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ARTIKEL 3+ AKTION PETITION WICHTIG !


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Geschrieben

Mitmachen und aktiv werden! – Mit dem heutigen Aufruf zur Unterzeichnung der Petition zur Berücksichtigung der sexuellen Identität im deutschen Grundgesetz, möchten wir eure Unterstützung gewinnen! Denn nur gemeinsam können wir eine Veränderung und damit vollständige Anerkennung bewirken.

Hintergrund ist, dass der Bundestag nach dem Scheitern diverser Gesetzesentwürfe zum Handeln aufgefordert werden muss: Die Änderung des Grundgesetzes (Artikel3 Absatz 3 Satz 1) um das Merkmal der sexuellen Identität ist das Ziel.
Hans-Werner Sperber, Initiator der Online-Petition, hat stellvertretend für alle Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen bereits im vergangenen Dezember die Online-Petition auf den offiziellen Seiten des Deutschen Bundestages beantragt. Derzeit ist die Petition im Stand der Mitzeichnung und kann von jedem Unterstützer noch bis zum 03. März 2010 befürwortet werden. (Stand Mitzeichner, 20.01.2010, 12:45Uhr: 162)

Auszug aus dem Petitionstext:
„[…] Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen sind in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote haben die rechtliche Situation der Betroffenen zwar verbessert. Die fehlende Berücksichtigung in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) wirkt sich aber bis heute negativ auf die gesellschaftliche und rechtliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen aus. Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schafft eine klare Maßgabe für den einfachen Gesetzgeber. Letztlich steht es für das deutliche Bekenntnis, dass Gesichtspunkte der sexuellen Identität eine ungleiche Behandlung unter keinen Umständen rechtfertigen können. […]“

Mit dieser Begründung für die Änderung von Artikel 3 GG, stimmen die Mitarbeiter von GAYS.DE vollkommen überein. Auch wir haben die Petition bereits unterzeichnet und freuen uns auf eure Unterstützung und Diskussionsansätze in den Gruppen und der ebenfalls öffentlichen Petitions-Diskussion.

Petitionen können beim Deutschen Bundestag von jedem Einzelnen oder einer Gemeinschaft (Interessengruppe, Bürgerinitiative, etc.) in schriftlicher Form eingereicht werden. Lediglich die Unterschrift eines Ansprechpartners ist verpflichtend für die Annahme der Bitte oder Beschwerde, wie eine Petition umgangssprachlich genannt wird. Das Einreichen von Beschwerden jeglicher Art an den Deutschen Bundestag, ist das Recht eines jeden Bundesbürgers/ einer jeden Bundesbürgerin. Dies gilt als eines der verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechte in der Bundesrepublik Deutschland.

Nun sind wir dran – mit unserer Unterstützung können wir die Petition zu einem erfolgreichen Abschluss bringen. Danke für eure Unterstützung!

Zur Petition: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?PHPSESSID=2181feaf4679d551ade2c2012d2b4ec2&action=petition;sa=details;petition=9001


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