Muslime und Homosexuelle nicht gegeneinander ausspielen

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) und der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) e.V. üben scharfe Kritik an Prof. Dr. Winfried Kluth.

Der von der Union geladene Gutachter hatte vergangene Woche im Deutschen Bundestag behauptet, dass die Einfügung des Merkmals der „sexuellen Identität” in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes die Integration von Muslimen erheblich erschwere.

Zu dem Gutachten von Prof. Kluth erklären Safter Çınar, Vorstandssprecher des TBB, und Gülhan Reifers, Leiterin des Zentrums für Migranten, Lesben und Schwule (MILES) beim LSVD Berlin-Brandenburg:
„Seit mehreren Jahren kooperieren TBB und LSVD Berlin-Brandenburg miteinander. Wiederholt hat der TBB Aktivitäten gegen Homophobie unterstützt, z.B. die Kampagne „Kai ist schwul, Murat auch“. Die Muslime in Deutschland wissen auch um die hohe Bedeutung des Gleichbehandlungsartikels im Grundgesetz. Zu unterstellen, dass sie sich nicht zur Verfassung bekennen würden, wenn darin die sexuelle Identität berücksichtigt wird, ist an den Haaren herbeigezogen und schürt Vorurteile. Der Versuch, Bevölkerungsgruppen gegeneinander auszuspielen ist menschlich verwerflich. Professor Kluth und die Union versuchen durch eine missbräuchliche Instrumentalisierung der Muslime, eigene Vorbehalte gegenüber Homosexuellen zu verschleiern. Das ist eine durchsichtige Strategie, die nicht aufgehen wird.“ (Quelle: PRIDE1/ml/TBB)

Aktuell: Schutz vor Diskriminierung zeitgemäß

Um Punkt  12, trafen sich die Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags. Thema waren die von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und den Linken eingebrachten Gesetzentwürfe zur Änderung des Deutschen Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität (GAYS.DE berichtete).

Bereits im Vorfeld wurden vergleichbare Initiativen, die eine Ergänzung und somit ein Diskriminierungsverbot im Grundgesetz forderten, von den Gesetzgebern zum Scheitern verurteilt. So geschehen 1994, bei der die erforderliche Mehrheit im Bundestag nicht erreicht werden konnte und im vergangenen Jahr die Anträge der Länder Berlin, Bremen und Hamburg (GAYS.DE berichtet). Auch am heutigen Mittwoch ist das Ergebnis nicht zufriedenstellend für die Antragsteller sowie die gesamte schwul-lesbische Gemeinschaft in Deutschland. Volker Beck, Erster Parlamentarischer  Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen formuliert das Ergebnis wie folgt: „Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass eine Ergänzung des Artikel 3 Abs. 3 im Grundgesetz zeitgemäß, wirksam und erforderlich ist. Der Schutz vor Benachteiligung von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen würde deutlich gestärkt. […] Dennoch verweigert die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag die Aufnahme dieses Schutztatbestandes. Sie wollen weiter diskriminieren dürfen.“.

Während der Anhörung äußerten sich die Sachverständigen zu der aktuellen Situation von Homosexuellen in Deutschland. Das Ungleichheit und Handlungsbedarf besteht, war der deutliche Tenor der offiziellen Hearing. Eine eindeutige Handlungsbereitschaft seitens des Gesetzgebers und baldige Ergänzung des Artikel 3 Abs. 3 im Grundgesetz jedoch wiedermal nicht zu vernehmen. Die Mehrheit der „Experten“ sprach sich gar unterschwellig gegen eine Grundsatzänderung zum Schutz der sexuellen Identität aus. Dass die These, Menschen seien im Hinblick auf Diskriminierungen wegen der sexuellen Identität bereits ausreichend durch die Verfassung geschützt, falsch sei und die Rechtslage und den Kern von Verfassungspolitik verkannt werde, sprach hingegen Prof. Nina Dethloff, eine der Befürworterinnen, aus.

Weltweit findet die Formulierung „sexuelle Identität“ bereits juristische Verwendung. Neben der  sexuellen Orientierung eines Jeden, ganz gleich ob hetero-, homo- oder bisexuell, werden auch transgender, transsexuelle und intersexuelle Lebensweisen definiert und berücksichtigt. Folglich liegt mit der „Identität“ ein eindeutig definierter sowie menschenrechtlich wichtiger Bezug auf das Individuum vor, was unausweichlich der deutschen Grundrechtssituation entspricht, wie die befürwortenden  Rechtsexperten betonten.

Auch der LSVD bekräftigt, dass die heutige Anhörung die Notwendigkeit für die Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz deutliche macht. „Die Ergänzung wäre eine längst fälliges Bekenntnis zu den Werten der Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen und ein wichtiges Signal in die Gesellschaft.“, so Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland.

In anderen Europäischen Staaten wurden die Rechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, Transgendern und intersexuellen Menschen bereits angeglichen. Lediglich der deutsche Gesetzgeber verweist darauf, dass eine Ergänzung zu „unbestimmt“ formuliert und „Gefahren berge“. Eine eindeutige Definition der Begründung blieb bislang allerdings aus.

Schwule und Lesben in die Verfassung

Am kommenden Mittwoch ist es soweit, der Rechtsausschuss des Bundestages kommt zusammen um über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Artikel 3 unseres Grundgesetzes zu beraten. Auf Initiative von SPD, Grünen und den Linken ist die öffentliche Anhörung für Mittwoch, dem 21. April 2010, 12.00 Uhr im Berlin, Paul-Löbe-Haus, Raum 4300 angesetzt – das Ergebnis wird mit Spannung erwartet.

Die Diskussion über eine Erweiterung von Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG um das Merkmal der sexuellen Identität ist nicht neu. (GAYS.DE berichtete) Der LSVD hat schon vor ein paar Jahren eine eigene Initiative gestartet und engagiert sich seither bei diversen Veranstaltungen und mit den unterschiedlichsten Aktionen. Auch die Aktion Artikel 3 ruft seit dem vergangenen Jahr dazu auf, seine Meinung kund zu tun und Position  zu beziehen.

Die von den Parteien eingereichten Gesetzentwürfe werden auf Landesebene bereits von den FDP und CDU regierten Ländern getragen. Auf Bundesebene ist bislang noch keine eindeutige Entscheidung gefallen. „In der Verfassung fehlt bislang ein klares Bekenntnis zu den Rechten von Lesben, Schwulen und Transgender. Das hat Auswirkungen auf die Gesetzgebung, die Werteorientierung der Gesellschaft und die Lebenssituation der Betroffenen. Der Bundestag ist aufgefordert, sich endlich klar zu einem gleichberechtigten Schutz von Lesben, Schwulen und Transgender zu bekennen.“, so Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD).

Eine Übersicht über die einzelnen Gesetzentwürfe sowie die Tagesordnung der öffentlichen Anhörung können auf der Seite des Deutschen Bundestages eingesehen und abgerufen werden.

Homosexualität – Ein Schrei nach Aufmerksamkeit

Pups kommentiert zum Wochenende:

Es ist mal wieder an der Zeit, dass ich meinen Senf zum Besten gebe. Daher hab ich mir gedacht, ich unterhalte euch mal wieder ein wenig.

Egal wohin man schaut, alle zerreißen sich seit Mittwoch den Mund über unseren Außenminister und wer`s glaubt oder nicht – immer wieder wird seine Homosexualität mit ins Spiel gebracht. Schon komisch wenn über die Wirtschaft unseres Landes philosophiert und debattiert wird und die sexuelle Identität unseres Vizekanzlers dahingehend Entscheidungsträger zu sein scheint. Leicht sarkastische – um nicht zu sagen homophobe – Anmerkungen der Politiker sind da wohl eher mehr als bewusst gewählt und kein Zufall. So hörte man am politischen Aschermittwoch auf dem CSU-Treffen gar die Worte: „Es ist keine Tsunami, der auf uns zu kommt – Es ist eine Westerwelle!“ Schon arg komisch, den Herrn Westerwelle, wegen politischen Differenzen zu Feminisieren. Als ob sein Können, Wirken und Handeln einzig und allein auf seine Homosexualität zurückzuführen sind.
Welche Rolle spielt sie denn, die sexuelle Identität, Orientierung oder wie man sie auch immer nennen mag? Wer entscheidet darüber, dass die eigene Sexualität zum zentralen Thema in unserer Gesellschaft aufsteigt?! Allem Anschein nach, die Aktualität des Themas.
Denn auch im Fußball, scheint das Thema wieder einmal ein Aufmacher zu sein. Erst spricht der DFB wochenlang von neuem Engagement und Sensibilisierung. Kommt es hart auf hart – wie in den vergangenen Tagen – wird sich „tot geschwiegen“. Scheint fast so, als liegt da der Hund begraben. Homosexualität und Fußball – Nein Danke! – so scheint die Aussage vieler Anhänger des Machosports.
Wenn jeder sein so oft angepriesenes Engagement einmal ernst meinen und handeln würde, dann wäre das Thema kein Thema mehr. Man könnte sich selbst nicht mehr inszenieren, die Berichterstattung über „Mein Sein als Mauerblümchen“ gibt es nunmal nicht. Also auf den Zug aufgesprungen, drei Worte über Antidiskriminierung, Homophobie und Anerkennung in die Runde geworfen und schon ist das mediale Interesse wieder hergestellt….

Heiße Luft, mehr kommt da nicht! Und das sage ich so wie ihr es in diesem Moment gelesen habt. Egal ob Politik oder Aktionsbündnis, wirklich bewirken, geschweige denn sich ehrlich für das Thema interessieren – sobald die Reporter weg und die Kameras aus sind, gelangt alles wieder in die Schublade. Bis der nächste Lückenfüllen oder Aufmacher her muss…

Ich wünsche an dieser Stelle ein charmantes Wochenende und verabschiede mich mit rosa Grüßen ;-) Euer Pups

Bundestag: CDU/CSU und FDP halten an Standpunkt zu Artikel 3 GG fest

Der Kommentar zum Wochenende: Heute von Pups, einem kleinen „ER“, das sich Luft verschaffen möchte:

Der Deutsche Bundestag hat heute über die Gesetzentwürfe der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und DIE LINKE debattiert. Doch der Vorstoß der Fraktionen wurde hart kritisiert und für überflüssig erklärt. Die CDU/CSU beruft sich dabei auf eine der besten „Verfassungen“, die Deutschland jemals hatte und auch die Seite der FDP sieht keinen Handlungsbedarf.

Heute Mittag, kurz nach 13:00 Uhr war es soweit: Die Gesetzentwürfe der drei Fraktionen waren Thema und Diskussionsgrundlage zugleich. Alle drei Antragsteller verfolgen die Aufnahme des Schutzes von Lesben und Schwulen im Grundgesetz. Auch wenn die Schwerpunkte und Argumente sich unterscheiden, der Tenor gilt einem eindeutigen Diskriminierungsverbot.

„Die Verfassung ist vollkommen ausreichend“

Ein grundlegendes Wortgefecht lieferten sich die Sprecher der einzelnen Parteien. Pro und Contra – Für und Wider für eine laut Stephan Harbarth „unnötige Debatte“. So unnötig scheint diese jedoch nicht zu sein. Denn Befürworter gibt es sogar in den eigenen Reihen der Gegner des Vorhabens. „Eine Mehrheit existiert, jedoch noch nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit.“, so Volker Beck (B90/Die Grünen) in seinem Redebeitrag. Diskussions- und Handlungsbedarf gibt es folglich doch. Vor allem aber wird diese von den „Betroffenen“ selbst initiiert und weiterverfolgt. So haben LSVD und zahlreiche Organisationen, Vereine und Verbände sich bereits mit Kampagnen zur Erweiterung von Artikel 3 engagiert und werden dies auch weiterhin. Die Teilnahme an der aktuellen E-Petition zeigt zudem, dass nicht nur Lesben und Schwule für eine Ergänzung um das Merkmal der sexuellen Identität sind.

„irreparabler Schaden“

Ergebnis der Debatte am heutigen Freitag: CDU und FDP lenken nicht ein. Die starre Haltung der Koalition bleibt vorerst unverändert. Es scheint als sei eine weltoffene und tolerante Denkweise in unserer Regierung noch nicht angekommen. Allein die Wortwahl einiger Redner, die sich gegen die Erweiterung des GG aussprachen, erinnert einen an die Zeit, in der Homosexualität noch strafbar und als Krankheit galt. War doch die Rede von „irreparablen Schäden“, die unser Grundgesetz aufgezwungen bekommt und vom „Versandhauskatalog politische Wünsche“. Realitätsfremd und ideologisch traten sie auf, die Gegner der gleichgeschlechtlichen Liebenden.

„Wir werden also sehen, was die Zeit mit sich bringt. Handlungsbedarf besteht. Und wir werden handeln. Sei es mit weiteren Aktionen, mit der Unterstützung der Koalitionsparteien werden wir unser Ziel weiter verfolgen.“ so ein Mitstreiter der Kampagne 3+.

In diesem Sinne: Weitermachen, Engagieren und bei den kommenden Wahlen handeln! Ein schönes Wochenende euch allen! Euer Pups…

Petition zur Berücksichtigung der sexuellen Identität im Grundgesetz

Mitmachen und aktiv werden! – Mit dem heutigen Aufruf zur Unterzeichnung der Petition zur Berücksichtigung der sexuellen Identität im deutschen Grundgesetz, möchten wir eure Unterstützung gewinnen! Denn nur gemeinsam können wir eine Veränderung und damit vollständige Anerkennung  bewirken.
Hintergrund ist, dass der Bundestag nach dem Scheitern diverser Gesetzesentwürfe zum Handeln aufgefordert werden muss: Die Änderung des Grundgesetzes (Artikel3 Absatz 3 Satz 1) um das Merkmal der sexuellen Identität ist das Ziel.

Hans-Werner Sperber, Initiator der Online-Petition, hat stellvertretend für alle Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen bereits im vergangenen Dezember die Online-Petition auf den offiziellen Seiten des Deutschen Bundestages beantragt. Derzeit ist die Petition im Stand der Mitzeichnung und kann von jedem Unterstützer noch bis zum 03. März 2010 befürwortet werden. (Stand Mitzeichner, 20.01.2010, 12:45Uhr: 162)

Auszug aus dem Petitionstext:
„[…] Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen sind in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote haben die rechtliche Situation der Betroffenen zwar verbessert. Die fehlende Berücksichtigung in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) wirkt sich aber bis heute negativ auf die gesellschaftliche und rechtliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen aus. Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schafft eine klare Maßgabe für den einfachen Gesetzgeber. Letztlich steht es für das deutliche Bekenntnis, dass Gesichtspunkte der sexuellen Identität eine ungleiche Behandlung unter keinen Umständen rechtfertigen können. […]“

Mit dieser Begründung für die Änderung von Artikel 3 GG, stimmen die Mitarbeiter von GAYS.DE vollkommen überein. Auch wir haben die Petition bereits unterzeichnet und freuen uns auf eure Unterstützung und Diskussionsansätze in den Gruppen und der ebenfalls öffentlichen Petitions-Diskussion.

Petitionen können beim Deutschen Bundestag von jedem Einzelnen oder einer Gemeinschaft (Interessengruppe, Bürgerinitiative, etc.) in schriftlicher Form eingereicht werden. Lediglich die Unterschrift eines Ansprechpartners ist verpflichtend für die Annahme der Bitte oder Beschwerde, wie eine Petition umgangssprachlich genannt wird. Das Einreichen von Beschwerden jeglicher Art an den Deutschen Bundestag, ist das Recht eines jeden Bundesbürgers/ einer jeden Bundesbürgerin. Dies gilt als eines der verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechte in der Bundesrepublik Deutschland.

Nun sind wir dran – mit unserer Unterstützung können wir die Petition zu einem erfolgreichen Abschluss bringen. Danke für eure Unterstützung!

Sexuelle Identität soll im Grundgesetz verankert werden

© Deutscher Bundestag/Lichtblick/Achim Melde

Wie der Deutsche Bundestag in einer aktuellen Meldung verkündet, soll das Merkmal der sexuellen Identität in das Grundgesetz aufgenommen werden. Dies ist zumindest das Vorhaben der SPD-Fraktion. In dem bereits gestern vorgebrachten Gesetzentwurf (17/254), heißt es: „[…] der Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG, soll nach der Wortfolge „wegen seines Geschlechtes“ um einen entsprechenden Passus erweitert werden, welcher die „Gleichheit vor dem Gesetz“ festsetzt.[…]“.

Nach Auffassung der Sozialdemokraten ist dies ein wichtiger Schritt, die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, transsexuellen und intersexuellen Menschen zu stärken. Immer noch haben diese Personengruppen mit Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen zu kämpfen. Der Antrag der SPD-Fraktion fordert demnach ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität. Der Gesetzgeber hat bei einer konstruktiven Umsetzung eine klare Maßgabe. Zudem werde die Situation 2der Betroffenen“ erheblich verbessert, so ein Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag.

Bereits im November wurde ein Antrag der Länder Berlin, Bremen und Hamburg im Bundesrat abgelehnt. Die Diskussion um eine Erweiterung des Artikel 3 GG geht also weiter. Wir sind gespannt…

Update am 07.01.10: Drucksache 17/254; Gesetzentwurf der Fraktion der SPD wurde als Link nachgetragen

Diskussion zum Schutz der sexuellen Identität geht weiter…

Titel_GrundgesetzErst in der vergangenen Woche hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzantrag der Länder Berlin, Bremen und Hamburg abgelehnt. Die Landesregierungen haben gemeinsam die Ergänzung des Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 im Grundgesetz, um das Merkmal des sexuellen Identität gefordert. (GAYS.DE berichtete)

Ein Ende der Debatte um die Ergänzung des sogenannten Gleichheitsartikels scheint die getroffene Entscheidung allerdings nicht gewesen zu sein. Organisationen wie der LSVD, werden weiter für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und intersexuellen Menschen kämpfen. Engagierte Politiker wird es ebenfalls weiterhin geben, vor allem auf Oppositionsseite. So verkündete  Volker Beck vom B`90/Die Grünen, bereits kurz nach der getroffenen Entscheidung, dass seine Partei noch am gleichen Tag einen entsprechenden Gesetzesantrag im Bundestag einreicht. Auch die SPD hat mittlerweile gehandelt und wird einen eigenen Entwurf einreichen.
Mit dem gestern in Kraft getretenen Lissaboner-Vertrag, werden die Anträge der Parteien sowie die  Aktionen der Organisationen und Verbände sicherlich eine neue Debatte entfachen können.

Reformiert wurde unser Grundgesetz bereits  im Rahmen der Deutschen Einheit. 1994 wurde der Artikel 3 Absatz 3 Satz 1, um das Verbot der Benachteiligung aufgrund einer Behinderung erweitert. Im gleichen Ansatz wurde damals bereits über die Ergänzung des Gleichheitsartikels um das Merkmal der sexuellen Identität debattiert. Die Mehrheit der Abgeordneten hatte sich gar für ein eindeutiges Diskriminierungsverbot ausgesprochen, jedoch fehlte die notwendige Zweidrittel-Mehrheit, um eine verbindliche Änderung des Grundgesetzes zu bewirken.

Wie bereits mitgeteilt, wird auch das Videoprojekt zur Unterstützung der LSVD Kampagne 3+ weiterhin bestehen bleiben. Denn gerade nach der Entscheidung von vergangenem Freitag ist es umso wichtiger, für die Rechte von gleichgeschlechtlich Liebenden zu kämpfen. Eine rechtliche Gleichstellung gegenüber heterosexuellen Paaren ist das Ziel, welches es zu erreichen gilt.

Gleichstellung von Schwulen und Lesben im Bundesrat gescheitert

© Bundesrat 2006

© Bundesrat 2006

Heute, pünktlich um 9:30 Uhr trafen sich die Vertreter der 16 Landesregierungen zur 864. Sitzung des Bundesrates. Mit dem Tagesordnungspunkt 2 stand der ‚Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz1)‘  auf dem Plan. Der von den Landesregierungen Berlin, Bremen und Hamburg eingebrachte Gesetzesantrag (GAYS.DE berichtete) wurde jedoch abgelehnt. Schwule und Lesben genießen laut Argumentation der ‚Gelichstellungsverweigerer‘ bereits ausreichend Schutz im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. „[…] eine  Erweiterung des Grundgesetzes ist demnach nicht notwendig [..]“, so der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn zur Entscheidung.

Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland kritisiert die Entscheidung des Bundesrates und betont in einem Rundschreiben, dass: „[…] Das letze Wort […] damit aber keineswegs gesprochen [ist].“. Axel Hochrein, Sprecher des LSVD, ist enttäuscht und verweist auf weitere Schritte: „Jetzt ist der Bundestag aufgefordert, sich der Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender auch im Grundgesetz anzunehmen. Die Blockade der Gleichstellungsverweigerer im Bundesrat muss aufgebrochen werden.“.

Auch Volker Beck vom Bündnis`90/Die Grünen kann die schwarz-gelbe Blockade nicht begrüßen. „Das ist ein Armutszeugnis – insbesondere für die angebliche Bürgerrechtspartei FDP. Sie hat die Lesben, Schwulen und Transgender schmählich im Stich gelassen.“, so Beck. Als Ergebnis der vom Bundesrat getroffenen Entscheidung, haben Bündnis`90/Die Grünen heute eine eigene Gesetzesinitiative zum Thema in den Bundestag eingebracht. Die Diskussion um die Ergänzung des Grundgesetzes, um ein eindeutiges Diskriminierungsverbot geht folglich in die nächste Instanz.
Der am 1. Dezember in Kraft tretende Lissaboner-Vertrag unterstützt die Vorhaben der Gleichstellungs-Befürworter. In der Europäischen Grundrechtcharta ist bereits ein entsprechendes Diskriminierungsverbot festgeschrieben, welche die Mitgliedsstaaten zum Handeln zwingt.

Bereits im Vorfeld der heutigen Debatte, hatten sich der Rechtsauschuss gemeinsam mit dem Ausschuss für Frauen und Jugend dafür ausgesprochen, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen. Lediglich der Ausschuss für Innere Angelegenheiten hatte sich gegen eine Empfehlung ausgesprochen. Zudem verweist der Rechtssauschuss des Bundesrates auf den regierenden Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit. Dieser solle, gemäß §33 der Geschäftsordnung des Bundesrates, zum Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfs bestellt werden.

AktionsLogo1_BannerDamit Lesben, Schwule und Transgender endlich anerkannt werden, gilt es nun weiter zu kämpfen. Gemeinsam mit der Kampagne 3+ vom LSVD unterstützt die Aktion Artikel 3 die Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz. Zahlreiche Unterstützer aus Politik und Medienwelt haben sich bereits angeschlossen und fordern: „Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden!“. Sei dabei und unterschreibe die Online-Petition des LSVD oder nehme dein persönliches Statement als Videobotschaft auf – Denn deine Stimme zählt!

Entscheidung steht an: Schwule und Lesben in die Verfassung aufnehmen oder nicht?

AktionsLogo1_BannerMorgen steht sie bevor: Die Abstimmung im Bundesrat über die von Berlin, Bremen und Hamburg eingebrachte Gesetzesinitiative zur Ergänzung des Grundgesetzes um den Schutz der „sexuellen Identität“. Die von den Ländern bereits im September eingereichte Schrift, hatte bereits für einige landespolitische Veränderungen geführt. Das Thema wurde diskutiert, debattiert und ist noch lange nicht ausgeschöpft.

Im Bundesrat sitzen insgesamt 69 stimmberechtigte Landesvertreter von denen Medienberichten nach bereits jetzt neun Gegenstimmen zu erwarten sind.  Die schwarz-gelbe Landesvertretung von Sachsen-Anhalt hat bereits gestern auf Landesebene entschieden und sich ausdrücklich gegen eine Verfassungsänderung ausgesprochen. Der von B´90/Die Grünen eingebrachte Vorschlag eines eindeutigen Diskriminierungsverbotes aufgrund der sexuellen Identität ist somit gescheitert. Auch in Hessen wehren sich CDU und FDP, die rechtliche Stellung von Schwulen und Lesben zu ändern. Eine grundlegende Chance für die Gleichstellung für Homosexuelle und sexuell anders Orientierte wird damit einfach wieder ins Abseits gedrängt.

Für die morgige Entscheidung im Bundesrat mobilisieren Parteien und schwul-lesbische Organisationen derzeit alle Kräfte. Volker Beck, erster Parlamentarischer Geschäftsführer B`90/Die Grünen ruft unter anderem auf Facebook die GAY-Community zur Unterstützung auf. „Unsere Verfassung muss endlich auch Lesben, Schwulen und Transgendern vollen Grundrechtsschutz gewähren. In einer demokratischen Gesellschaft darf es keine Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse geben.“, so Beck auf seiner Page. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland engagiert sich bereits seit einigen Jahren zum Thema. An der bundesweiten Kampagne 3+, beteiligen sich mittlerweile mehrere tausend Bundesbürgerinnen und Bundesbürger. Tatkräftige Unterstützung erhält der LSVD aus Politik, der Medienwelt, der ihm angeschlossenen Vereine du Verbände sowie von zahlreichen Promi-Befürwortern. Auch das Videoprojekt „Aktion Artikel3“ unterstützt die Kampagne 3+. Das Projekt richtet sich an alle, die für eine Erweiterung des Gleichheitsgrundsatzes im Grundgesetz sind. Egal ob lesbisch, schwul, bisexuell, transgender oder heterosexuell – Jede Stimme zählt!