsrecht ein Ende haben müsse. „Gerade bei der Einkommensteuer erinnern wir den Koalitionspartner an die Bestimmungen des Koalitionsvertrages. Dort haben wir vereinbart, dass wir auch im steuerlichen Bereich gleichheitswidrige Benachteiligungen eingetragener Lebenspartner abbauen werden.“, so der FDP- Politiker.

Aus Teilen der Opposition kommt Lob für die Gleichstellung. So gratuliert die SPD- Abgeordnete Kirsten Lühmann der FDP, dass sich die Union endlich zu diesem Schritt hat drängen lassen. „Das ist uns in den letzten beiden Legislaturperioden nicht gelungen, weder im Bundesrat noch in der Großen Koalition“, erklärte sie. Für sie liegt die Vermutung nahe, dass die Urteile des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts die Einsicht der Bundesregierung befördert haben.

Der Grünen-Politiker Volker Beck wirft der schwarz-gelben Koalition vor, einen Schneckentanz aufzuführen. „Erst verurteilt Sie das Verfassungsgericht, dann warten Sie bis zum letzten Moment und legen dann einen Gesetzentwurf vor, der unzureichend bleibt.“, so Beck in seiner Rede. Für Barbara Höll von der Linken ist die Gleichstellung von Lesben und Schwulen gesellschaftlich nicht mehr aufzuhalten. Sie fordert, die Öffnung der Ehe, wie das in anderen europäischen Ländern wie den Niederlanden, Belgien und sogar im katholischen Spanien schon geschehen ist. (Quelle: PRIDE1/td)