Vielleicht hast du vom Aktionsplan des Bundesministeriums für Familie schon gehört. Sollte das nicht der Fall sein, dann lass uns zusammen reinschauen. Mit dem Aktionsplan „Queer leben“ möchte das Bundeskabinett sich dafür einsetzen, mehr Akzeptanz in der Gesellschaft zu erzeugen und gleichzeitig soll der Schutz sexueller Vielfalt gewährleistet werden. Ein großes Ziel, wenn du uns fragst. Jedoch eines, welches schon sehr lange überfällig ist. Der Beschluss des Aktionsplanes erfolgte im November 2022 und beinhaltet:
ZitierenLisa Paus: "Der Aktionsplan 'Queer leben', der heute im Kabinett beschlossen wurde, ist ein Meilenstein, um die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie queeren Menschen (LSBTIQ*) entschieden voranzubringen. Als gemeinsames Projekt der Bundesregierung beinhaltet der Aktionsplan ein umfangreiches Maßnahmenpaket, das das Ziel hat, Queerfeindlichkeit aktiv entgegenzuwirken, bestehende Lücken zu schließen und die Gleichstellungspolitik ressortübergreifend weiter voranzubringen. Die Häuser haben sich zur eigenverantwortlichen Umsetzung der Maßnahmen in ihrer jeweiligen Zuständigkeit verpflichtet. Dafür danke ich ihnen sehr und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit."
Angesehen wird der Aktionsplan des Bundesministeriums als eine Art Meilenstein, um die Rechte aller queren Menschen voranzubringen. Respekt, Anerkennung, Verbesserung der Gesundheitsversorgung und der Gewaltschutz sind nur einige der Dinge, die durch den Aktionsplan verbessert werden.
Wie stehst du zur Selbstbestimmung? Wir sind der Meinung, dass Selbstbestimmung ein wichtiger Teil des Lebens ist. Deswegen ist die Bundesregierung auch daran interessiert, das Selbstbestimmungsgesetz zu etablieren, welches unter anderem besagt, dass Personen ihren Vornamen und auch ihr Geschlecht auf amtlichen Dokumenten beim Standesamt ändern lassen können. Gutachten sollten dafür nicht mehr nötig sein, sondern es wird ausreichen, die Selbstauskunft der Person einzuholen. Damit soll das sogenannte Transsexuellen-Gesetz, welches als fassungswidrig angesehen wird, ersetzt werden.
Queerbeauftragter Sven Lehmann
Als verfassungswidrig wird dieses erachtet, weil es beispielsweise vorsieht, dass transsexuelle Personen sich einem Gutachten unterziehen müssen, um Transsexualismus festzustellen. Zeitgleich dürfen transsexuelle Menschen nach dem veralteten Gesetz nicht verheiratet sein und müssen sich einer Geschlechtsumwandlung unterziehen, wenn sie den Namen oder den Geschlechtseintrag auf Dokumenten ändern lassen wollen. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird dieser Aspekt ausgehebelt. In einigen Ländern gibt es dieses Gesetz bereits und in Deutschland ist es auf den Weg gebracht.
Bis vor wenigen Wochen durftest du als schwuler Mann kein Blut spenden! Zumindest nicht, ohne gewisse Voraussetzungen. Das war eine Tatsache, die oftmals auf komische Meinungen traf und einer Diskriminierung gleichkam. Das Transfusionsgesetz, welches diesen Aspekt beinhaltet, wurde damit verändert. Demnach darf deine sexuelle Orientierung kein Ausschluss beim Blutspenden mehr sein.
Zur kurzen Erinnerung: Laut den alten Regelungen durftest du kein Blut spenden, wenn du als Mann gleichgeschlechtlichen Verkehr hattest. Dieses Gesetz bröckelte immer wieder, denn die Bereitschaft zum Blutspenden war und ist bis heute nicht die Größte in der Gesellschaft. Trotzdem wurde dir die Auflage zuteil, dass du mindestens vier Monate enthaltsam hättest leben müssen, wenn du zur Blutspende gehst. Der Bundestag hat dieses Verbot nun vollkommen abgeschafft.
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Damit geht die Regierung im Rahmen der Queer Rights 2023 einen neuen Weg und schafft mehr Akzeptanz in der Gesellschaft. Wir sind gespannt, was sich in den kommenden Monaten noch weiter verändern wird, was im Rahmen des Aktionsplans der Bundesregierung erfasst ist. Selbstverständlich werden wir dich auf dem Laufenden halten.
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