Ich bin kein Halbgott und habe keinen durchtrainierten Adoniskörper.
ich mag den Oralsex besonderst gern. Träume von einem Glory Hole und richtig spritzigen geilen Gruppensex. Also schreibt mir oder ruft mich an. siehe Profil.
Vor einem Anfall hab ich eine sogenannte Aure,sprich Vorzeichen und wenn das kommt bleiben mir nur 5-ca.10 sek.danach wird es mir ganz schwarz vor meinen Augen und das wars. Aber bei meinen Anfällen gibt es unterschiede,der eine ist ein``Normaler`` und der andere ein ``provzierter`` ( äuserlicher Mehr… Reiz) Beim provozierten habe ich ca.30min.Zeit bis zum Anfall und kann meißt diesen durch spezielle Atemtechnik abwenden. Dabei muß ich sofort absolut alles abbrechen und dann für den rest des Tages Ruhen.Beim normalen Anfall absolut chanchenlos.Diesen kann ich nicht verhindern.
Der Grund ( Betriebs und Personalkosten ) liegt im Wesentlichen,die Firmen an erster Stelle Intressiert. Firmen ab einer bestimmten Größe und damit Mitarbeiteranzahl,sind sogar verpflichtet Behinderte einzustellen. Leider kann man das schwer Kontrolieren und wenn doch mal ein Betrieb ertappt Mehr… wird,sind die Geldstrafen für den Betrieb wirtschaftlicher,als ein Mitarbeiter in Teilzeit. Genau da sollte man schärfer vorgehen und Steuerberater sowie Finanzamt und Banken bei der Kontrolle mit einbeziehen. Zudem muß eine spezielle Behörde mit entsprechendem Staatlichem Verfügungsrecht gegründet werden. Besonderst deutlich wird es,wenn man bei einer ( schriftlichen ) Bewerbung , die man persöhnlich einreicht ) vom Fillalleiter oder Personalchef direkt gesagt bekommt: wir können keinen mehr einstellen,da daß Buge bereits überschritten ist. In dieser Aussage wird nicht gesagt: wir haben genug Personal und sind voll Besetzt! Viele große Firmen Bugetieren die einzelnen Resosen um eine sogenannte Betriebskostenobtimierung und letztendlich Fixsierung besonderst Gewinnbringend zurealisieren.Zudem hab ich von einem Sachbearbeiter des Jobcenter ein mehrseitiges schreiben bekommen,bei dem Inhaltlich erklärt wird,daß man seine Behinderung nicht angeben muß. Völliger Mumbiz. Wenn ein Bewerber ( Bewerberin ) eine doch offentsichtliche Behinderung hat,kann diese nicht verneint oder geleugnet werde. Zudem :muß man seine Behinderung angeben,wenn damit entsprechende Arbeitseinschränkungen ( wie in meinem Fall ) verbunden sind.