ni**** Geschrieben August 28, 2019 Geschrieben August 28, 2019 Hat einer von Euch schon was konkretes zu dem Gesetzentwurf zum Thema Unternehmenskriminalität gelesen oder gehört? Es gab das Statement aber nichts handfestes. Für mich ist das bis jetzt wie reden über ungelegte Eier.
sissyberlin Geschrieben November 21, 2019 Geschrieben November 21, 2019 https://www.steuerberater-center.de/media/VerSanG_RefE.pdf Ist der Referentenentwurf. Es hat ja meist Gründe, wenn statt des grossen Wurfs am Ende nur ein Schritt in die richtige Richtung erfolgt, so wohl auch hier. Für mich liest sich das so, als wäre die Union hier mit etlichen Änderungswünschen durchgekommen, so erklärt sich ggf. auch im Nachhinein deren Zustimmung zur Mindestrente. Beispiel: § 22. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der ursprüngliche Referentenentwurf nicht auch eine, für die Verfolgungsbehörde günstigere Verfolgungsverjährung vorsah, stattdessen wurde lediglich die Vollstreckungsverjährung nach oben angepasst, und erstgenannte unverändert belassen, letztere ist aber was abschreckende Wirkung und faktische Konsequenzen betrifft, die weniger wichtige.
ni**** Geschrieben November 21, 2019 Autor Geschrieben November 21, 2019 vor 6 Stunden, schrieb sissyberlin: Ist der Referentenentwurf. Ich weiß, aber seit wann geht man, in dem Fall Frau, mit Entwürfen an die Öffentlichkeit. Ich habe auch eine Weihnachtswunschliste, kann ich die auch veröffentlichen? Kann ich, bringt aber auch nichts.
Gelegentlic530 Geschrieben März 6, 2021 Geschrieben März 6, 2021 bei aktuelle zwischen 6300 und 6400 Gesetze und Verordnungen, bedarf es noch mehr ...
Gelegentlic530 Geschrieben März 20, 2021 Geschrieben März 20, 2021 Am 21.11.2019 at 09:26, schrieb sissyberlin: https://www.steuerberater-center.de/media/VerSanG_RefE.pdf Ist der Referentenentwurf. Es hat ja meist Gründe, wenn statt des grossen Wurfs am Ende nur ein Schritt in die richtige Richtung erfolgt, so wohl auch hier. Für mich liest sich das so, als wäre die Union hier mit etlichen Änderungswünschen durchgekommen, so erklärt sich ggf. auch im Nachhinein deren Zustimmung zur Mindestrente. Beispiel: § 22. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der ursprüngliche Referentenentwurf nicht auch eine, für die Verfolgungsbehörde günstigere Verfolgungsverjährung vorsah, stattdessen wurde lediglich die Vollstreckungsverjährung nach oben angepasst, und erstgenannte unverändert belassen, letztere ist aber was abschreckende Wirkung und faktische Konsequenzen betrifft, die weniger wichtige. Nur für unternehmen oder auch für firmen?
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