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Keine Frage der Moral


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

In unserem Staat haben Jugendliche ein Recht zur sexuellen Selbstbestimmung.---und vor Gericht zähltt grundssätzlich nur,ob dieses Rechtsgut verletzt wurde, und nicht,ob es " moralisch vertretbar " ist.daß ein mehr als doppelt so alter Erwachsener mit einem Jugendlichen Sex hat, und wem dies insbesondere unter Verweis auf die Frage, ob ein Erwachsener generell mit Jugendlichen einvernehmlichen Sex haben dürfen, nicht passt, der sollte sich überlegen ob es umgekehrt irgendeinem/einer Jugendlichen helfen würde,wenn sich der erwachsene Partner strafbar macht, weil er Älter ist,nur weil man freiwillig zusammen ins Bett möchte.Es bleibt also dabei---wenn wir wollen,daß Jugendliche selbstbestimmte Menschen sind,daß sie sexuelle Selbstbestimmung Schritt für Schritt lernen,dann müssen wir auch in Kauf nehmen,daß ein 32 jähriger Lehrer vom Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs einer 14 jährigen Jugendlichen freigesprochen wird.
Anlaß für diesen Thraed ist ein Artikel aus der heutigen Emder Zeitung.Zehn Monate Haft,ausgesetzt zur Bewährung im Fall eines 39 jährigen Emders der häufiger Geschlechtsverkehr mit einer 14 Jährigen hatte.Beide sagten aus,der Geschlechtsverkehr sei immer einvernehmlich gewesen.Der Verteidiger sagte,beide waren heftig verliebt ineinander. und wies immer wieder daraufhin,dass es nicht Sache des Gerichtes sei,die Tat moralisch zu bewerten,sonderrn " rein nach dem Gesetz" Die 14 jährige sei mit 14 Jahren zu unreif,wenig erfahren und ohne die Fähigkeit der sexuellen Selbstbestimmung gewesen ,diesen Vorwurf der Staatanwaltschaft wies der Verteidiger zurück.Auch sagte er "Moralvorstellungen sind verschieden,die können sich schnell ändern.Die Jugendliche machte dem Angeklagten nicht die geringsten Vorwürfe." Das Mädchen war total verknallt.sie schrieb Liebesbriefe mit Blümchen und himelte den Angeklagte an " sagte die Rechtsanwältin der Nebenklage.Aber die Staatsanwältin sah den Mißbrauch als erwiesen an.,und forderte 1 Jahr Gefängnis.
Ich kenne aus der Umgebung ca.5 junge,oder werdende Mütter im Alter von 14 Jahren.Jeden Tag berichte in den Zeitungen über sexuellen Mißbrauch---auch über Familienväter ,wo zwischen den Zeilen zu lesende Rachegelüste der Partnerin rausquillen. Die Moral wird immer Regider--und hinkt gesellschaftlichen Veränderungen hinter her.


Geschrieben

In diesem Fall ist es kein Missbrauch, jedoch Sex mit einer Schutzbefohlenen und der Lehrer hat seinen pädagogischen Auftrag verfehlt. War das denn kein Argument der Anklage?


Geschrieben

Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen Hauptschullehrer in einem Revisionsverfahren vom Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen freigesprochen,weil dem Lehrer,der den mehrfachen Geschlechtsverkehr mit einer 14 - jährigen Schülerin einräumte und dafür vom Amtsgericht Neuwied zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden war,keine Straftat nachzuweisen sei .Mit entscheidend war aus der Sicht des Gerichtes das fehlende Obhutsverhältnis ,da der Lehrer die Klasse der Schülerin nicht regulär betreute,sondern nur im Vertretungsunterricht.Mit diesen Einsätzen seien keine " weitergehenden Erziehungsmaßnahmen-und Betreuungsziele verbunden gewesen, die Annahme eines Obhutsverhältnisses setzt voraus,dass die Schülerin dem Lehrer ,zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist.
In der Schlußfolgerung der "Initiative gegen Gewalt und sexuellen Mißbrauch" heißt das,dass Lehrer mit Schülerinen und Schülern,die das 14.Lebensjahr erreicht haben,Sex haben dürfen,sofern sie nicht Klassenlehrer oder Fachlehrer der Schülerin oder des Schülers sind .In der Urteilsbegründung spielte derr Umstand auch keine Rolle,dass es unter anderem während der Unterrichtszeit im Klassenzimmer und Putzmittelraum zu sexuellen Handlungen gekommen sei.Der Freispruch ist endgültig.


Geschrieben

Bzgl. des vor dem AG Emden verhandelten Falles war der Angeklagte keineswegs eine Lehrkraft. § 174 StGB (Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen) konnte somit nicht greifen. Zur Befriedigung des staatl. und medientechnisch anerzogenen diesbezüglichen Moralempfindens im Volke und zur Verhinderung von Volkszorn mussten daher andere Gründe geschaffen werden, die es ermöglichten eine Verurteilung durchführen und rechtfertigen zu können. Im vorliegenden Fall wurde die 14jährige kurzerhand als kindlich und unreif erklärt. Anders als in den meisten westlichen Ländern spielt Seit jeher in der deutschen Rechtsprechung das Abwägen der Belange von Angeklagten oder Geschädigten gegenüber den Belangen des Moralempfindens der Volksgemeinschaft eine nicht unerhebliche Rolle, wobei dieses Moralempfinden erzieherisch vom Staate selbst gesteuert wird (insbesondere über die Massenmedien). Es darf aber auch nicht übersehen werden, dass es sich bei diesem Urteil lediglich um das urteil eines Amtsgerichtes handelt.
Was den vor dem OLG Koblenz verhandelten Fall betrifft, so hat dieses durch den Sachverhalt, dass der Angeklagte aufgrund damaliger Rechtslage freizusprechen war, die Gelegenheit genutzt darauf hinzuweisen, dass die Gesetzeslage hier eine Lücke aufweist. Dieses als dementsprechender Anstoß gedachte Urteil wurde unmittelbar im Anschluss auch vom Mainzer Landtag aufgegriffen und im Eilverfahren unverzüglich eine Gesetztesänderung angestoßen, die jeglichen diesbezüglichen Freispruch in Zukunft unmöglich machen soll. Darüber hinaus haben die Mainzer ebenfalls eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht, damit ihre neue, wesentlich schärfere, Regelung künftig bundesweit gelten solle. Anders als zu den Bonner Zeiten der Freiheit, als insbesondere auch Jugendlichen Schritt für Schritt mehr Rechte eingeräumt worden waren, ist in der Berliner Republik eine deutliche Tendenz festzustellen diese sukzessive wieder wegzunehmen. Der Fokus liegt ganz unverkennbar bei den Stichworten "Schutz", "Kontrolle", "Sicherheit" und "umfassende Überwachung".

Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)


Geschrieben

Vielen Dank für die Ergänzung, das ging anfangs nicht daraus hervor.


Geschrieben

Die ver Antwortungslosigkeit moralisch an so ne Fälle beginnt da, wo die ältere Person sich auf die Liebesbriefchen von einer jugendlichen ein lässt!

Ist so ähnlich, wie wenn sich ne Frau innen Schwulen verliebt. Der sacht dann auch, sorry, Girl, is nich. Mit zurück Weisung muss jeder mensch rechnen, wenn sich unverhältnismässig verliebt wird. Damit kann man klaarkommen lernen. Besonders n Lehrer müsste sich sowas eigentlich bewusst sein. Wenn er da nicht stark genug gegen ist, gibt es immer noch den dienstlichen Weg ne Versetzung anne andere Schule, andere Stadt. zu beantragen.


Geschrieben

Wenn man sich die frühreifen und aufgebrezelten Mädels anschaut, die im Gegensatz zu Jungs mit 13/14 Jahren sehr genau wissen, was sie wollen... Ich wusste das seinerzeit auch schon und habe es mir genommen. Ich hätte da kein Gericht der Welt verstanden, wenn man meine Liebhaber verurteilt hätte. Es gibt eben immer zwei Seiten der Medaille.


Geschrieben

Eben, Silberblick kann hier nur mit Nachdruck zugestimmt werden! Ich will hier an dieser Stelle einen Fall beschreiben, der sich in den 50er jahren tatsächlich so in Süddeutschland zugetragen hatte (das Opfer ist mir persönlich bekannt). Ein neunjähriges Mädchen bekam im Unterricht außergewöhnlich früh ihre erste Monatsregel. Das Blut lief ihr über die Beine und es wusste höchst verschreckt rein gar nichts damit anzufangen. Die den Unterricht leitende Nonne schickte das Kind umgehend ohne jede Erklärung oder Aufklärung nachhause. Zuhause angekommen keifte die Mutter das Kind an und jammerte erbost "Herr Gott! Jetzt hat die schon ihren Dreck!". Dann drückte sie dem Kind ohne jede weitere Erklärung eine Binde in die Hand. Völlig unwissend, was es damit anfangen sollte, setzte das kleine Mädchen sich die Binde zum Spaß auf den Kopf - was die Mutter in ihrer rasenden Wut über den neuen Ärger, die neue Last schon so früh mit diesem Kind, dazu veranlasste das Kind so zu schlagen, dass es durch den ganzen Raum in die Zimmerecke flog. Auch dem Vater gegenüber wehklagte die Mutter später über die neue Last und den neuen Ärger, der so unverhofft früh ihr, der Mutter, nun schon zusätzlich aufgeladen worden war. Was danach passierte wird nun für unser Thema hier relevant: Der Vater, ein verbitterter Kriegsbeschädigter mit Behinderung nahm sich das Kind im Keller des Hauses und reagierte seine Frustation und seine Wut in folgender Weise an dem Kind ab: Er erklärte ihm, dass sich nun die Jungen für sie interessieren würden und dass es besser sei, wenn er selbst es erst einmal mit ihr tun würde, damit sie wisse wie es geht. Im Anschluss drang er in das Kind ein und ***e es, was dem sexuell vollkommen unbedarften Kind natürlich fürchterliche Schmerzen und einen ebensolchen Schock versetzt hatte. In der folgenden Zeit wiederholte sich die *** immer wieder (immer im Keller). Das Kind wurde dabei sowohl unter Androhung von Schlägen als auch unter Ausübung von Schlägen (jeweils mit einem Stück harten Gummischlauches) dazu gezwungen - bis das Kind eines Tages zurückschlug. Mit einem Werkzeug, das es sich zu diesem Zweck beschafft hatte, schlug es den Vater so auf den Kopf, dass er zu Boden ging und es aus dem Keller fliehen konnte. Das Kind floh zu einer Tante und erzählte dieser in Todesangt (denn es war überzeugt, dass der Vater es nun töten würde) die ganze Geschichte. Nun, diese Tante war wohl etwas aufgeklärter und schaltete die Behörden ein. Der Vater wurde verhaftet und sass später eine mehrjährige Freiheitsstrafe ab. Und das Kind? Nun, es musste von nun an den noch größeren Hass der Mutter ertragen, denn durch seinen Hilferuf bei der Tante hatte es ja der Familie den Ernährer genommen - und ihr den Ehemann. Um es nicht weiter auszuweiten: Das Kind war im Dorfe gebranntmarkt, genoss keine wirkliche Schulbildung mehr und floh mit 14 Jahren aus seinem "Elternhaus" in die Großstadt, in der es als alte Dame noch heute lebt. Der weitere Lebenslauf in dieser Stadt war dann durch glückliche Fügung weitestgehend normal.
Was will ich anhand dieses (echten!) Beispiels aufzeigen? Nun, für solche Fälle sollte die Gesetzgebung gedacht sein - die beiden oben aufgeführten Fälle haben mit diesem auch nicht ansatzweise eine Ähnlichkeit. In den beiden oben aufgeführten Fällen geht es um "Moral", um Bevormundung durch den Staate und um reine Machtausübung durch den Staate (nicht durch die Beteiligten!). Hier geht es nur um die Durchsetzung des Staateswillens, in keiner Weise mehr um "Täter" oder "Opfer"! Silberblick hat vollkommen recht, wenn er schreibt, dass man mit 13/14 i. d. R. durchaus sehr genau weiss was man will (oder eben was man nicht will).




Ich wusste das seinerzeit auch schon und habe es mir genommen. Ich hätte da kein Gericht der Welt verstanden, wenn man meine Liebhaber verurteilt hätte. Es gibt eben immer zwei Seiten der Medaille.



Genau - auch ich habe das mit 14 selbstverständlich schon ganz genau gewusst.


Geschrieben

Mit 14 wusst ich auch echt exakt was ich will und was nicht. Von älteren menschen angerührt zu werden gehörte da bestimmt nicht zu. schon als Kind wollt ich nicht von die alten fetten Tantens abgeküsst werden. so n alter Sack hats auch ma bei mein schulkollega versucht. also den wo anzugrapschen. dasser heute nicht mit ner Fispelstimme quatschen muss is n Wunder.

wenn diese viel älter sind, muss man sich wundern ob DIE so genau wissen, was sie machen. ein natürliches ver Antwortungs Gefühl haben sie scheinends nicht so oft. ansonsten hätten se gesagt, nö, geht nich.


Geschrieben

@ JackenCapsKI Du bist mit deinen 38 Jahren auch nicht mehr der jüngsten Einer .Solltest eigentlich die älteren "Liebhaber" verstehen können,weil dein Traumboy " zumindst ein jugendlich Aussehender,problemlos als Hete durchgehender sein sollte, schreibst du..Auch dich beschreibst du " Mehr so als Alien unter den Homos,aber immer gut hetero-like getarnt.Du möchtest " wenigstens einmal im Leben etwas Liebes erleben " und beklagtst,dass deine Sexerfahrungen gleich null sind.Kein Wunder,wenn man deine Texte liest.Als ein vom Leben enttäuschter,verbitterter
Mensch läßt du deinen Frust an deinen Mitmenschen aus.
" Kneipen sind nicht so mein Ding,hatte ich nie eine Affinition zu." Dachte,nun hab ich einen Schlüssel zu seinem Wesen.Die Wortdatenbank konnte leider keinen Eintrag finden.Bei Gugel eingegeben,wird man zum "Borderline Netzwerk e.V. geführt und mit dem Satz." Erst wenn ich losgehe,zeigt sich der Weg " begrüßt. Klärst du uns auf ?


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