Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) und der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) e.V. üben scharfe Kritik an Prof. Dr. Winfried Kluth.
Der von der Union geladene Gutachter hatte vergangene Woche im Deutschen Bundestag behauptet, dass die Einfügung des Merkmals der „sexuellen Identität” in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes die Integration von Muslimen erheblich erschwere.
Zu dem Gutachten von Prof. Kluth erklären Safter Çınar, Vorstandssprecher des TBB, und Gülhan Reifers, Leiterin des Zentrums für Migranten, Lesben und Schwule (MILES) beim LSVD Berlin-Brandenburg:
„Seit mehreren Jahren kooperieren TBB und LSVD Berlin-Brandenburg miteinander. Wiederholt hat der TBB Aktivitäten gegen Homophobie unterstützt, z.B. die Kampagne „Kai ist schwul, Murat auch“. Die Muslime in Deutschland wissen auch um die hohe Bedeutung des Gleichbehandlungsartikels im Grundgesetz. Zu unterstellen, dass sie sich nicht zur Verfassung bekennen würden, wenn darin die sexuelle Identität berücksichtigt wird, ist an den Haaren herbeigezogen und schürt Vorurteile. Der Versuch, Bevölkerungsgruppen gegeneinander auszuspielen ist menschlich verwerflich. Professor Kluth und die Union versuchen durch eine missbräuchliche Instrumentalisierung der Muslime, eigene Vorbehalte gegenüber Homosexuellen zu verschleiern. Das ist eine durchsichtige Strategie, die nicht aufgehen wird.“ (Quelle: PRIDE1/ml/TBB)





Erst in der vergangenen Woche hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzantrag der Länder Berlin, Bremen und Hamburg abgelehnt. Die Landesregierungen haben gemeinsam die Ergänzung des Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 im Grundgesetz, um das Merkmal des sexuellen Identität gefordert. (

Morgen steht sie bevor: Die Abstimmung im Bundesrat über die von Berlin, Bremen und Hamburg eingebrachte Gesetzesinitiative zur Ergänzung des Grundgesetzes um den Schutz der „sexuellen Identität“. Die von den Ländern bereits
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