Lange ging man davon aus, dass Homosexualität heilbar wäre. Daher gab es verschiedene Psychotherapien, die diese „Identitätsstörung“ beheben sollten. Doch jetzt sind diese Heilungsversuche verboten und Konversionstherapien stehen unter Strafe. Dieses Gesetz wurde im Sommer 2020 erlassen. Wir finden das richtig und erklären, warum.

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Homosexualität ist keine Krankheit

Früher galt Homosexualität als widernatürlich. Der sexuelle Akt zwischen zwei Männern wurde sogar bestraft. Obwohl das bereits länger nicht mehr so ist, gelten für schwule Partner andere Regeln, als für heterosexuelle Menschen. Doch Wissenschaftler sagen ganz klar, Homosexualität ist angeboren und keine Krankheit oder gar Identitätsstörung.

Die Konversionstherapie

In der Vergangenheit ging man davon aus, Homosexualität sei eine psychische Störung. Noch heute denken viele Menschen, dass Homosexualität heilbar wäre und etwas ist, dass man ablegen müsse. Daher gab es die Konversionstherapie. Sie hatte zum Ziel, homosexuelle Neigungen zu schwächen und abzulegen, aber heterosexuelle Vorlieben aufzubauen. Bekannt ist sie auch als Reorientierungstherapie. Der Psychotherapeut arbeitet dann mit einer Verhaltenstherapie.

Aber auch in manch einer Religion gilt Homosexualität als abnormal. Menschen sprechen davon, dass die betroffene Person besessen sei. Durch verschiedene Rituale wird dann versucht, den inneren Dämon auszutreiben.

Folgen der Konversionstherapie

Man sagte, Homosexualität sei eine Identitätsstörung. Doch letztendlich ist es die Konversionstherapie, die häufig eben dieses Phänomen auslöste. Dem schwulen Mann wird suggeriert, dass er nicht gesund und seine Neigung nicht normal oder gesellschaftlich anerkannt sei. Daher versucht er, seine Homosexualität abzulegen und sich dem anderen Geschlecht zu widmen. Doch das Schwulsein ist ihm angeboren. Durch die Therapie wird er in ein Leben gepresst, dass nicht ihm als Mensch entspricht. Dadurch kann es passieren, dass er sich im falschen Körper fühlt. Sein Verhalten passt nicht zu seiner Natur und er muss eine Rolle spielen. Auf Dauer kann genau das zu einer geschlechtlichen Identitätsstörung führen, wo vorher keine war. Auch Depressionen oder Angststörungen sind mögliche Folgen. Im schlimmsten Fall leidet der Patient so sehr unter der Konversionstherapie, dass sein Suizidrisiko stark steigt.

Jeder Mensch sollte sich so akzeptieren, wie er ist. Und auch wir sollten unser Umfeld so akzeptieren, wie es ist. Homosexualität ist keine Krankheit und nichts, was behandelt werden muss. Die Weltgesundheitsorganisation sieht Konversionstherapie als Menschenrechtsverletzung an.

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Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen

Durch das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen ist jede medizinische Intervention zur Heilung oder Änderung der sexuellen Orientierung verboten. Bei Verstößen sollen Freiheitsstrafen oder hohe Bußgelder möglich sein.

Wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigt hatte, ist das Gesetz seit Mitte des Jahres 2020 aktiv. Konversionsbehandlungen sind nun für jeden verboten. Sie dürfen weder beworben oder angekündigt, noch durchgeführt werden.

Bei Verstößen droht eine Haftstrafe bis zu einem Jahr oder ein Bußgeld in einer Höhe bis zu 30.000 €.

Ausnahmen gibt es immer

Wenn ein Mensch sich selbst in seiner geschlechtlichen Identität gestört fühlt und darunter seelisch leidet, darf er natürlich psychologische Hilfe in Anspruch nehmen. Wer tatsächlich das Gefühl hat, im falschen Körper geboren zu sein, der kann sich helfen lassen. In diesem Fall geht es aber nicht darum, Homosexualität abzulegen, weil andere es als falsch suggerieren.


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