Strategiepapier der Jungen Union fordert Abschaffung der Lebenspartnerschaften

Ein Strategiepapier der Jungen Union, also der Jugendorganisation der CDU/CSU, sorgt derzeit für Wirbel. Der JU-Kreisverband Göppingen fordert darin eine „konservative Erneuerung“ der beiden Parteien. „Die eingetragene Partnerschaft, ist im Interesse des Staates und seiner Zukunft falsch und unsinnig. Und sie widerspricht christlichen Grundsätzen zutiefst“, heißt es u. a. in dem Papier, dass nach Angaben der Verfasser mehrheitsfähig ist.

Die „christlichen Wurzeln“ der Union werden in dem Strategiepapier in besonderer Form hervorgehoben. Die Junge Union fordert eine Rückkehr zu dieser Gesinnung.

Für die SPD ist das Papier ein Skandal. „Die CDU blockiert schon seit langem weitere Verbesserungen in der Politik für Lesben und Schwule – Fortschritte konnten nur gegen den Widerstand der Union erreicht werden. Alle Fortschritte, die unser Land – nicht nur aus schwul-lesbischer Sicht – in den letzten Jahren erreicht hat, werden nun in Frage gestellt oder ganz und gar verurteilt. Dass dies von jungen Christdemokratinnen und Christdemokraten kommt, ist umso schockierender“, so Ansgar Dittmar, der Bundesvorsitzende der Lesben und Schwulen in der SPD.

Dittmar fordert von der JU auf Landes- und Bundesebene, aber auch von der Mutterpartei eine klare Stellungnahme. „Mutterpartei und Jugendorganisation müssen sich deutlich von den Positionen des JU-Kreisverbandes distanzieren. Alles andere wäre skandalös und nicht tragbar!“ (Quelle: PRIDE1.de/ml)

Piratenpartei ruft zur Unterstützung der Demo „Gleiche Rechte – Gleiche Liebe“ auf

Zur Zeit ist Baden-Württemberg (neben Thüringen) eines von nur noch zwei Bundesländern, die von der Möglichkeit der Länderöffnungsklausel im Lebenspartnerschaftsgesetz Gebrauch machen und das Schließen von Lebenspartnerschaften anders behandeln als eine Eheschließung: In den meisten Gemeinden in Baden-Württemberg ist noch nicht das Standesamt für Lebenspartnerschaften zuständig. Außerdem werden unterschiedlich hohe Gebühren erhoben.

Der Versuch, dies in Karlsruhe zu ändern, scheiterte im Gemeinderat von Karlsruhe im Januar daran, dass Oberbürgermeister Heinz Fenrich keine Abstimmung zu dem Thema zuließ.

Als Reaktion darauf ruft der Karlsruher Verein Schwung e.V. zusammen mit der Hochschulgruppe Queerbeet am 24. April zu einer Demonstration unter dem Motto „Schwule und Lesben ins Standesamt – Gleiche Rechte für gleiche Liebe“ in Karlsruhe auf.

In seinem Urteil vom 7. Juli 2009 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes auch auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften anzuwenden ist: Der vom Grundgesetz eingeforderte Schutz der Ehe macht es nicht erforderlich, dass die Ehe gegenüber gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften privilegiert wird; somit stellt eine Benachteiligung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in vielen Fällen einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz dar. (Quelle: PRIDE1.de/ml/pm)

Online-Umfrage zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen

StaatsInstitut_fuer_familienforschungIn einer bundesweiten Studie zum Thema: “Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften”, hat das Staatsinstitut für Familienforschung der Universität Bamberg (IfB) erstmals die Situation von gleichgeschlechtlichen Paaren, die mit Kindern zusammenleben untersucht.  Die vom Bundesministerium für Justiz 2006 in Auftrag gegebene Erst-Studie, wurde bereits im Sommer 2009 vorgestellt. Frau Brigitte Zypries und Frau Dr. Marina Rupp, stellv. Leitung des IfB, präsentierten die Ergebnisse mit den Worten: „Familie ist dort, wo Kinder sind.“. (GAYS.DE berichtete)

„Gleichgeschlechtliche Lebensweisen in Deutschland“

Wie das IfB mitteilte, startet morgen, am 1. Dezember 2009 eine Folgestudie, in der besonders die Lebensumstände und Wünsche der bislang nicht berücksichtigten Personengruppen betrachtet werden sollen: Gleichgeschlechtlich orientierte Personen ohne Kinder, lesbische und schwule Eltern, deren Kinder außerhalb des eigenen Haushaltes aufwachsen, sowie homosexuelle Alleinerziehende.

Um ein umfassendes Bild gleichgeschlechtlicher Personen und Paare zu erhalten, sind die Schwerpunkte der Online-Umfrage auf die Teilnehmer zugeschnitten. Themen wie Gestaltung der Partnerschaften, Aufteilung von Erwerbstätigkeit und häuslichem Aufgaben, Kinderwunsch, Kontakt und Beziehungsgestaltung zum eigenen Kind sowie persönliche Diskriminierungserfahrungen werden mit einfließen, um ein realistischen Abbild der Wirklichkeit zu erhalten.

Die Befragung wird auf zwei verschiedenen Wegen erfolgen. Wer sich bereits im Zuge der bisherigen Forschungsarbeit des IfB zur Teilnahme bereit erklärt hat, wird momentan in Form eines Telefoninterviews befragt. Wer sich zudem an der Studie beteiligen möchte, findet die Online-Umfrage im Netz. Ein Termin für die Ergebnisveröffentlichung ist derzeit noch nicht bekannt. Die Befragung läuft noch bis Ende März 2010.

Brandenburg stärkt Rechte von Lebenspartnern

BrandenburgWie Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland, gestern mitteilte, werden eingetragene Lebenspartnerschaften in Brandenburg zukünftig in alle landespolitischen Rechtsbereichen Ehepaaren gleichgestellt werden. Zudem setzt sich die Landesregierung für die Arbeit von LesBiSchwulen Vereinen unterstützend ein.

Bruns ist sichtlich erfreut über die Koalitionsvereinbarung in Brandenburg. „Neben den guten Ergebnissen auf Bundesebene, in Thüringen und in Schleswig-Holstein ist nun auch in Brandenburg ein Grundstein gelegt.“, so Bruns. Im Detail heißt dies: Brandenburg bekennt sich zur Stärkung der Rechte von eingetragenen Lebenspartnerschaften. Existierende Benachteiligungen sollen abgebaut und die Arbeit von lesbischen und schwulen Organisationen soll intensiv unterstützt werden.

Das brandenburgische Beamtenrecht wurde bereits in der letzten Wahlperiode weitgehen geändert und gleichgeschlechtliche Paare im Besoldungs- und Versorgungsrecht gleichgestellt. Auch die Standesämter sind seitdem für Lesben und Schwule geöffnet.

„Nachdem die Lesben und Schwulen jahrelang immer wieder Rückschläge hinnehmen mussten, scheint es jetzt mit dem Abbau von Benachteiligung voranzugehen.“, so Bruns weiter. Zurückzuführen ist dies sicherlich auch auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2009 (1BvR 1164/07). Diese zwingt selbst die Bundesländer zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten, die diese bisher abgelehnt haben.

In den kommenden Wochen wird vom LSVD Berlin-Brandenburg ein Entwurf eines Landesanpassungsgesetzes zusammen gestellt und den zuständigen Ministerien überreicht. Darin sollen alle Benachteiligungen, die Lebenspartner gegenüber Ehegatten haben aufgeführt werden.

Homosexuelle Lebenspartner von Bundesverfassungsgericht unterstützt

Bereits vor ein paar Monaten hatte das Schweinfurter Amtsgericht eine Vorlage zur verfassungsrechtlichen Überprüfung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Hintergrund dabei war, dass das Recht der Stiefkindadoption bei eingetragenen Lebenspartnerschaften überprüft und ausgeschlossen werden sollte.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorlage nun jedoch zurückgewiesen.

Für die Debatte um das Adoptionsrecht von Schwulen und Lesben, ist die Entscheidung ein grundlegender Schritt. „Der Beschluss ist eine eindeutige positive Stellungnahme zur Debatte in Deutschland.“, so Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland LSVD.

Deu Begründung der Richter: Im Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Eltern sehe man keinen Verstoß gegen das Grundgesetz. Soziale du leibliche Elternschaft sind gleichberechtigt zu betrachten, so die Richter. Auch in anderen Entscheidungen habe man dies bereits wiederholt betont. Zudem verwiesen die Richter in Ihrer Entscheidung auf Artikel 6 GG, indem es heißt: Die geschützte Elternstellung zu einem Kind werde nicht allein durch die Abstammung, sondern auch aufgrund sozial-familiärer Verantwortung vermittelt. Das Bundesverfassungsgericht stellt somit nicht-leibliche Eltern und homosexuelle Elternpaare auf eine Ebene der Rechtssprechung. „Die aktuelle Interpretation des Artikel 6 GG muss zudem mit dem sich wandelnden Familienverständnis in de Gesellschaft konfirm gehen.“, so ein Richter des BVG.

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Bayerns Justizministerin hält nichts vom Kindswohl

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat davor gewarnt, aus der Rücknahme des bayerischen Normenkontrollantrags gegen die Stiefkindadoption falsche Schlüsse zu ziehen. Wenn es nach ihr geht, werden Ehe und Familie weiterhin gegen eine schrittweise Gleichsetzung mit der Lebenspartnerschaft verteidigt werden. „Eine Volladoption durch Lebenspartner werde es mit ihr nicht geben.”, so Merk gegenüber den Medien.

Eine vom Bundesministerium für Justiz vorgelegte Studie zweier hat nachhaltig bestätigt, dass für das Kindeswohl weder das Geschlecht noch die sexuelle Orientierung der Eltern von Bedeutung sind. Sondern allein, ob sie sich den Kindern liebevoll zuwenden. Politiker der CDU und CSU sind nach wie vor der Meinung, dass Kinder Vater und Mutter bräuchten, um sich zu psychisch gesunden Männern und Frauen entwickeln zu können. „Diese Haltung verteidigt Frau Dr. Merck, obwohl sie alleinerziehende Mutter ist. Aus eigener Erfahrung mit der ursprünglich ablehnenden Haltung der CSU gegenüber allein erziehenden Eltern müsste sie wissen: Kindeswohl ist dort, wo Eltern ihre Kinder lieben und nicht dort, wo es Partei-Ideologien definieren.”, so Manfred Bruns Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland.

Bei der Stiefkindadoption durch Lebenspartner geht es um Kinder, die bereits in gleichgeschlechtlichen Familien leben. An ihrer tatsächlichen Situation ändert sich nichts, ob nun die Stiefkindadoption zugelassen wird oder nicht. Sie bleiben in ihrer Familie. Aber ihre rechtliche Lage verbessert sich beträchtlich. Der LSVD hatte deshalb in seiner Stellungnahme zu dem Normenkontrollantrag geschrieben: „Wir sind der Meinung, dass politische Meinungsunterschiede nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden sollten.”

HIV-Test für alle! Gays, Schwangere, Kranke – Einmal antreten bitte!

Wenn es nach dem Willen von Nationalrat Erich von Siebenthal geht, dürfen in der Schweiz bald alle zum Zwangs-HIV-Test antreten. „Neuansteckungen können nur durch verschärfte Kontrollen verhindert werden.”, so von Siebenthal. Damit möchte er, gemeinsam mit der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP), auf die derzeitige Zahl der HIV-Neuinfektionen im Alpenstaat reagieren. Im letzten Jahr wurden von Ämtern und Ärzten 779 positive Diagnosen ausgestellt.

Geschlossen mit parteilicher Unterstützung, tritt von Siebenthal gegen die aktuellen Präventionskampagnen ein. Seiner Ansicht nach sind das verschwendete Mittel: „Für Risikogruppen [...]brauchen wir einen obligatorischen AIDS-Test.”, so der 51-Jährige. Alles andere sei indiskutabel. Dass seine Aktion auf Widerstand stößt, interessiert den Nationalrat nicht. Seine Idee sei keine Form der „Seuchenbekämpfung aus dem letzten Jahrhundert”, sondern vielmehr die beste Lösung, gestand er gegenüber dem Züricher „Tagesanzeiger”.

Bereits im vergangenen Juni sollte eine Aufklärungskampagne per Gesetzesentwurf gestoppt werden – von Siebenthal scheiterte jedoch. Auch das per Volksabstimmung bestätigte Lebenspartnerschaftsgesetz konnte von Siebenthal und die SVP nicht verhindern – Schweizer denken eben doch anders als Einzelkämpfer!

Nicht von schlechten Eltern! – Zypries stärkt Regenbogenfamilien

Wie Kinder in sogenannten Regenbogenfamilien aufwachsen und ob das Kindswohl in den modernen Lebensgemeinschaften gefährdet ist, wurde in einer bereits 2006 vom Bundesjustizministerium (BMJ) in Auftrag gegebenen Studie analysiert. Heute stellten Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Frau Dr. Marina Rupp, stellv. Leitung des Instituts für Familienforschung an der Universität Bamberg, die Ergebnisse dieser Studie vor. Befragt wurden insgesamt 693 Elternpaare und 95 Kinder, die in einer Lebenspartnerschaft leben beziehungsweise aufwachsen.

„Familie ist dort, wo Kinder sind!”

Brigitte Zypries ist stolz darauf zu verkünden, dass Regenbogenfamilien anderen Familienformen in nichts nachstehen: „Die Untersuchung hat bestätigt: Dort wo Kinder geliebt werden, wachsen sie auch gut auf. Entscheidend ist eine gute Beziehung zwischen Kind und Eltern und nicht deren sexuelle Orientierung.”. Die Studie belegt zudem, dass die Erziehung nach dem klassischen Rollen-Modell von verschiedengeschlechtlichen Elternteilen ebenso von gleichgeschlechtlichen Eltern übernommen werden kann. Ausschlaggebend für die kindliche Entwicklung ist vorrangig die Eltern- Kind-Beziehung – Persönlichkeitsentwicklung und Sozialverhalten laufen unabhängig der Hetero- oder Homosexualität der Eltern ab.

Vorurteile gegenüber gleichgeschlechtlichen Elternpaaren, dass zum Beispiel ein falsches Weltbild vermittelt oder die Kinder bewusst diskriminiert und gemieden werden könnten, konnte Zypries in ihren Ausführungen zurückweisen. Die Mehrheit der befragten Kinder – immerhin 53 Prozent -verfügt über keine Diskriminierungserfahrungen. Kinder und Eltern, die dennoch negative Erfahrungen verzeichnen konnten, haben bestätigt, dass diese im familiären Umkreis aufgefangen worden.
Partner in Regenbogenfamilien übernehmen der Studie zufolge,  in aller Regel Verantwortung füreinander und gemeinsam für die Kinder, die bei ihnen leben. Lebenspartner haben nach geltendem Recht die gleichen Pflichten, derzeit aber nicht die gleichen Rechte. Zur vollständigen Gleichstellung müssen Ungleichbehandlungen von Lebenspartner und Eheleuten vor allem im Steuer- und Beamtenrecht abgeschafft werden.

Eingetragene Lebenspartnerschaften mit Kindern müssen  rechtlich gleichgestellt werden! Dass Regenbogenfamilien als mindestens gleichwertig angesehen werden können, dafür hat das BMJ bereits gesorgt – Nun liegt es am Gesetzgeber, ein gemeinsames Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartnerschaften zu verabschieden.

Kommt es zur Verfassungsklage in Thüringen? Gleichstellung im Beamtenrecht gefordert!

Informationen des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) zufolge, hat die Fraktion – DIE LINKE -einen sogenannten Normenkontrollantrag zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Thüringer Beamtenrecht beim Verfassungsgerichtshof in Weimar gestellt. Die Thüringer Landesregierung steht somit abermals unter dem Druck der Öffentlichkeit, gegen die Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nichts zu unternehmen.

Selbst die Landesverfassung des Freistaates beinhaltet, dass niemand wegen seiner sexuellen Orientierung bevorzugt oder gar benachteiligt werden darf. Dies bezieht sich generell auch auf die Seite und das Vorgehen des Gesetzgebers, also der Landesregierung Thüringens. Dennoch wurden bisher alle Vorstöße zur Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften von der amtierenden CDU-Landesregierung blockiert. Derzeit existieren mehr als 50 Landesgesetze in Thüringen, die die Rechte von Schwulen und Lesben nicht tolerieren. Die Diskriminierung setzt sich derzeit sogar über bundeseinheitliche Verbindlichkeiten: So zum Beispiel die Zuständigkeiten der Standesämter – In Thüringen werden eingetragene Partnerschaften noch nicht im „Trauungssaal” beschlossen. Grund genug für DIE LINKE einzuschreiten und das Verfassungsgericht einzuschalten.

Die anderen Bundesländer, die in ihren Verfassungen die Benachteiligung wegen der sexuellen Identität verbieten, Berlin, Brandenburg und Bremen, haben inzwischen die Gleichstellung auf Landesebene vollzogen. Die Thüringische Landesregierung hingegen meint offenbar, der Passus habe keine Bedeutung.

Die Normenkontrollklage verweist auf das in der Thüringer Verfassung festgelegte ausdrückliche Diskriminierungsverbot, das mit der 3+ Kampagne zur Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz  für das gesamte Bundesgebiet gefordert wird. Wir erwarten von dem Verlauf und dem Ergebnis des Verfahrens eine juristische Stärkung für diese zentrale Forderung der schwul-lesbischen Politik.

Gleichstellung von Lebensgemeinschaft im Grundgesetz gefordert

Medienberichten zufolge fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ), dass: „[...] andere auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften wie die herkömmliche Ehe unter den selben Schutz der Verfassung zu stellen [...]” sind. Demnach soll der im Grundgesetz festgehaltene Schutz auf alle auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften ausgedehnt werden.

„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.”
(Art.6 Abs.1 GG)

Laut Aussage der BASJ, muss der in Artikel 6 GG fest geschriebene Schutz der Ehe grundlegend überarbeitet und erweitert werden. Entgegen den Annahmen, beeinträchtigen andere Lebenspartnerschaften das konventionelle Ehe-Model in keinster Weise. Vordergründig für eine Partnerschaft – egal ob hetero- oder homosexuell – ist, dass zwei Menschen füreinander einstehen und somit Verantwortung gegenüber dem Partner übernommen wird. Demnach verdient auch eine Lebenspartnerschaft den Schutz des Staates.

Mit diesem Statement schließt sich die BASJ der Haltung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries an. Diese hatte sich bereits im Februar, im Rahmen der Veranstaltung „Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften: Nur Pflichten, keine Rechte?!”, für das Eintreten des Staates zum Schutz von Lebenspartnerschaften ausgesprochen.

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