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Urteil zu den Facebook-Kommentaren gegen Renate Kynast


ni****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 1 Stunde, schrieb sissyberlin:

...anders wäre es... wenn Frau Künast Herrn Gauland einen Nazi

Da ja, gerichtlich, geregelt Herr Höcke als Nazi bezeichnet werden darf und Gauland Höcke als die Mitte der Partei bezeichnet, sollte man auch Gauland ungestraft als Nazi bezeichnen dürfen.

Ich finde es richtig, das es gerichtlich angegangen wurde. Es muss auch den Dümmsten klar werden, dass das anonyme Internet kein rechtsfreier Raum ist. Und was im realem Leben gilt, muss auch in den Social Media gelten. Wenn das gegen Auflage geregelt wurden wäre, hätte man das Bewusstsein der "Dummen" nicht erreicht. Den nur was im Internet steht, ist ja auch war. Alles andere ist ja nur Lügenpresse. ;)

Geschrieben

Wo will man die Grenze ziehen? Wenn ich (wie bereits geschehen) den ehemaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder als "Agendagerhard" bezeichne, um meine Aversion auszudrücken, wiegt das genau so schwer. Man darf nicht mit zweierlei Maß messen. Herabwürdigend und beleidigend ist das auch! Man muß schon fair bleiben.

Geschrieben
vor 3 Stunden, schrieb Sweety-74:

Wo will man die Grenze ziehen?

Findest Du das Urteil nun o.k., oder sagst Du das Urteil geht gar nicht?

Geschrieben
vor 57 Minuten, schrieb nick2017333:

Findest Du das Urteil nun o.k., oder sagst Du das Urteil geht gar nicht?

Da muß man anders denken. Ob es moralisch ok ist oder nicht, hat nicht Relevanz, sondern ob ein Präzedenzfall geschaffen würde. Das Urteil besitzt eine gewisse "Schläue" genau dem auszuweichen, weil, wie gesagt, wo will man die Grenze dann ziehen? Der Richter soll sich bei der Urteilsverkündung an das Gesetz halten und nicht im eigenen Ermessen urteilen, was er gerade für richtig oder falsch hält. Der Gesetzgeber wiederum kann nicht jedes einzelne Schimpfwort seiner Schwere bemessen im Sinne "das geht nicht" und jenes "ist des Umstandes hinnehmbar". Bei volksverhetzenden Schimpfwörtern ist das klar, bei allgemeiner Gossensprache indess, wie soll man das reglementieren? Vom Urteil heraus ist es weise, vom moralischen Aspekt gegenüber Frau Künast nicht. Ich vermute auch, denn Politiker sind ja ähnlichen Ranges, das man nicht kollidieren will mit der Abschaffung der Strafbarkeit der "Majestätsbeleidigung". Das Gesetzbuch ist ein Regelwerk von einzelnen Gesetzen, die sich gegenseitig nicht in die Quere kommen dürfen. Würde ein solches Urteil nun Frau Künast zu Gunsten sprechen, dann wäre genau diese Frage wieder juristisch aufgeworfen der Verhältnismäßigkeit in ähnlich gelagerten Fällen. Diesen Gedankengang vermute ich dahinter, ich bin jedoch kein Jurist, das weiß ich nicht.

  • Moderator
Geschrieben

Tja, das ist halt die Frage immer, wo Meinungsfreiheit aufhört und Beleidigung anfängt.
Eine andere Frage wäre ob das in einer anderen Staatsform als in einer Diktatur
überhaupt so glasklar und eindeutig geregelt werden könnte... ^^ :coffee_happy:

Geschrieben
vor 3 Stunden, schrieb Sweety-74:

wie soll man das reglementieren?

Naja die Schimpfwörter "Hurensohn", "Fick deine Mutter“, „Drecksau“, „Schwanzlutscher", „Pisser", „krasse Vergewaltiger", „Wichser" und "ihr seid alle scheiße" sowie das Zeigen des nackten Hinterteils und Anspucken eines Polizisten wurden vom AG München z.B. mit 2 Wochen Dauerarrest geahndet.

Und "Du Wichser" kostet im Strassenverkehr auch schon 1000,-€, "Schlampe" kostet 1.900 €, "Fieses Miststück"2.500 € und Du "Alte Sau"2.500 €.

Den $ 185 StGB sehe ich sowieso als gegeben, da ja "ein Täter die Kundgabe der Missachtung bzw. Nichtachtung einer Person getätigt haben, die zudem auch wahrgenommen und in ihrer Bedeutung und Tragweite erfasst worden ist".

Geschrieben
vor 14 Stunden, schrieb nick2017333:

(...) Den $ 185 StGB sehe ich sowieso als gegeben (...)

Ich verstehe was Du meinst, ist auch völlig richtig! Die Frage ist (das weiß ich nicht, so tief habe ich mich damit nicht beschäftigt) als welche Person bzw Funktion hat Frau Künast geklagt? Als Privatperson oder als Politikerin? Ein Gericht muß sich exakt mit dem Fall beschäftigen ähnlich wie einer, der zunächst auf Körperverletzung angeklagt ist, wo sich im Verlauf dann herausstellt, es sei Notwehr gewesen und der Kläger hätte den Beklagten angegriffen, das würde gar nicht behandelt werden, da müßte der Beklagte selber erneut klagen, weil es nicht Gegenstand der urspründlichen Klage ist. Grundlos sind die ganzen Advokaten nicht zumeißt auch wohlhabend. (Recht haben und Recht kriegen)  ;)

Geschrieben
vor 4 Stunden, schrieb Sweety-74:

Als Privatperson oder als Politikerin?

Wie so unterscheidest Du das? Die Menschenwürde im GG kennt da keinen Unterschied. Ich möchte als Normalo auch nicht so betitelt werden. Theoretisch gebe es ja die Selbstverteidung, aber wie soll die in diesem Fall aussehen? Also bleibt nur das Gericht und gerade bei einer Person des öffentlichen Lebens hat sowas natürlich Öffentlichwirksamkeit.

Geschrieben
vor 19 Minuten, schrieb nick2017333:

(...) Wie so unterscheidest Du das? (...)

Ich nicht. ;) Ich vermute aber das Gericht. (Stichwort wie schon gesagt "Majestätsbeleidigung" bzw. seine Straffreiheit)

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