FDP will erneut Ehe für Schwule und Lesben öffnen

Um aus dem Umfragetief herauszukommen, greift die FDP zu alten Mitteln: Wie schon zur Bundestagswahl 2009, verspricht sie in ihrem neuen Grundsatzprogramm (Entwurf) erneut die Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben. Weiter heißt es „Liberale wollen allen Menschen die Freiheit eröffnen, sich für eine Familie mit Kinder entscheiden können“.  Würde die Partei zu ihrem Wort stehen, gäbe es im deutschen Bundestag sogar eine Mehrheit für diese Position: Auch SPD, Grüne und die Linke wollen die Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben.

Nur an der Glaubwürdigkeit fehlt es der FDP sagt die Opposition, allen voran Volker Beck, erster parlamentarischer Geschäftsführer. Aus der Sicht von Schwulen und Lesben zieht er Bilanz für die Wahlversprechen der FDP zur Bundestagswahl 2009: „Weder die steuerrechtliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe noch das gemeinsame Adoptionsrecht machen Fortschritte. (…) Nirgendwo sah man die Liberalen für ihre Position zur Gleichstellung kämpfen“ so Beck.

Die FDP will das neue Grundsatzprogramm im April zu Ihrem Bundesparteitag in Karlsruhe verabschieden. Sie möchte sich damit als „einzige Partei der Freiheit“ positionieren.  (Quelle: PRIDE1.de/kt)

Berlin Tiergarten: Neuer Film im Denkmal

Bereits vor zwei Tagen haben wir über den neuen Film im Denkmal der im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen berichtet. (zum Beitrag)
Anlässlich des morgigen Gedenktages für die Opfer, wurde heute der neue Film der Öffentlichkeit präsentiert.

Das Denkmal wurde 2008 im Berliner Tiergarten eingeweiht und soll den verfolgten und ermordeten homosexuellen Opfern zur Zeit des NS-Regimes gedenken. Auch soll es an die dargebotene Ungerechtigkeit erinnern und ein immerwährendes Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben setzen.

„Im nationalsozialistischen Deutschland fand eine Homosexuellenverfolgung statt, die in ihrem Ausmaß und in ihrer mörderischen staatlichen Effizienz ohne gleichen in der Geschichte ist. Deutschland hat daher eine besondere Verantwortung, Menschenrechtsverletzungen an Lesben und Schwulen entschieden entgegenzutreten. In vielen Ländern werden Lesben und Schwule heute noch verfolgt und kriminalisiert.“, klare Worte, die Günter Dworek vom LSVD da gewählt hat. Aber wohl auch Worte um zu Begreifen.

„Der neue, heute installierte Film zeigt küssende Männer- und Frauenpaare, aber auch Reaktionen der Umwelt darauf. Er macht damit auch Homophobie zum Thema, deutet an, dass heute noch ein Kuss im öffentlichen Raum für Lesben und Schwule Gefahr bedeuten kann.“, so Dworek weiter zum Filmwechsel im Mahnmal.

Generell muss Deutschland in der Geschichte wohl auch noch einiges aufarbeiten.  Einen entsprechend Artikel warum, haben wir hier verlinkt. Nicht nur der LSVD auch die Politik fordert eine Wiedergutmachung. Unter anderem die Aufhebung der Unrechtsurteile in den Jahren, in denen §175 StGB noch in Kraft war sowie die Rehabilitierung und Entschädigung der in Deutschland wegen homosexueller Handlungen verfolgter Menschen.

Situation homosexueller Asylsuchender in Berlin

Homosexuelle, bisexuelle und transgeschlechtliche Menschen, die in ihrem Herkunftsland wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt werden, suchen unter anderem beim Zentrum für Migranten, Lesben und Schwule (MILES) des Lesben- und Schwulenverbandes  (LSVD) Berlin-Brandenburg Hilfe.

Leider ist es noch keine Selbstverständlichkeit, dass diese Menschen in Deutschland Asyl und somit Schutz finden.
Was sind die Begründungen dafür, homosexuelle Asylsuchende abzuweisen?
Was hat es mit dem Begriff der „irreversiblen, schicksalhaften homosexuellen Prägung“ auf sich, die von den Betroffenen anhand von psychologischen Gutachten nachgewiesen werden soll? Wie sieht die Lebenssituation asylsuchender Homosexueller in Berlin aus?

Über dieses Thema referieren und diskutieren Anwalt Dirk Siegfried und Psychologin So-Rim Jung. Die Veranstaltung ist am 26. Januar in Berlin. (Quelle: PRIDE1/td).

Podiumsdiskussion „Situation homosexueller Asylsuchender in Berlin“
Donnerstag, 26. Januar 2012, 18.00 Uhr
Zentrum für Migranten, Lesben und Schwule des LSVD Berlin-Brandenburg,
Kleiststraße 35, 10787 Berlin (Nähe Nollendorfplatz)

Um Anmeldung bei wird gebeten.

Pflege für Homosexuelle ist ein Thema in NRW

Wie sieht die Pflege für homosexuelle Menschen aus? Unter pflegebedürftigen Menschen befinden sich auch Schwule und Lesben, im Pflegealltag wird diese Tatsache aber oft vernachlässigt. Daher fördert das NRW-Gesundheitsministerium jetzt die so genannte kultursensible Altenpflege.

Zur Fachbeauftragten wurde Gabi Stummer ernannt, die ihren Schreibtisch im Kölner Beratungszentrum Rubicon hat, welches auch als offizieller Träger fungiert. Die Wissenslücke bei Pflegekräften über die Lebenskultur von homosexuellen Menschen zu füllen, ist eine der zentralen Aufgaben, die sich Stummer vorgenommen hat, schreibt das Hamburger Portal „schwulissimo.de“.

Sie will erreichen dass die Kenntnisse über lesbische und schwule Lebensformen in die Pflege eingebunden werden: „Das kultursensible Fachwissen ist unabdingbar für die Pflege, wenn sie ihrem professionellen Auftrag der Gesundheitsförderung und -erhaltung bei gleichgeschlechtlich liebenden Menschen nachkommen will.“, erklärt sie.

Gabi Stummer ist promovierte Pflegewissenschaftlerin mit Berufserfahrung in der qualitativen und quantitativen Pflegeforschung, in der Hospizarbeit sowie der stationären und ambulanten Altenpflege. (Quelle: PRIDE1/td; Bild: dpda)

140 Hotels weltweit bei „Gay Travel“

Einer mehr, der um zahlungskräftige Kunden kämpft: Der Reiseveranstalter Dertour bietet erstmals einen speziellen Katalog für Schwule und Lesben an. Dieser enthält rund 140 Hotels aus der ganzen Welt, die sich auf homosexuelle Gäste spezialisiert haben.

“In normalen Katalogen verlieren sich diese Angebote”, sagte der Produktverantwortliche Dietmar Malcherek bei der Vorstellung des Katalogs in Berlin.

Der Katalog gliedert sich in die drei Bereiche Städtereisen, Strand- und Aktivurlaub. In einigen Hotels sind sowohl homo- als auch heterosexuelle Gäste willkommen, andere richten sich ausschließlich an Homosexuelle. Während es einige reine Schwulenhotels gibt, sind reine Lesbenunterkünfte kaum vertreten.

Nach Aussage von Malcherek verreisen homosexuelle Männer häufiger als homosexuelle Frauen. Sowohl Paare als auch Einzelreisende will Dertour mit dem Katalog ansprechen.

Rund fünf Prozent der Deutschen gelten laut Dertour als homosexuell. Etwa ein Viertel davon verreise regelmäßig. Der Markt ist dementsprechend relativ klein. Doch Schwule und Lesben gelten als relativ zahlungskräftig. Bisher liefen deren Urlaubsbuchungen vor allem über das Internet.

Besonders stark vertreten in dem Katalog sind Länder wie Spanien und die USA. Staaten, in denen Homosexualität unter Strafe steht, hat Dertour nach eigenen Angaben nicht aufgenommen. So sind zum Beispiel Marokko, Dubai, Malaysia, China und Thailand nicht vertreten, obwohl es auch dort mittlerweile eine relativ große Homosexuellen-Szene gibt.

Eingetragene Lebenspartner haben Anspruch auf Lohnsteuerklasse III

Nach zwei Beschlüssen des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 9. und 20. Dezember 2011 (Az. 5 V 213/11 und 5 V 223/11) ist für eingetragene Lebenspartner die nach dem Gesetzeswortlaut nur für Ehegatten geltende Lohnsteuerklasse III – bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen – auf der Lohnsteuerkarte vorläufig einzutragen. Das gilt zumindest bis zu einer Klärung der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses eingetragener Lebenspartner von Ehegatten begünstigenden Regelungen im Lohn- und Einkommensteuerrecht (so genanntes Ehegattensplitting) durch das Bundesverfassungsgericht in dort bereits anhängigen Verfahren.

In den entschiedenen Fällen wollte jeweils eine Partnerin einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf ihrer Lohnsteuerkarte für das Jahr 2011 die nach dem Gesetzeswortlaut Ehegatten vorbehaltene günstigere Lohnsteuerklasse III eintragen lassen. Dies hatte das Finanzamt abgelehnt. Dagegen beantragten die betroffenen Frauen vorläufigen Rechtsschutz beim Finanzgericht. Der 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts ordnete die vorläufige Eintragung der begehrten Lohnsteuerklasse auf der Lohnsteuerkarte an. Dabei ging das Gericht davon aus, dass ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses eingetragener Lebenspartner von den Regelungen im Einkommensteuergesetz zur Lohnsteuerklasseneinteilung, die Ehegatten begünstigen, bestehen.

Die Entscheidung der Richter liegt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 zu Grunde, in der verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Eheleuten und Eingetragenen Lebenspartnern im Erbschaftsrecht angenommen wurde. Eine abschließende Klärung des Sachverhalts wird vom BVerfG erwartet.

Bereits mit einer öffentlich beachteten Entscheidung vom 28. Juni 2011 hatte das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht – seinerzeit vor dem Hintergrund des Grunderwerbsteuerrechts – erkannt, dass eingetragene Lebenspartner grundsätzlich Ehegatten gleichzustellen seien.

Auch das Finanzgericht Köln hat für die Eingetragene Lebenspartnerschaft entschieden. In einem Urteil vom Dezember 2011 heißt es, das eingetragene Lebenspartner bei der Lohn- und Einkommensteuer vorläufig wie Ehegatten zu behandeln sind. (GAYS.DE berichtete).

Papst hetzt gegen Homosexuelle

Bereits gestern haben wir auf unserer Facebookseite einen Beitrag verlinkt, der über  die Meinung des Papstes berichtet. Papst Benedikt XVI. spricht von einer Störung der „fundamentalen Grundlage der gesamten Gesellschaft“. Gemeint sind unter anderem Schwule und Lesben, die die Zukunft der Menschen bedrohen.

Mehr als 20 Kommentare und viele weiteren Reaktionen per Mail und Chat haben uns erreicht. Daher möchten wir weiter über dieses Thema berichten:

Seine Aussage, „Die Zukunft der Menschheit sei durch die Gleichstellung homosexueller Menschen bedroht“, traf das Oberhaupts der katholischen Kirche während einer Ansprache vor 160 geladenen Diplomaten im Vatikan.  Seiner Ansicht nach dürfen Schwule und Lesben nicht mit Heterosexuellen gleichgestellt werden. Sollten die Regierungen der einzelnen Nationen dies dennoch vornehmen, so sei der Untergang der Menschheit bereits jetzt beschlossen.

Die rechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren stelle die traditionelle Familie, bestehend aus Mann und Frau, in Frage. Für ihn sei die Familie nicht einfach nur eine soziale Konvention, sondern vielmehr die fundamentale Grundlage der gesamten Gesellschaft.

Zudem ließ sich Papst Benedikt XVI. auch zum Thema Adoptionsrecht und Abtreibung aus. Seine Schlussfolgerung: „Folglich bedroht eine Politik, welche die Familie gefährdet, die Würde des Menschen und die Zukunft der Menschheit selbst“.

Einmal mehr hat somit der Papst gegen die Homosexuellen weltweit geurteilt. Immer wieder versucht die katholische Kirche Einfluss darauf zu nehmen, wie die Gesetzgeben auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften zu reagieren haben, dass sie dabei selbst ihre christlichen Werte missachtet, scheint nicht zu stören. Denn nach Auffassung der katholischen Kirche ist Homosexualität nicht das, was Gott gewollt hat.

LSVD erstattet Strafanzeige gegen Nazi-Portal

Wie der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in einer aktuellen Mitteilung informiert, hat Geschäftsführer Klaus Jetz bereits am vergangenen Freitag Strafanzeige gegen NW-BERLIN.NET erstattet.

Hintergrund der Anzeige ist ein Artikel auf der Website des Portals „Nationalen Widerstand Berlin“, der zum Hass gegen Homosexuelle aufruft.  Bei dem Nationalen Widerstand Berlin handelt es sich um Neonazis, die bundesweit aktiv sind. Unter dem Titel “Familie – wie die Keimzelle des Volkes von den Demokraten vergiftet wird” heißt es auf der Seite:

“Des Weiteren wird das Kranke, dass nicht für das Volkswachstum und nicht für die Volkswirtschaft Förderliche, als normal und alltäglich dargestellt. Schwule und Lesben finden in allen Medien und in allen Einrichtungen des öffentlichen Lebens ihren Platz, sie werden als die Generation der Zukunft verschrien. Das ist krank, asozial und
unmenschlich, ganz im Sinne der deutschen Volksfeinde.”

Von Seiten des LSVD heißt es weiter: „Wir meinen, dass der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt ist, weil  ein Bevölkerungsteil in seiner Menschenwürde angegriffen wird, weil  Lesben und Schwule beschimpft, böswillig verächtlich gemacht und verleumdet werden. Dieser Angriff gegen die Menschenwürde von Lesben und Schwulen trifft sie im Kern ihrer Persönlichkeit. Sie werden unter Missachtung des Gleichheitssatzes als minderwertig dargestellt, ihr Lebensrecht in der Gemeinschaft wird bestritten. .“

Der LSVD neben der Strafanzeige auch eine Anfrage beim Berliner Verfassungsschutz gestellt. Die Aktion wird mit der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) abgestimmt. Wir werden über den weiteren Verlauf berichten. (Bild: Polizei NRW)

Tourismus-Industrie bewegt Cancun zur Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben

Offenbar auf Druck der Tourismus-Industrie hat sich der mexikanische Bundesstaat Quintana Roo dazu entschlossen, die Ehe für Schwule und Lesben zu öffnen. Zu dem Staat an der mexikanischen Westküste zählt u.a. das Urlaubsparadies Cancun. Durch die Entscheidung möchte man in neue Marktsegmente vordringen: Homosexuelle amerikanische, kanadische und europäische Pärchen sollen angelockt werden.

Der örtliche Schwulen- und Lesbenverband hat die finanziellen Vorteile für die Nachrichtenagentur EFE schon einmal ausgerechnet. Nach ihrer Auffassung generieren Schwule und Lesben zwischen 45 und 60 Prozent mehr Einkommen als heterosexuelle Paare und deshalb könnten sie auch mehr Geld in ihrem Urlaub ausgeben. Während die Urlaubsresorts noch damit beschäftigt sind, Angebote für ihre neue Zielgruppe zu schnüren, sollen sich schon acht homosexuelle Paare angekündigt haben.

Die Öffnung der Ehe ist möglich, weil das Bundesgesetz die Ehe nicht eindeutig als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert. Lt. Gesetz geht es bei einer Ehe eher um „Menschen, die Interesse an einer Ehe haben“. (Quelle: PRIDE1.de/kt)

Belgrad: Paradeverbot war verfassungswidrig

Die Entscheidung des serbischen Verfassungsgerichts ist für die Behörden in Belgrad ein Schlag ins Gesicht. Diese hatten die Parade zum Christopher Street Day 2009 verboten und damit die Rechte von Homosexuellen stark denunziert.

Auch 2011 wurde die angemeldete Parade kurzfristig wieder abgesagt. Grund dafür: Die Behörden könnten die Sicherheit der Teilnehmer nicht garantieren. (GAYS.DE berichtete)

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Willkür der serbischen Behörden in keinster Weise nach zu vollziehen sei. Sie entschieden auf zu Gunsten der Schwulen und Lesben im Land und somit für die von der NGO „Zentrum für Menschenrechte“ eingereichte Klage aus den Vorjahren.

Organisatoren und Menschenrechtsverfechter sehen sich in ihrer Meinung bestätigt. Die öffentliche Meinung des Verfassungsgerichts sei ein Zeichen. Grad in dem von Homophobie und Intoleranz geprägten Land, sehen sie die Erklärung als zukunftsweisend an. „Damit wird erstmals ein Zeichen gesetzt, dass sich solche Entscheidungen in unserem Land nicht wiederholen dürfen.“, so ein Sprecher der NGO.

Übrigens: Die bisher erste Pride wurde in Belgrad 2010 unter Begleitung von heftigen Protesten der Bevölkerung durchgeführt. Damals kam es auch zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. (GAYS.DE berichtete)