Die Beschneidung gibt es sowohl bei dem Mann als auch bei der Frau. Bei dem Mann wird sie hier in Deutschland meist als ein medizinischer Eingriff, im Rahmen einer diagnostizierten Vorhautverengung, durchgeführt. Je nach Grad der Vorhautverengung kann man unterschiedliche Beschneidungen durchführen. Entweder die komplette Entfernung der Vorhaut oder aber nur eine Teilbeschneidung. Aber es gibt auch noch die Beschneidung, die auf Grund des kulturellen Hintergrund durchgeführt wird. Dies meist bei den Juden und den Moslems. Hier wird den Jungen meist bereits im Säuglingsalter die Vorhaut am Penis entfernt. Auch bei den Frauen gibt es die Beschneidung. Allerdings ist dies keinesfalls ein medizinischer Eingriff. Vielmehr spricht man dabei von einer Verstümmelung im Genitalbereich. Beschneidungen an Frauen werden meist aus kulturellen Beweggründen durchgeführt und erfüllen hier in Deutschland und den anderen Staaten der EU einen Straftatbestand.
Mit “Blümchensex” beschreibt man sexuelle Praktiken, die sehr von Romantik und Einfühlungsvermögen dominiert sind. Eine andere Bezeichnung für Blümchensex ist Kuschelsex. Vorrangig hier ist nicht der eigentliche Akt, sondern der Weg dorthin. Sinnige Massagen, romantische Stimmung und viele Streicheleinheiten gehören genauso dazu, wie die gesamte romantische Umgebung. So kann man den Quickie zwischendurch mit Sicherheit nicht als Blümchensex beschreiben. Vielen sexuellen Partnern wird diese Art des Sexes schnell zu langweilig und sie beginnen weiter zu experimentieren und neue Stellungen auszuprobieren. Dabei muss allerdings bereits im Vorfeld mit dem Partner genau abgesprochen werden, in welche Richtung es gehen soll und welche Praktiken auf gar keinen Fall in Frage kommen. Nur so kann man sicher stellen, dass beide Partner mit dem Sex zufrieden sind.
Unter Voyeurismus versteht man das heimliche Betrachten einer nackten oder nur teilweise entkleideten fremden Person, um selbst in sexuelle Erregung zu geraten. Beim Voyeurismus spielt es dabei keine Rolle, ob die zu betrachtende Person dabei aktiv an sexuellen Handlungen teilnimmt oder nicht. Der Voyeur, umgangssprachlich auch “Spanner” genannt, wird dabei zusätzlich durch die Gefahr ertappt zu werden sexuell erregt. Auch die Anonymität des Betrachtenden ist ein Grund für die sexuelle Erregung des Voyeurs. Unter dem Begriff Voyeurismus versteht man aber auch das betrachten des Partners, zum Beispiel bei der Selbstbefriedigung oder ähnlich intimen Momenten. Im Gegensatz zum heimlichen Voyeurismus verletzt man hier auch nicht die Persönlichkeitsrechte der sehenden Personen und dringt nicht unerwünscht in fremde Privatsphäre ein.