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Sexueller Mißbrauch oder keiner?


Me****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Hallo grüße Euch!
Mich interessiert Eure Meinung zu einem sehr heiklen Thema:
Was wäre in einem solchen Fall zu tun?Eine fiktive Erzählung
Ein Pfleger in einem Behindertenwohnheim
Dieser hatte die Aufgabe einen 38-jährigen Mann mit Down-Syndrom zu baden bzw ihm beim Baden zu helfen;es war kein schwerstbehinderter Mann.
Dieser behinderte Mann onanierte des öfteren in der Badewanne;jedoch recht ungeschickt.
Der Pfleger half ihm dabei und streichelte den Penis dieses Mannes so dass er zu Erektionen kam(Der behinderte Mann sträubte sich nicht;es kam nicht zu gewalttätigem sexuellen Mißbrauch.
(Nicht jedoch zum Samenerguß;da der behinderte Mann einen solchen nicht hatte)

Der Pfleger vertraute sich einem Freund an und bereute,was er tat;der Freund verriet dieses Geschehen nicht dem Wohnheim
Hat sich der Freund strafbar gemacht,weil er das nicht dem Wohnheim,wo der Freund arbeitete verriet?

Dann noch etwas:der Pfleger hat dieses Masturbieren des Mannes mit Down-Syndrom nie wieder getan(Der behinderte Mann war kein schwerstbehinderter in dieser fiktiven Erzählung;das merke ich noch an)
Was meint Ihr dazu?
LG von Ragnar
Der Pfleger unterließ auch dann aus Gewissensgründen und Reue


Geschrieben

Ne,ich denk nicht.Der hat das getan was gute Freunde nicht tun,nämlich andere Freunde ans Messer zu liefern

Was soll das überhaupt in dem Fall helfen,wenn der Freund ihn jetzt verpetzt,obwohl er doch begriffen hat,daß es Falsch war und es sein lässt ?
Außerdem,der Typ is 38 und keine 10 ,wenn der an sich ranlässt,dann wollte ers einfach. Der Pfleger hat ihn ja nicht irgendwie gefesselt oder gepackt,is alles freiwillig passiert also.
Und sowiso finde ich, auch der Behindertste Mensch hat ein Recht zu entscheiden was er mag und nicht mag .
Wenns dem Behinderten nicht gepasst hätte,dann würde der kurz einmal ausholen mit Mongolenpower und der Pfleger wär ruhig
Mongos darf man nicht unterschätzen ,die haben oft richtig Power

Wenn ich der Pfleger wär und wirklich vorhabe dem Behinderten bei dem zu helfen,würde ich dem einfach ne Lustmuschi und Pornoheft von jeweils einem Geschlecht in die Hand drücken und er soll sich entscheiden worauf er bock hat und alles alleine machen.
Weil wenn er normal Hetero wär und ein Mann an sich rangelassen hat,dann kann er nämlich wenns dumm kommt einen Psychischen Schaden mehr bekommen und kommt sich wie *** vor.


Geschrieben

SirCrocodile, Menschen mit Down-Syndrom kommen nicht aus der Mongolei, sie leiden an einer Erbkrankheit, einem Gendefekt. Solche Pat. sind oft auf dem geistigen Niveau von Kindern und müssen daher geschützt werden wie Kinder. Sicherlich haben auch Behinderte ein Recht auf Sexualität und sollten diese, soweit möglich, auch ausleben können. Wenn der Pfleger meint, es helfe dem Pat., dann hätte ich es nicht weiter erzählt. Ob es nun Missbrauch von Schutzbefohlenen ist, kann und möchte ich aus moralischen Gründen nicht entscheiden.


Geschrieben

Legal - illegal - scheißegal.

Ich bin ganz überrascht, was für Rechte es neuerdings in der Welt gibt. Nun sollen also auch Behinderte ein "Recht auf Sexualität" haben. Einen Satz vorher lesen wir, dass der Behindertentypus, von dem die Rede ist, das geistige Niveau von Kindern habe. Rechte können aber nur einem Rechtssubjekt zugestanden werden und haben auch immer etwas mit Verantwortung zu tun. Ich glaube kaum, dass jemand, der nur sehr bedingt weiß, was er tut und welche Weiterungen sein Tun möglicherweise nach sich zieht, als Rechtssubjekt anzusprechen ist: er wird sein Leben lang unmündig bleiben. Ob er er mit seiner Sexualität verantwortungsvoll umgehen kann oder ob sie auf einer autoerotischen Stufe verbleibt, ist mehr als fraglich. Auch an der unkontrollierten Zeugung von Nachwuchs durch Menschen mit Down-Syndrom kann wohl niemandem gelegen sein.


Geschrieben

@ Melki, ich sehe zwar, dass Du dich mit deiner Formulierung nach § 2, Abs. 3 Nr. 5 RDG richten wolltest, dennoch empfehle ich dringend deinen Beitrag dahingehend zu editieren, dass er nicht nur ein in einem anderen Forum gelesener Fall bzgl. anderer Personen wird, sondern, dass er zu einem fiktiven Fall wird (Beispiel: "Angenommen, der Pfleger hätte dieses oder jenes getan" bzw. "angenommen, der Freund des Pflegers hätte dieses oder jenes unterlassen" usw.). An einer solchen Diskussion zu einem dann rein fiktiven Fall könnte sich dann jeder beteiligen, dem dies andernfalls möglicherweise aufgrund weiterführender Bestimmungen unentgeltlich nicht erlaubt wäre.

Geschrieben

@Jagenau : woher nimmst du dir das Recht raus , behinderte Menschen als Rechtslose Wesen hinzustellen ? Ich bin erschüttert und verstehe es nicht , dass es heutzutage noch solche Meinungen gibt . Am besten sperrt man deiner Meinung nach Behinderte hinter dicke Mauern mit Stacheldraht drumrum . Bei den Behinderungen gibt es wohl nicht nur das Down-Syndrom , sondern ungezählte Arten und Formen der Beeinträchtigungen , die jeden Menschen zu jeder Zeit treffen können . Bete einfach mal des öfteren dafür , dass du dein restliches Leben lang schön gesund bleibst und verschone das Forum mit solch abgründigen Feststellungen


Geschrieben

Lieber @saturnus, Deine Gefühligkeiten in allen Ehren, aber was habe ich geschrieben? Ich habe geschrieben, dass nur ein Rechtssubjekt Rechte (und Pflichten) haben kann. Wer für sich selbst nicht verantwortlich ist, hat keine Rechte, sondern bedarf unserer Fürsorge; denn Rechte implizieren Verantwortung, und verantwortlich kann nur sein, wer Herr seiner selbst ist. Da es hier um Menschen mit Down-Syndrom geht, kann ich nicht nachvollziehen, was daran so schwer zu verstehen sein soll. Weder möchte ich Behinderte hinter dicke Mauern sperren, noch hänge ich irgendeiner Meinung von vorgestern an. Ein wenig genauere Lektüre und ein bemühtes Nachvollziehen des logischen Zusammenhangs sind oft besser, als sich sogleich moralisch zu entrüsten, nur weil ein paar Vokabeln vielleicht ungewohnt klingen.


Geschrieben

@Jagenau : dann zitiere ich dich hier jetzt : Nun sollen also auch Behinderte ein " Recht auf Sexualität " haben .Dieser deiner Satz allein verlangt einen großen Aufschrei der Entrüstung . Dadurch , dass du die Behinderten ganz allgemein benennst , stellst du ihr gegebenes Recht auf Sexualität nicht nur in Frage , sondern sprichst es ihnen ab . Die restlichen Zeilen sind nur ein müder Versuch , von diesem deinen verbalen Fehlgriff abzulenken . Ich kann da nur für mich sprechen , dass du dich schämen solltest und dich bei den Behinderten im allgemeinen zu entschuldigen . Ich glaube , dass ich mit dieser meiner Meinung nicht alleine stehe


  • Moderator
Geschrieben

Vorsicht @Jagenau,
Verwechsele bitte nicht "Rechtsfähigkeit" mit "Geschäftsfähigkeit"
Deine seltsamen Ansichten solltest du dann doch auch etwas sorgfältiger und präziser formulieren. Behinderte Menschen als "rechtelos" oder "rechtsunfähig" zu bezeichnen ist schlichtweg falsch. Behinderte Menschen haben sehr wohl Rechte, in diesem Zusammenhang empfehle ich dir auch einmal eine ein wenig genauere Lektüre.

Geschrieben

Da stimme ich @knuddelhajo voll und ganz zu ,


Geschrieben

Okay, ich gebe zu, dass ich nicht von Behinderten im allgemeinen hätte sprechen sollen. Da habt Ihr recht. Hier geht es nur um Menschen mit Down-Syndrom, ich könnte aber meine Bemerkung durchaus auf alle Menschen ausdehnen, die nicht Herr ihrer selbst sind, also die meisten geistig Behinderten. Sie sind nach meiner Auffassung per se keine Rechtssubjekte. Auch ein an Alzheimer im fortgeschrittenen Stadium Erkrankter oder ein im Koma Liegender sind keine Rechtssubjekte. Rechtssubjekt zu sein, setzt die Fähigkeit zu verantwortlichem Handeln voraus, und diese hat ein geistig Behinderter nun schlichtweg nicht. Daher schrieb ich: Er hat keine Rechte, sondern bedarf unserer Fürsorge. Dies ist eine andere Art der Zuwendung, als sie durch "Rechte" gewährleistet wird, die dem Behinderten per Festsetzung zugesprochen werden (wie z. B., absurderweise, auch einem Embryo).

@Hajo: Ich bin mir schon darüber im klaren, dass diese Definition der beispielsweise im BGB formulierten widerspricht. Sie ist meine persönliche Auslegung, die Ihr mit Gründen ablehnen dürft. Zumindest ist sie aber konsequent.


Geschrieben

Zit. @Jagenau:
- ich bin ganz überrascht, was für Rechte es neuerdings in der Welt gibt. Nun sollen also auch Behinderte ein "Recht auf Sexualität" haben.

- Rechtssubjekt zu sein, setzt die Fähigkeit zu verantwortlichem Handeln voraus, und diese hat ein geistig Behinderter nun schlichtweg nicht. Daher schrieb ich: Er hat keine Rechte, sondern bedarf unserer Fürsorge. Dies ist eine andere Art der Zuwendung, als sie durch "Rechte" gewährleistet wird, die dem Behinderten per Festsetzung zugesprochen werden (wie z. B., absurderweise, auch einem Embryo).

&
- ich könnte aber meine Bemerkung durchaus auf alle Menschen ausdehnen, die nicht Herr ihrer selbst sind, also die meisten geistig Behinderten. Sie sind nach meiner Auffassung per se keine Rechtssubjekte.

Also, jetzt hört's aber wirklich auf. Diese von Dir sogenannte persönliche Auslegung kann ich wirklich nur als menschenverachtend bezeichnen.

Desweiteren, Zit@Jagenau:
- Auch an der unkontrollierten Zeugung von Nachwuchs durch Menschen mit Down-Syndrom kann wohl niemandem gelegen sein.

Damit schlägst Du nun dem Faß den Boden aus. Solch fürchterliches Gedankengut gab's schon mal in Deutschland, blüht aber offensichtlich wieder auf! Du wagst es tatsächlich, in Deinem Pamphlet das Dir m.E. weit entfernt stehende BGB zu erwähnen? Sagenhaft!

Stehe ruhig zu Deiner dubiosen, beschämenden Meinung. Verallgemeinere diese aber nicht. Das verbitte ich mir auf's Allerschärfste.

Im Übrigen danke ich Dir für Dein großzügiges Angebot, daß man Deine sogenannte persönliche Auslegung wenigstens begründet ablehnen darf....

Ein Gutes hat Dein, meines Erachtens verabscheuungswürdiges, niedergeschriebenes Gedanken-(?!?)-gut : Ausnahmsweise bin ich mit @Knuddelhajo einer Meinung

@Knuddelhajo: Ich gehe davon aus, daß der User entsprechend seiner einseitigen Fähigkeiten entsprechend sorgfältig und präzise formulierte. Und das ist so beängstigend heftig daran.

Geschrieben


Damit schlägst Du nun dem Faß den Boden aus. Solch fürchterliches Gedankengut gab's schon mal in Deutschland, blüht aber offensichtlich wieder auf!



Die Verlogenheit, einerseits durch pränatale Diagnostik Gendefekte und Missbildungen zu erkennen, um Abtreibungen zu rechtfertigen, anderseits aber geistig Schwachen, die ihr Leben lang pflegebedürftig sein werden, auf Grund obskurer "Rechte" zuzugestehen, ihre Sexualität auszuleben und ihren Defekt auch noch weiterzugeben, obwohl sie gar nicht wissen, was sie da tun, liegt doch am Tage. Solch offenkundige Widersprüche decken sich beinahe von selbst auf. Es ist aber augenscheinlich nicht mehr möglich, darüber eine Diskussion zu führen, weil sofort Gefühligkeiten ins Spiel kommen und moralisierend gezetert wird, was weniger mit Argumentationskunst als mit Schaum vor dem Mund zu tun hat.




Ich gehe davon aus, daß der User entsprechend seiner einseitigen Fähigkeiten entsprechend sorgfältig und präzise formulierte.





Davon darfst Du in der Tat ausgehen. Doch wir weichen vom Thema ab. Die Moderatoren werden das nicht gut heißen. Kehren wir also zur "ungeschickten Onanie" zurück!


Geschrieben

Mache Dir mal darum keine Sorgen, was die MODs gutheißen und was nicht.

Die MODs wissen in der Regel genau, wann eine Diskussion aus dem Ruder läuft. Das täte es, wenn wir Deinem Abwertungsversuch (ungeschickte Onanie) folgen würden. Die an den Eröffnungsthread folgende Diskussion ist annähernd nahtlos schlüssig und weicht wohl wirklich nicht vom Thema ab.

Im übrigen dürfte es wohl auf der Hand liegen, daß ein "Recht auf Sexualität" mit der unkontrollierten Zeugung von Nachwuchs durch Menschen recht wenig zu tun haben dürfte. Oder hast Du in diesem Falle eine falsche Lektüre studiert?

Gib mal 'Butter bei die Fische': Wie stellst Du Dir, wohlgemerkt auf Basis Deiner persönlichen Einstellung, eine Lösung vor? Vielleicht zeigt sich dann auch eine Lösungsmöglichkeit für den Twist in dieser Diskussion.

Geschrieben

@Lederduft, ich habe mir sagen lassen, dass aus dem "Einswerden von Mann und Weib", wie es immer so edel in den Aufklärungsbüchern früherer Jahre hieß, Schwangerschaften entstehen können, die noch nicht einmal ungewollt sind, wenn die beiden Wesen, die sich da vereinigen, rein triebhaft handeln, sondern schlichtweg passieren. Sollte ich mich mit diesem vermeintlichen Wissen auf einem Irrweg befinden? Falls nicht, wie sollte man solche Schwangerschaften verhindern?

Meine persönliche Lösung ist in diesem Forum nicht diskussionsfähig, da sie weitgreifende Veränderungen unseres gesamten Lebensstils erfordern würde. Vielleicht ist an anderer Stelle Gelegenheit, darüber zu sprechen; im Rahmen dieses Threads scheint es mir deplaziert.

Geschrieben

Zit.@Jagenau:
- Sollte ich mich mit diesem vermeintlichen Wissen auf einem Irrweg befinden? Falls nicht, wie sollte man solche Schwangerschaften verhindern?

Genau nach demselbigen fragte ich Dich ja...

&Zit. @Jagenau
- Meine persönliche Lösung ist in diesem Forum nicht diskussionsfähig, da sie weitgreifende Veränderungen unseres gesamten Lebensstils erfordern würde. Vielleicht ist an anderer Stelle Gelegenheit, darüber zu sprechen; im Rahmen dieses Threads scheint es mir deplaziert.

Also dann: Vielleicht erwächst daraus ein neuer, ggfls. interessanter Thread, mit dem Du Dich einbringst: Schliesslich siegt manchmal die Hoffnung über die Erfahrung.

Geschrieben

Hi an alle,

also ich muss sagen, ich finde das an sich ein sehr sehr gefährliches Thema. Sowohl die vermeintlich fiktive Beschreibung (die m.E. evwentuell gar nicht mal so fiktiv ist) des Falles als auch die Entwicklung des Themas im Nachhinein.

Ich denke weder, dass man das Gewissen desjenigen beruhigen kann, noch eben halt eine Freigabe/Entschuldigung für die Handlung erteilen, denn niemand von uns ist hier meines Wissens Anwalt, vor allem dann noch Fachanwalt für Behinderten- und Arbeitsrecht bezgl. Pflegedienstleistender.

Die Diskussion, die sich im Nachhinein entwickelt hat, finde ich noch gefährlicher, denn der Streit ist eigentlich fast schon vorprogrammiert. Der eine mag sagen, wieso haben solche Menschen kein Recht auf Sex, der andere sagt, die Gefahr der Vererbung ist zu hoch. Der Dritte sagt sodann, dass die Wahrscheinlichkeit eher gering ist, wenn 2 Behinderte Kinder bekommen, dass das Kind auch behindert ist .. und schon ist der Streit da.

Ich bitte Euch also ganz dringend, selbst auf Sachlichkeit zu achten und bei Ausschreitungen selbst zur Forenmeldung zu greifen, damit wir das Thema bearbeiten und/oder schließen können.

LG Topi


Geschrieben

Zum eigentlichen Thema (an der Eskalation der Nebendiskussion werde ich mich an dieser Stelle nicht beteiligen):
Zunächst zu diesem Punkt deiner rein fiktiven Ausführungen zum Zwecke der öffentlichen Diskussion:




Der Pfleger vertraute sich einem Freund an und bereute,was er tat;der Freund verriet dieses Geschehen nicht dem Wohnheim
Hat sich der Freund strafbar gemacht,weil er das nicht dem Wohnheim,wo der Freund arbeitete verriet?




Eine Strafverfolgung des Freundes käme nur dann in Betracht, wenn er sich diesbezüglich in einer Garantenstellung befinden würde. Das wäre z. B. dann der Fall. wenn der Freund Polizeivollzugsbeamter ("Polizist" ) von Beruf wäre (PVBs haben die gesetzliche Verpflichtung auch außerdienstlich zur Kenntis genommene Straftaten zur Anzeige zu bringen) oder wenn der Freund seinerseits selbst bei der Einrichtung in verantwortlicher Position beschäftigt wäre (z. B. als Gruppen- oder Teamleiter, nicht jedoch als Reinigungs-, Pflege- oder Verwaltungskraft).

Nun zur fiktiven Tat an sich:

In Frage käme hier ein Vergehen nach § 174a, Abs. 2 StGB ("Sexueller Mißbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen" ), gem. § 174a, Abs. 3 StGB ist auch der Versuch bereits strafbar. Das Strafmaß beträgt zwischen drei Monaten und fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Sowohl im Ermittlungsverfahren, als auch im späteren Strafverfahren wären zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen, die dann jeweils zu einer Belastung oder aber auch zu einer Entlastung des Tatverdächtigen führen könnten.
Einer der wichtigsten Punkte dabei würde das Tatmotiv sein: Hätte der Täter die Tat begangen um sich selbst sexuelle Lust zu verschaffen (auch im Nebeneffekt, also quasi als "Nebenprodukt" einer falsch verstandenen Samaritertätigkeit um dem Hilfsbedürftigen bei der Ausübung einer sexuellen Handlung eigenhändig zu "helfen" ), dann wäre dies z. B. ein belastendes Merkmal. Dies würde von der Staatsanwaltschaft insbesondere dann ausgebaut werden können, wenn der Pfleger bereits als homosexuell erfasst worden ist oder wenn im Laufe des Ermittlungsverfahrens eine homosexuelle Neigung des Pflegers ermittelt werden könnte (Befragung von Nachbarschaft, Kollegen, Freunden und Bekannten, Recherche auf einschlägig bekannten Internetportalen mit Bildabgleich etc.). Gäbe der Pfleger an, bei der Ausübung der Tat selbst eine Erektion bekommen zu haben, so wäre dies natürlich ein in ganz außerordentlichem Maße belastender Aspekt. Die Tatsache, dass der Hilfsbedürftige in unserer fiktiven Betrachtung aufgrund der Manipulation an seinem Geschlechtsteil durch den Pfleger keine Ejakulation erzielt hatte, könnte ebenfalls gegen den Pfleger ausgelegt werden, da auch diesbezüglich dann von einem Lustgewinn vorrangig für den Pfleger auszugehen wäre.
Wäre der Pfleger keine fiktive, sondern eine reale Person, dann würde ich ihm dringend raten so etwas niemals wieder zu tun und niemals wieder zu versuchen. Ich würde ihm dann auc dringend raten, sich sehr sorgfältig zu überlegen mit wem er über die Tat sprechen möchte. Sollte ihn die Tat belasten, dann sollte er ausschließlich mit Personen darüber reden, die einer berufsbedingten Schweigepflicht unterliegen.


  • 3 Wochen später...
Geschrieben

@ Melki69

missbrauch ja oder nein?
ich kann nur sagen " NEIN "
Begrüngung:

ein behinderter mensch, der auf andere angewiesen ist und nicht selber seinen bedürfnissen nach zu kommen kann, hat das recht seine befriedigungen nach zu kommen. da ist auch ein pfleger hilfreich.
voraussetzung, der betroffene möchte es!!!

anhang:

sexueller missbrauch hängt nicht vom alter ab!
ein behinderter mensch hat das recht auf sexuelle befriedigung, was ein pfleger dennoch ablehnen kann, ihn zu befriedigen.
missbrach beginnt erst dann, wenn der betroffene es nicht will und den behinderten mensch sexuell zu nah tritt.

als ehemaliger krankenpfleger kenne ich die bedürfnisse der hilfebedürfnissen menschen.

Hinweis:
sollte ein pfleger/ schwester je in so eine lage kommen um einen pflegebedürftigen zu befriedigen, sollter er / sie immer einen zeugen dabei haben.


Geschrieben

@Melki, sorry,, ich halte Deinen Beitrag für realitätsfremd. Butter bei die Fische: Denkst Du wirklich, daß ein Pfleger/geschweige denn eine Schwester, auch noch unter den Augen eines Zeugen, einem Patienten einen herunterholt? Also bitte...


Geschrieben

Sollte ein Pfleger/Schwester je in die Lage kommen, einen Pflegebedürftigen befriedigen zu müssen, sollte er er/sie ganz bestimmt keinen Zeugen dabei haben :-).

Lustiger Thread: wir lernen, was so alles zu den Aufgaben des Pflegepersonals dazugehört. Bitte mehr davon. Ich werde mir das merken für die Jahre, in denen ich selbst pflegebedürftig herumliege. "Herr XY, ich habe da noch meine Bedürfnisse. Könnten Sie nicht...?"

Geschrieben

Guten Morgen, @Jagenau

ich denke aber, daß das Thema nicht in Spass und Unsinn verschoben werden sollte. Uns Allen stehen eventuell die erniedrigenden Jahre bevor -so, wie ich jetzt entsetzlicherweise in meiner Familie erleben muß- Ich wünsche Dir, den Usern, unseren Mitmenschen und auch mir noch eine lange, gesunde, lebensfreudige Zeit bis dahin. Gruß L.


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