Google hat Angst um homosexuelle Mitarbeiter

Der in Kalifornien ansässige Suchmaschinenbetreiber, nimmt den Kampf gegen die Diskriminierung Homosexueller auf. Medienberichten zu Folge, setzt sich Google derzeit wieder aktiv für seine Mitarbeiter ein. Auslöser des Widerstandes ist die sogenannte Proposition 8 − ein Gesetzesanhang, der im November 2008 dafür sorgte, dass Ehen von schwulen und lesbischen Paaren in Kalifornien als illegal gelten. Bereits im September 2008 setzte sich das Unternehmen − gemeinsam mit Prominenten − für die Homoehe und gegen deren Verbot ein. (GAYS.DE berichtete)

Nach Aussage von Google, sind viele Mitarbeiter mit eben dieser sexuellen Orientierung beschäftigt und leben in einer festen Partnerschaft. Das Unternehmen äußerte Bedenken: Zukünftig könnten qualifizierte Mitarbeiter den Bundesstaat bewusst verlassen wollen, um uneingeschränkt mit ihren Partner zu leben.

Gemeinsam mit anderen Konzernen, hat Google eine Petition beim California Supreme Court eingereicht, um die Proposition 8 anzufechten. Eine Entscheidung ist noch offen.

„Grundsatzentscheidung“ für eingetragene Lebenspartnerschaften

Kirchenbedienstete der rheinischen Landeskirche, die in eingetragenen Partnerschaften leben, haben ab sofort dieselben Ansprüche wie Ehepaare.
Damit weicht die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) vom Besoldungs- und Versorgungsrecht des Landes NRW und anderer Landeskirchen ab.

Zukünftig werden Kirchenbedienstete in eingetragenen Lebenspartnerschaften die gleichen Ansprüche zuteil, wie ihren heterosexuellen Kollegen. Damit wird Ihnen ein Anspruch auf Hinterbliebenenrenten sowie auf den Ortszuschlag (Ehegattenanteil) zugesichert.

Im Vordergrund der Entscheidung stand eine Grundsatzfrage, die heute von der Landessynode erörtert und beantwortet wurde. (GAYS.DE berichtete, 06. Januar 2009) „Derzeit existieren zwölf gleichgeschlechtliche Partnerschaften innerhalb der EKiR, die somit einen Mehraufwand von 19.740 Euro im Jahr ausmachen.”, so die Pressestelle.

Die Gerüchteküche brodelt…

Als Prominenter weiß man, wie man das Interesse der Medien auf sich zieht − aber was ist dran, an den neuen Gerüchten über David Hasselhoff? Medienberichten zufolge sind in letzter Zeit immer wieder Behauptungen aufgetreten, David sei schwul. Auch seine Ex-Frau Pamela Bach äußerte sich zu den Gerüchten. Ihr gegenüber hätte er von einer Beziehung zu einem männlichen Partner gesprochen. Alles nur Strategie, um sich wieder in den Medien zu platzieren? Oder steckt ein bisschen Wahrheit dahinter und David versucht neuerdings am anderen Ufer anzukommen? Wer was weiß, sollte uns daran teilhaben lassen.

Mitte der Achtziger war er für die “Foundation für Recht und Verfassung” im Einsatz. Gemeinsam mit Devon, Bonny und K.I.T.T., trug Michael Knight alias David Hasselhoff zur Aufklärung der mysteriösesten Verbrechen bei – natürlich schneller als die ortsansässige Polizei. Ab 1989 spielte Hasselhoff in der bisher erfolgreichsten US-Fernsehserie „Baywatch”. Als Lt. Mitch Buchannon war er − gemeinsam mit Darstellerinnen wie Pamela Anderson und Carmen Electra − auf Milliarden von Bildschirmen rund um die Welt zu sehen.

Rheinische Kirche kämpft für mehr Rechte in den eigenen Reihen

Informationen des christlichen Nachrichtenportals idea.de vom 6. Januar 2009 zufolge, setzt sich die Rheinische Kirche abermals für die Rechte von eingetragenen Lebenspartnerschaften ein. Demnach sollen homosexuelle Kirchenbedienstete ihren heterosexuellen Kollegen gleichgestellt werden. Das sieht eine Vorlage der rheinischen Synode vor, die vom 11. bis 16. Januar in Bad Neuenahr tagt.
Heterosexuelle Lebensgemeinschaften haben nach dem derzeitigen Besoldungs- und Versorgungsrecht einen Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente im Todesfall des Partners. Angestellte, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben gehen leer aus. Der Vorlage zufolge soll dies noch in diesem Jahr geändert werden.

Bereits 2000 hatte die rheinische Kirche eine gottesdienstliche Begleitung für gleichgeschlechtliche Paare ermöglicht, die in einer verbindlichen Lebensgemeinschaft leben. Sie galt damit als der Vorreiter in Deutschland − selbst der Bundestag schuf erst ein Jahr später die Möglichkeit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.