Steuersplitting gilt auch für Eingetragene Lebenspartnerschaften

Das Finanzgericht in Niedersachsen hat bereits am 9. November entschieden, dass das Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartner anzuwenden sei. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt diese Entscheidung und sieht darin eine klare Kritik an die Bundesregierung. (GAYS.DE berichtete bereits am Dinestag via Facebook)

„Wir begrüßen die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichtes, sie entspricht unseren langjährigen Forderungen nach der Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften bei Rechten und Pflichten. Das Finanzgericht hat, wie es erforderlich ist, die Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 21. Juli 2010 zur rückwirkenden Gleichstellung bei der Erbschaftssteuer auf die Einkommensteuer übertragen.“, so Manfred Bruns, Sprecher des LSVD. „Das ist eine klare Rüge für die Bundesregierung, die gerade ein Jahressteuergesetz auf den Weg gebracht hat, das die Diskriminierung von Lesben und Schwulen im Einkommensteuerrecht weiter festschreibt. Trotz des eindeutigen Votums des Bundesverfassungsgerichtes hatten sich Union und FDP geweigert, die notwendigen Schritte der rechtlichen Gleichstellung zu vollziehen. Dagegen sagt das Gericht in seiner Begründung klar, dass der Ausschluss eingetragenen Lebenspartnerschaften von der Anwendung der Regelungen über das Ehegattensplitting verfassungswidrig sei.“, so Bruns weiter.

Seit 2001 sind vor Finanzämtern und Finanzgerichten Verfahren zur gemeinsamen Veranlagung anhängig. Der LSVD hatte wiederholt dazu aufgerufen, aktiv zu werden und das Steuersplitting für Eingetragene Lebenspartnerschaften zu beantragen. All diese Verfahren kommen nun neu ins Rollen: Die Betroffenen können mit Verweis auf den Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichtes beantragen, dass die Vollziehung der ablehnenden Bescheide des Finanzamts ausgesetzt wird. Das Finanzamt muss ihnen dann den Unterschiedsbetrag zwischen der Einzelveranlagung und der Zusammenveranlagung auszahlen. (Quelle: PRIDE1.de/ml/PM)

10 Jahre Homo-Ehe

Auf den Tag genau zehn Jahre ist es her, dass der deutsche Bundestag das Lebenspartnerschaftsgesetz verabschiedet hat. Lesben und Schwule können durch das neu gestaltete Gesetz seit 1. August 2001 eine eigetragene Partnerschaft eingehen und sich das „JA-Wort“ geben.

„Die Gefährdung der Familie“ stand im Mittelpunkt des Widerstandes der CDU, die in der Debatte um die Verabschiedung des Lebenspartnerschaftsgesetz Norbert Geis an vorderste Front stellte. In seiner Ansprache betonte er, dass neben den drei Weltreligionen auch die deutsche Verfassung gegen eine Homo-Ehe spreche. Mit oder besser gesagt durch seine Argumentation gewann Geis die Mehrheit der Stimmen aus CDU, CSU und FDP. Die rot-grüne Koalition konnte sich dennoch durchsetzen und verabschiedete das neue Lebenspartnerschaftsgesetz – wenn auch mit Einschränkungen.

Schwule und Lesben können zwar mittlerweile eine eingetragene Partnerschaft eingehen, im Steuerrecht gelten wir aber immer noch als Einzelpersonen und zahlen demnach mehr Einkommensteuern als verheiratete Heteropaare. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht seitdem enorm zur Verbesserung der Situation und Stellung von Schwulen und Lesben in Deutschland beigetragen hat, eine Gleichstellung von Homo- und Heterosexuellen ist immer noch nicht vollkommen umgesetzt worden.

Im Jahr 2009 entschied das BVG, dass der Gleichheitsgrundsatz – wie im Artikel 3 GG beschrieben – auch für gleichgeschlechtliche Paare gelten muss. Seither setzt sich der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) konstant für eine endgültige Gleichstellung ein. Mit der Aktion Artikel 3 kämpft der Verband für die Rechte von Schwulen und Lesben und konnte bereits einige Teilerfolge auf Landesebene verbuchen. So sind homosexuelle Beamte überwiegend bei der Besoldung berücksichtigt worden, wenn auch nicht zu den generell geforderten Konditionen.

Eine Verbesserung der Situation ist in den letzten zehn Jahren dennoch erkennbar. Die Einstellung vieler Politiker, auch aus den konservativen Parteien ist erkennbar. Schwule und Lesben haben führende Positionen und innerhalb der Parteien ist die Akzeptanz sichtlich gestiegen. Auch wenn wir immer noch nicht die gleichen Rechte wie unsere heterosexuellen Mitbürgerinnen und Mitbürger genießen, wir sind auf dem richtigen Weg und freuen uns, dass dieser seit zehn Jahren bergauf geht.

Ende der Benachteiligung von Lebenspartnerschaften gefordert

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Christine Lüders, hat eine Ende der Benachteiligung von Lebenspartnerschaften gefordert. So fordert sie, dass Schwule und Lesben die gleichen Gebühren wie heterosexuelle Menschen zahlen, wenn sie den Bund für das Leben schließen. „Die Benachteiligung von homosexuellen Menschen durch höhere Gebühren ist nicht zu rechtfertigen“, sagte Lüders am Mittwoch in Berlin.

Wenn homosexuelle Menschen eine Lebenspartnerschaft eingehen wollen, müssen sie in zwei Bundesländern noch höhere Gebühren zahlen. So beträgt die Gebühr für die Begründung einer Lebenspartnerschaft in einigen Landkreisen in Baden-Württemberg bis zu 150 Euro, während sie für Eheschließungen bei etwa 40 Euro liegt.  Zudem werden Verpartnerungen dort vor dem Ordnungsamt beziehungsweise dem Landratsamt geschlossen und nicht wie Ehen vor dem Standesamt. (GAYS.DE berichtete)

Baden-Württemberg hatte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Zuständigkeit vom Standesamt auf eine andere Verwaltungsbehörde zu übertragen und dieser die Festsetzung der Gebühren zu überlassen. Außer in Baden-Württemberg müssen derzeit nur noch in Thüringen Verpartnerungen vor den Kreisverwaltungsbehörden geschlossen werden. Auch dort sind die Gebühren für die Verpartnerung mit 75 Euro deutlich höher als die für die Eheschließung. Allerdings liegen inzwischen Gesetzentwürfe vor, die die Gebühren in Thüringen vereinheitlichen und die Zuständigkeit auf die Standesämter übertragen sollen. Ausdrücklich begrüßte Lüders die Regelungen einiger baden-württembergischen Städte, die die Zuständigkeit bereits auf ihre Standesämter übertragen und Gebühren wie bei einer Eheschließung festgesetzt hatten: „Unter anderem Stuttgart und Heidelberg gehen hier mit gutem Beispiel voran und haben sich gegen eine weitere Benachteiligung homosexueller Menschen und Partnerschaften entschieden. Dies reicht aber noch nicht aus. Hier muss das Land Baden-Württemberg flächendeckend nachziehen. Das Bekenntnis zu Gleichberechtigung sollte in ganz Deutschland gelten. Kein Mensch darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden“, betonte die Leiterin der ADS. (Quelle: PRIDE1/td)

Leider macht Lüders keine Aussage von den Geschehnissen auf Bundesebene. Als Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes fällt auch der Einsatz zu politischen und rechtlichen Handhabe von eingetragenen Lebenspartnerschaft in ihr Aufgabengebiet. Entscheidungen auf Bundesebene sind derzeit allerding alles andere als vollkommen zufriedenstellend. (GAYS.DE berichtet)

Niedersachsen beschließt Gleichstellung von Lebenspartnerschaften

Wie der LSVD in einer aktuellen Meldung berichtet, umfasst die Anerkennung die Beamtenbesoldung sowie die Versorgungswerke der freien Berufe.

Der niedersächsische Landtag befindet heute über den Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften. Es gilt als sicher, dass der Entwurf der Landesregierung (Drs. 16/1845) verabschiedet wird. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

„Wir sind froh, dass das Gleichstellungsgesetz nach einem langwierigen Beratungsprozess nun endlich verabschiedet worden ist. Seit Jahren wurde die Gleichstellung angekündigt, aber die Beschlussfassung durch immer neue Einwände konservativer CDU- und FDP-Abgeordneter wiederholt verzögert.“

Der Gesetzentwurf der Landesregierung, der heute vom Parlament verabschiedet wird, sieht die Gleichstellung der Lebenspartner und Lebenspartnerinnen mit Ehegatten im gesamten niedersächsischen Landesrecht einschließlich des niedersächsischen Beamtenbesoldungs- und Beamtenversorgungsgesetz (Familienzuschlag, Beihilfe und Hinterbliebenenpension) vor. Erfreulich ist, dass auch die niedersächsischen Versorgungswerke der freien Berufe in das Gesetz einbezogen wurden.

Leider wird die Gleichstellung im Beamtenbesoldungs- und Beamtenversorgungsrecht nicht wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert rückwirkend in Kraft gesetzt. Sie wird wahrscheinlich zum 01.11.2010 in Kraft treten. Die verpartnerten Beamten und Beamtinnen müssen deshalb die
ihnen rechtswidrig vorenthaltenen rückständigen Bezüge einklagen bzw. die schon laufenden Verfahren und Prozesse fortführen. Dabei unterstützt der LSVD mit Mustertexten und bietet auf der eigenen Internetpräsenz weitere Hilfen und Rechtsgrundlagen an.

Schäuble will Homosexuelle nicht gleichstellen

In der schwarz-gelben Bundesregierung gibt es einen neuen Streit wegen der Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) lehnt eine Gleichstellung beim Splitting-Vorteil von lesbischen und schwulen Paaren ab. Sein Parteikollege und Ministerpräsident im Saarland, Peter Müller, hingegen setzt sich für eine solche Gleichstellung ein. Auch hat sich Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dafür ausgesprochen.

Erst in der vergangenen Woche hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eingetragene Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftssteuer gegenüber der Ehe nicht benachteiligt werden dürfen. (GAYS.DE berichtete)
Experten sehen in dieser Entscheidung eine Signalwirkung auch für andere Bereiche, in denen Lesben und Schwulen auch heute noch benachteiligt werden.
Für Schäuble lässt das Urteil dennoch auch weiterhin Unterschiede im Steuerrecht zu. „Ein solcher Differenzierungsgrund ist die Förderung der Ehe, insbesondere im Hinblick auf ihre bleibende Bedeutung als typische Grundlage der Familie mit Kindern.“, so der Finanzminister laut einer Meldung der „dpa“. (Quelle: PRIDE1.de/ml)

Volker Beck: Diskriminierung der Homo-Ehe ist auch in Deutschland verfassungswidrig

Das Verbot der Homo-Ehe ist in Kalifornien für verfassungswidrig erklärt worden (GAYS.DE berichtete).
Für Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher von Bündnis90/Die Grünen sollte diese Entscheidung auch für Deutschland gelten.
„Auch in Deutschland ist die Diskriminierung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im Vergleich zur Ehe nicht mit der Verfassung vereinbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Juli 2009 deutlich gemacht. Die fortgesetzte Schlechterstellung etwa im Steuerrecht ist sachlich nicht begründbar.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung muss bei der Einkommenssteuer endlich zu einer Gleichstellung kommen.“, so Beck in einer Mitteilung.

Das Bundesgericht in Kalifornien hat eine mutige Entscheidung gefällt. Der Richter hat klargestellt, dass die Menschenrechte auch durch einen Volksentscheid nicht eingeschränkt werden dürfen. Heute ist ein guter Tag für die amerikanischen Schwulen und Lesben. Damit verbunden ist ein Signal an den deutschen Gesetzgeber, endlich die Diskriminierung der Homo-Ehe zu beenden, so Beck weiter. (PRIDE1.de/ml)

Verfassungsgericht lehnt nachträgliche Hinterbliebenenrente ab

Hinterbliebenen einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft haben keinen Anspruch auf eine Rente, wenn der Partner oder die Partnerin vor dem Jahr 2005 gestorben ist. Das entschied gestern das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Die Richter wiesen damit die Klage eines schwulen Mannes ab, dessen Partner im Jahr 2002 gestorben ist. Seit 2005 haben Hinterbliebene Lebenspartner allerdings einen Rentenanspruch.
Die Richter argumentierten, dass der Gesetzgeber nicht zu einer Rückwirkenden Gleichstellung verpflichtet gewesen sei. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft besteht in Deutschland seit dem Jahr 2001 – seit 2005 gibt es auch eine gesetzliche Hinterbliebenen-Regelung. (PRIDE1.de/ml)

Bundesregierung bricht Wahlversprechen gegenüber Lesben und Schwulen

Das Kabinett hat heute die Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im Erbschafts- und Grunderwerbssteuerrecht beschlossen.

Für Volker Beck, den Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer und menschenrechtspolitischen Sprecher von Bündnis90/Die Grünen ist das zu spät und inhaltlich zu wenig.
Die Bundesregierung bricht ein weiteres Versprechen gegenüber Schwulen und Lesben. Mit dem heute vorgelegten Entwurf des Jahressteuergesetzes hält sie in zentralen Punkten an der Ungleichbehandlung von Eingetragener Lebenspartnerschaft mit der Ehe fest. Die Einkommensteuer bleibt ausgespart. Obwohl Schwarz-Gelb die Gleichstellung in ihrem Koalitionsvertrag versprochen hat, will die Koalition eingetragene Lebenspartner bei der Einkommensteuer weiterhin wie Fremde behandeln. Dabei ist dies die größte bestehende Ungerechtigkeit, bei der Lesben und Schwule massiv benachteiligt werden, so Beck in einer Mitteilung.

Die nun vorgeschlagene Anpassung im Erbschafts- und Grunderwerbssteuerrecht ist richtig, aber kaum mehr als ein Placebo zur Beruhigung der FDP-Klientel. Zudem weigert sich die Regierung, die Gleichstellung rückwirkend zu ermöglichen. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor einem Jahr deutlich gemacht, dass eine vollständige Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft vom Gleichheitsgrundsatz her geboten ist. Die Grünen im Bundestag hatten deswegen die Anpassung im Erbschaftssteuerrecht bereits im November des letzten Jahres beantragt die Koalitionsfraktionen haben dies dann abgelehnt. “Wir werden nun erneut einen umfassenden Gesetzentwurf vorlegen, der alle Bereiche des Steuerrechts berücksichtigt.”, so Beck.  (Quelle: PRIDE1.de/ml)

Berliner Verwaltungsgericht: „Bezirksamt muss Lebenspartnerschaft eintragen“

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Entscheidung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg teilweise revidiert. Das Bezirksamt hatte einem homosexuellen Paar sowohl die Anerkennung ihrer in Kanada geschlossenen Ehe als auch die Eintragung der Ehe als Lebenspartnerschaft nicht ermöglicht. Diese Entscheidung hat das Berliner Verwaltungsgericht zumindest teilweise revidiert.

Seit 17 Jahren lebt der Kläger mit seinem Partner in einer festen Beziehung. Das spanisch-deutsche Paar hatte 2006 in Montreal eine nach kanadischem Recht gültige Ehe geschlossen und beim zuständigen Bezirksamt beantragt, die Ehe in das deutsche Melderegister einzutragen. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hatte dies verweigert – eine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern sei in Deutschland nicht anzuerkennen.

So ist der Partner des Klägers nun laut seinen Papieren „verheiratet“, der Kläger nach deutschem Recht hingegen bisher „ledig“, wobei das Paar mittlerweile sogar sowohl eine kanadische Heiratsurkunde als auch ein spanisches Familienbuch als Nachweise über die in Quebec geschlossene Ehe besitzt.  Auch der Vorschlag, das Paar im Melderegister als „nach kanadischem Recht verheiratet“ einzutragen, wurde vom Bezirksamt nicht akzeptiert.

„Es ist ein Armutszeugnis, dass einem nach ausländischem Recht verheiraten schwulen Paar in Deutschland selbst die Eintragung als Lebenspartner in das Melderegister verweigert wurde und erst vor Gericht erstritten werden musste. Über viele Jahre wurde dafür gekämpft, die Eingetragene Lebenspartnerschaft als gesellschaftlichen Minimalkonsens zu verankern. Diesen Grundkonsens nicht zu akzeptieren ist ein sichtbares Zeichen der nach wie vor existenten strukturellen Homophobie in unserer Gesellschaft.“, so Jörg Steinert, Geschäftsführer des LSVD Berlin-Brandenburg.

Nach gültigem deutschen Recht ist eine Übertragung der Ehe ins deutsche Melderegister als solche nicht möglich, da eine Ehe nur zwischen heterosexuellen Paaren geschlossen werden darf. Die Eintragung als Lebenspartnerschaft muss das Bezirksamt nun jedoch vornehmen. (Quelle: LSVD Berlin-Brandenburg)

Eingetragene Lebenspartnerhaften nun auch beim BAföG

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat eine Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beschlossen. Neben zahlreichen Änderungen, wie leichte Erhöhungen der Leistungen, werden erstmals auch eingetragene Lebenspartnerschaften im Gesetz berücksichtigt.

Lesben und Schwule in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sollen zukünftig im BAföG genau so behandelt werden wie Eheleute. Die bedeutet, dass die Einkünfte des Lebenspartners künftig angerechnet werden. Auswirkungen hat dies insbesondere für die Berücksichtigung des Partnerschaftseinkommens beim Auszubildenden und für die Förderungsberechtigung ausländischer Lebenspartner. Der Gesetzentwurf der Regierung muss nun noch im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. (Quelle: PRIDE1.de/ml)