Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 Thema in Bundesratssitzung

Bundesrat_2006

Aufnahmen aus einer Plenarsitzung des Bundesrates © Bundesrat 2006

Morgens halb zehn in Deutschland: Morgen am 16. Oktober 2009 trifft sich der deutsche Bundesrat zu seiner 862. Sitzung. Top Thema des Tages wird der Tagesordnungspunkt 5 sein – Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1).

Inhalt des Gesetzentwurfs ist die Verankerung eines ausdrücklichen Verbotes der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, trans- und intersexuelle Menschen sind nach Auffassung der antragstellenden Länder auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Auch wenn teilweise gültige Diskriminierungsverbote die rechtliche Situation der Betroffenen bereits deutlich verbessert haben, sind die Länder Berlin, Bremen und Hamburg für ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität. Zudem liefert die geforderte Verankerung im Grundgesetz, dass eine ungleiche Behandlung von Bundesbürgerinnen und Bürgern unter keinen Umständen gerechtfertigt werden könne.

Auf Initiative der Länder Berlin, Bremen und Hamburg (GAYS.DE berichtete) wird der eingebrachte Entwurf im Plenum vorgestellt werden und zur weiteren Beratung im federführenden Rechtsausschuss,  im Ausschuss für Frauen und Jugend sowie im Ausschuss für Innere Angelegenheiten erörtert und diskutiert werden. Eine Entscheidung soll bereits zum Ende der morgigen Sitzung verkündet werden.

Deine Stimme wird gebraucht!

Bist auch du der Meinung, dass unser Grundgesetz um ein eindeutiges Diskriminierungsverbot erweitert werden muss? Dann unterstütze die „Aktion Artikel3“ – Mit einer kurzen Videobotschaft, kannst du deine Forderung zur Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender sowie trans- und intersexuellen Menschen verkünden und die „Aktion Artikel3“ unterstützen. Das bundesweite Videoprojekt unterstütz die Kampagne 3+ vom LSVD und läuft noch bis Ende November 2009.

Sag „JA“ zur Gleichstellung!

logo_drei_plusRAHMENDie Forderung von LSVD , die Bundesratsinitiative der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sowie das Videoprojekt „Aktion Artikel 3“, verfolgen ein Ziel: Die Gleichstellung von Homosexuellen.
Damit die Anerkennung in allen Bereichen umgesetzt werden kann, soll eben diese im Artikel 3 Absatz 3 GG fest verankert werden. Zukünftig soll es heißen. „Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden.“.

Diskriminierungsschutz um sexuelle Identität erweitern

Der Vorstoß der drei Landesregierungen hat bereits ein breites Echo in der Medienlandschaft entfacht. Immer mehr lokale Tageszeitungen berichten darüber – Medienpräsenz gibt es also schon einmal. Auch in den Foren und Blogs von Parteien und Verbänden wird das Thema stetig diskutiert. Anlass genug für die Fraktion Die Linke in Sachsen-Anhalt mit einem entsprechenden Antrag die Landesregierung aufzufordern, die Bundesratsinitiative der drei Stadtstaaten zu unterstützen.

In der Sitzung vom 9. Oktober 2009 wurde der Antrag mit einer rot-roten Mehrheit in den Sozialausschuss überwiesen. Neben der Linken, war auch die Fraktion der SPD – entgegen ihrem Koalitionspartner CDU – für den Antrag. Mit dem Hinweis auf bereits ausrechend gesetzlichen Schutz gegenüber Homosexuellen, lehnten CDU und FDP den Antrag einstimmig ab.
Birke Bull, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke ist erfreut über den ersten erreichten Schritt. „Es ist dringend erforderlich, nach der 1994 erfolgten Aufnahme eines Diskriminierungsverbotes aufgrund körperlicher Behinderungen, den Diskriminierungsschutz des Artikels 3 Grundgesetz endlich um das Merkmal der sexuellen Identität zu erweitern.“, so Bull zur Eröffnung der Debatte. Ein endgültiges Ergebnis bleibt dennoch vorerst offen.

Deine Meinung zählt!

100x100Damit die Forderung von den Landesregierungen und dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland weiterhin erfolgreich unterstützt werden können, ist deine Meinung gefragt. Nimm dir eine Minute Zeit und engagier dich im Kampf um Anerkennung und Gleichstellung. Nimm deine Botschaft per Webcam auf oder lade dein Statement direkt auf der „Aktion Artikel 3“-Page hoch. Hier findest du auch alle Information rund um das Projekt und zur LSVD-Kampagne. Das aktuelle  Videoprojekt zur Erweiterung unseres Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität läuft noch bis Ende November 2009.

„Aktion Artikel 3“

Aktionslogo zur Erweiterung des Artikel 3 GGFür eine Erweiterung des Artikel 3 im Grundgesetz

Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender genießen in Deutschland immer noch nicht die gleichen Rechte, wie ihre heterosexuellen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Dennoch besitzen Homosexuelle und sexuell anders Orientierte Rechte, für die sich die „Aktion Artikel 3“ einsetzt.
Ein eindeutiges Diskriminierungsverbot im Grundgesetz ist die Forderung.

Das bundesweite Video-Projekt knüpft an die  Kampagne „3+“ vom Lesben- und Schwulenverband Deutschland an, die sich für eine Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz einsetzt. Eine  Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebensformen muss in der deutschen Gesetzgebung endlich fest verankert werden, dafür treten wir gemeinsam ein.

Deine Stimme zählt!

Gesucht werden Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Heterosexuelle, die für eine Erweiterung von Artikel 3 im Grundgesetz stimmen. Menschen, die sich dafür aussprechen, dass niemand aufgrund seiner sexuellen Identität benachteiligt werden darf.
Jeder der die „Aktion Artikel 3“ unterstützen möchte, ist aufgefordert, seine Botschaft per Video zu verkünden.

Aussagekräftige Videos können auf der Seite artikel3.gays.de hochgeladen oder live per Webcam aufgezeichnet werden. Alle eingehenden Videos werden bis 30. November 2009 gesammelt und am Ende zu einer gemeinsamen Videobotschaft zusammengefasst und dem LSVD überreicht.

Hintergrund:

Initiiert wird das Videoprojekt „Aktion Artikel 3“ von GAYS.DE. Die Online-Community für schwule und bisexuelle Männer knüpft dabei an die aktuelle Kampagne vom Lesben- und Schwulenverband Deutschland an. Mit den eingesandten Beiträgen soll die Kampagne weiter unterstützt werden. GAYS.DE setzt sich dabei aktiv für eine Erweiterung des Grundgesetzes um ein eindeutiges Diskriminierungsverbot ein.

“Aktion Artikel 3″ bei facebook und twitter – schau vorbei!

Grundgesetz soll Homosexuelle schützen

Titel_GrundgesetzDie neue Regierung ist seit Sonntag beschlossene Sache – Nun ist es Zeit für Veränderungen. Dass dachten sich gestern auch die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg und beschlossen eine  Bundesratsinitiative zur Ergänzung von Art. 3 Abs.3 GG um ein eindeutiges Diskriminierungsverbot für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender. Alle drei Landesregierungen fordern ab sofort, dass  homosexuelle Menschen im Grundgesetz berücksichtigt werden müssen.
Auch Berlins regierender Bürgermeister Klaus Wowereit steht hinter dem Anliegen: „In dem 1949 in Kraft getretenen Artikel 3 GG fehlten zwei von den Nazis verfolgte Gruppen: Behinderte und Homosexuelle. Erstere sind mittlerweile im Grundgesetz bedacht. Nun ist es an der Zeit auch die ‚sexuelle Identität‘ der Bürger zu schützen.“.

Die Initiative der drei Landesregierungen – in denen unter anderem CDU, SPD, Linke und Grüne beteiligt sind – wird sich allen Vermutungen nach bereits in den Koalitionsverhandlungen der schwarz-gelben Regierung wieder finden. Der LSVD hat die Kampagne zur Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Kriterium der sexuellen Identität 2007 gestartet. Er erhofft sich eine starke Signalwirkung für den Deutschen Bundestag.
Auch andere Verbände und Organisationen hoffen nun auf eine Entscheidung und die offizielle Anerkennung von Homosexuellen.

Im Deutschen Recht fehlt bislang ein eindeutiges Diskriminierungsverbot von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern. Im Artikel 2 Abs. 1 GG heißt es: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, […].“  Jedoch gelten die in Artikel 3 Abs. 3 GG genannten „ausdrücklichen Benachteiligungsverbote“ bisher nicht für Homosexuelle. Diese Bevölkerungsgruppe wird vom Gesetzgeber nicht bedacht. Eine Erweiterung unseres Grundgesetzes um das Merkmal der „sexuellen Identität“ folglich eine zeitgemäße Forderung der Landesregierungen von Berlin, Bremen und Hamburg.

Kommt es zur Verfassungsklage in Thüringen? Gleichstellung im Beamtenrecht gefordert!

Informationen des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) zufolge, hat die Fraktion – DIE LINKE -einen sogenannten Normenkontrollantrag zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Thüringer Beamtenrecht beim Verfassungsgerichtshof in Weimar gestellt. Die Thüringer Landesregierung steht somit abermals unter dem Druck der Öffentlichkeit, gegen die Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nichts zu unternehmen.

Selbst die Landesverfassung des Freistaates beinhaltet, dass niemand wegen seiner sexuellen Orientierung bevorzugt oder gar benachteiligt werden darf. Dies bezieht sich generell auch auf die Seite und das Vorgehen des Gesetzgebers, also der Landesregierung Thüringens. Dennoch wurden bisher alle Vorstöße zur Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften von der amtierenden CDU-Landesregierung blockiert. Derzeit existieren mehr als 50 Landesgesetze in Thüringen, die die Rechte von Schwulen und Lesben nicht tolerieren. Die Diskriminierung setzt sich derzeit sogar über bundeseinheitliche Verbindlichkeiten: So zum Beispiel die Zuständigkeiten der Standesämter – In Thüringen werden eingetragene Partnerschaften noch nicht im „Trauungssaal” beschlossen. Grund genug für DIE LINKE einzuschreiten und das Verfassungsgericht einzuschalten.

Die anderen Bundesländer, die in ihren Verfassungen die Benachteiligung wegen der sexuellen Identität verbieten, Berlin, Brandenburg und Bremen, haben inzwischen die Gleichstellung auf Landesebene vollzogen. Die Thüringische Landesregierung hingegen meint offenbar, der Passus habe keine Bedeutung.

Die Normenkontrollklage verweist auf das in der Thüringer Verfassung festgelegte ausdrückliche Diskriminierungsverbot, das mit der 3+ Kampagne zur Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz  für das gesamte Bundesgebiet gefordert wird. Wir erwarten von dem Verlauf und dem Ergebnis des Verfahrens eine juristische Stärkung für diese zentrale Forderung der schwul-lesbischen Politik.