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Körperverletzung nicht strafbar ?????


Ha****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Lieber@Fellatio, die Beschneidung ist für dich ein "barbarisches Ritual". Das ist dein Geschmacksurteil. Generationen von Menschen haben es nicht so gesehen,Millionen von Menschen (z.B. in den USA, wo Beschneidung Mode war) sehen es heute nicht so. In den Kontaktanzeigen verweist man stolz darauf, beschnitten zu sein. Heißt das nun, dass du in der Sache Unrecht hast? Du weißt vielleicht, dass ich ein sehr skeptischer Kopf bin, und so sage ich : Fellatio wird vielleicht doch einsehen, dass sein Urteil sich nicht von selbst versteht, dass es "umstritten " ist.
Du willst, dass alle in Deutschland nach dem "Gesetz" leben. Bislang hat man nie empfunden, dass Beschneidung gegen das "Gesetz" verstößt. Ich überschätze das Kölner Gericht nicht so sehr, dass ich ihm zutraute, nun auf einmal einen Gesetzesverstoß entdecken zu können , wo man vorher keinen gesehen hat. Gesetzesauslegung ist ein schwieriges Geschäft und steht oft sehr in politischem Kontext. Die Sache ist sehr kompliziert, und man muss sich fragen, wer in Zeiten der offenbar gewollten Masseneinwanderung der Muslime dann doch wieder ein wenig in Muslimfeindlichkeit machen will. Will man vielleicht Muslime ohne Tradition, wie wir selbst Menschen mit abgebrochener Geschichte sind? Oder braucht Israel Unterstützung? Der Zeitgeist hat viele Väter.-
Deine interessante Begegnung mit dem Rabbiner zeigt nur eins: Juden sind bereit, Kompromisse zu schließen, aber doch gerade nicht in der Frage, die zentral für ihre Gemeinschaft ist. Die Beschneidung ist das Zeichen für die Zugehörigkeit zum Volk, das einen Bund mit Gott hat. -Und schließlich : Gesetze lassen sich ändern, auch unser unsinnig bestauntes Grundgesetz mit seinen alliierten Vätern. Weshalb ist man nicht großzügig und gestattet den Juden ihre Bestattungsrituale? Werden da per Gesetz deutsche "essentials" verteidigt , wenn man nicht vertikal bestattet werden darf.Es scheint mir nur unpraktisch. Von mir aus können die Toten auch in der bloßen Erde begraben werden, oder nach sicherer Feststellung des Eintritts des Todes kann man die Leichen auch innerhalb von 24 Stunden bestatten.In England ist das möglich. Es gibt so viele schädliche Verordnungen und Gesetze,an denen wir festhalten (müssen), unsere Bestattungsrituale können wir sehr liberal zur Disposition stellen. So natürlich auch die Gesetzesauslegung, die Beschneidung verbietet.


Geschrieben


Will man vielleicht Muslime ohne Tradition



Klar. Genau das will man. Sie sollen einwandern und das Gewissen beruhigen, aber sich möglichst schnell anpassen und unauffällig leben. Muslime ins Land holen und vor Armut und Verfolgung schützen und ihnen auch noch ein glückliches Leben nach westlichem Muster schenken. Jeden Tag eine gute Tat!


Geschrieben

Nun ist es doch so, dass Muslime und Juden ins Ausland abwandern werden, um die traditionelle Beschneidung durchzusetzen. Mit den Einschränkungen hierzulande also ist diese Verlagerung nur eine logische Schlussfolgerung. Schließlich möchte sich niemand in seiner Religionsfreiheit "beschneiden lassen" - was für ein Wortspiel Ich halte das jedoch um einiges bedenklicher, als wenn man es hier in vollem Umfang erlaubt. Wer weiß schon genau, welche dubiosen Ärzte sich im benachbarten Ausland herum treiben und unter welchen Umständen die Beschneidung dann durchgeführt wird.


Geschrieben

Reizender Beitrag von @Silberblick ! Das ist wirklich unser Hauptproblem : Muslimen und Juden könnte es in der wilden weiten Welt übel ergehen. Die Beschneidungen könnten da unhygienisch durchgeführt werden. Dem gilt es zu wehren. Endlich sind wir nun bei der Beschneidungsdiskussion auf der richtigen Straße.
Kleine finanzielle Problemchen müssen da in Kauf genommen werden. Die nach @Fellatio so herrlich "authentische" Ministerpräsidentin Kraft ("ganz in Weiß mit einem Bluuumenstrauß") weiß auch hier eine einfache Lösung er Bund soll für mehr und neue Steuern sorgen. In Deutschland freut man sich über solch politische Geniestreiche..Denn die schwierige Aufgabe des Geldausgebens wird dann Hannelore in die starken Hände nehmen.(Zugegeben:Ein bisschen offtopic.Aber die Schneeberge und dann politische Phantastereien zum Frühstück. Da gehen einem die Pferde surch.)


  • Moderator
Geschrieben

Bleibt doch bitte mal sachlich. Wenn Juden und Muslime wegen ihren verknorzten Ritualen auf denen der Staub von Jahrtausenden liegt in rückständige Länder abwandern, damit sie ihrem Gott ein Blutopfer darbringen und ihren Buben den Schniedel *** können, vielleicht in solche Länder, in denen Menschenrechte ein Fremdwort sind und medizinische Standards darin bestehen, dass man nach dem abschnibbeln der Vorhaut einen Mund voll Alkohol drüberspuckt ??? bittesehr, sollen sie machen.

In unserem Land sollte jedenfalls nicht wegen solcher überkommenen Bräuche eine Körperverletzung straffrei gestellt werden. Was würdet ihr davon halten, wenn die Zeugen Jehovas meinten, sie müssten neugeborenen Mädchen aus rituellen Gründen für ihren Jehova die Ohrläppchen abschneiden ???


Geschrieben

Ernstlich frage ich mich, was nun diese Ausflüge ins politische Kleinkaro von NRW mit der Diskussion über die zwangsweise Beschneidung zu tun haben sollen. Es bleibe @Nuwas unbenommen, in einem eigenen Thread seinem Unmut über die ihm missliebige Ministerpräsidentin Kraft freie Bahn zu geben. Hier in diesem Thread jedenfalls haben derlei nur regional bedeutsame Nachkartereien nichts zu suchen.

Amüsant und erschreckend zugleich ist bei der mit Vehemenz geführten Beschneidungsdebatte der Umstand, dass bislang ein wichtiger medizinbiologischer und zugleich sexueller Aspekt völlig außer Acht gelassen worden ist. Die Vorhaut nämlich gehört zu den sensitivsten Organen des männlichen Körpers, wie sich unschwer in der medizinischen Fachliteratur nachlesen lässt. Eine Entfernung der Vorhaut bedeutet somit den Verlust eines nicht geringen Maßes an sexueller Empfindungsfähigkeit. Dies - so steht zu mutmaßen - war auch im alten Judentums vor über 3000 Jahren der eigentliche Beweggrund für die Beschneidung der Knaben im Säuglingsalter. Denn somit war a priori die Gefahr gebannt, dass der geschlechtsreife Jungmann den Verlockungen sexuell besonders reizvollen Erlebens erlegen ist. Wie sehr und mit welchen Ängsten vor der Sexualität das kleine Volk der Juden inmitten einer höchst sexualisierten Welt des alten Orients zu kämpfen hatte, zeigt ein Blick ins Alte Testament und die Ergebnisse der Forschungsarbeit moderner Altorientalisten.

Zugegebenermaßen ist es mit viel Arbeit verbunden, die vielen, auf die Sexualität bezogenen Stellen des Alten Testaments gründlich zu überprüfen. Nicht nur die zahlreichen mosaischen Sexualgesetze (im Pentateuch) sind dabei von Bedeutung, sondern auch die Schilderungen über die Streitigkeiten mit den Nachbarvölkern. Dabei wird auch oftmals erwähnt, dass die Israeliten den besiegten Feinden jeweils - Achtung! - die Vorhäute abgeschnitten haben. So brachte z.B. David (der spätere König) als Beweis seines militärischen Triumphes dem jüdischen König zwei Säcke voller Vorhäute der geschlagenen Philister. Ob nun diese, die Amalekiter oder andere Volksstämme, sie alle werden betont als Unbeschnittene bezeichnet, unterschwellig auch ein Vorwurf der sexuellen Zügellosigkeit. Denn diese Völkerschaften waren allesamt Anhänger der verschiedensten altorientalischen Fruchtbarkeitskulte und deren Riten, zu denen die sogenannte Tempelprostitution gehörte.
Gerade die mosaischen Schriften grenzen sich sehr scharf ab davon, wobei dann irrtümlicherweise in späteren Übersetzungen der Begriff für die männlichen Hierodulen (Tempelprostituierte) mit "Mann" übersetzt worden ist, was dann die Rechtfertigung war für die Verurteilung der Homosexualität bei den alten Juden und später bei den Christen und Moslems bis zum heutigen Tag. Verständlicherweise (und wie die Bibel verschämt andeutet) frequentierten isralitische Männer die Dienste der Hierodulen in der Nachbarschaft, was nun andererseits den Zorn der jüdischen Priester hervorrief, die ihre Religion dadurch bedroht sahen. (Zum Hoppei der alten Juden um die Vorhäute und abgeschnittenen Penisse der Feinde siehe auch: Hans Peter Duerr "Obszönität und Gewalt - Zum Mythos vom Zivilsationsprozess" , Frankfurt 1993)

Zu den kulturanthropologischen und religionsgeschichtlichen Hintergründen und den die sexuelle Empfindungsmöglichkeit vermindernde Beschneidung wird wohlweislich von jüdischen und moslemischen Verbänden und Geistlichen kein Wort verloren. Stattdessen wird immer wieder die alte Leier von der historischen Tradition angestimmt, verbunden teilweise mit dem Hinweis, dass die Modeerscheinung der Beschneidung in den USA ja gang und gäbe sei. Und das allerverquerteste Argument. Die sexuelle Empfindung des Mannes würde durch die Beschneidung überthaupt nicht beeinträchtigt werden - was für ein ausgemachter physiologischer Blödsinn.


Geschrieben

Da irrst Du aber, Minotaurus. Dass die Vorhaut sensitiv ist, wurde hier sehr wohl schon erörtert.


Geschrieben

Lediglich als unbedeutender Nebenaspekt, @Silberblick. In der Diskussion hier hat das seltsamerweise keine Rolle gespielt. Warum wohl? Weil's für die inbrünstigen Beschneidungsbefürworter mit ihrem Traditionsgedöns ein reichlich unbequemer Faktor ist.


Geschrieben

Ich habe hier noch keinen Beitrag eines Users gelesen, der aus der eigenen Religion motiviert ist.
Gelesen habe ich sehr wohl Beiträge, welche die Eingrenzung der Religionen kritisieren.
Zu denen gehöre ich auch, obwohl ich nicht persönlich involviert bin.
Die Gegner der Bescheidung machen hier ein Gedöns und Aufhebens, als würde man ihnen selbst eine Beschneidung androhen, ohne dass sie jedoch eine Ahnung der Gepflogenheiten hätten.
Wen hatte es denn vor diesem umstrittenen Urteil aus Köln überhaupt interessiert?
Wo waren da die Gegner? Die haben sich vermutlich verträumt die Vorhaut gezupft.:P


Geschrieben

Ob es wohl möglich ist, hier auch eine sachliche Diskussion ohne humoristische Einschübe zu führen? :-(
Entweder wir machen hier aus jedem Thread ein launiges Plauderstündchen ohne jeglichen Tiefgang, oder können uns überwinden, wenigstens das eine oder andere Threadthema auch mit der gebotenen sachlichen Nüchternheit zu behandeln.

Entgegen der saloppen Behauptung, vor dem Kölner Urteil habe sich niemand um die Beschneidung gekümmert, ist dies sehr wohl über die vergangenen Jahrzehnte hinweg in theologischen, medizinischen und juristischen Fachkreisen sehr wohl geschehen, nicht nur in Deutschland. So ist es z.B. keineswegs eine Selbstverständlichkeit gewesen, dass das frühe Christentum im 1. Jahrhundert darauf verzichtet hat, die für den orthodoxen Juden Jesus von Nazareth und seine jüdische Gefolgschaft obligatorische Beschneidung zu übernehmen. Die heftigen, zum Teil handgreiflichen Auseinandersetzungen in der Jerusalemer Urgemeinde des Jesus-Bruders Jakobus über die Beschneidungsfrage werden in der Apostelgeschichte geschildert. Durchgesetzt hat sich schließlich die Ansicht des ebenfalls jüdischen, beschnittenen Paulus, die sogenannten Heidenchristen (also Nichtjuden, die zum Christentum übertreten) müssten sich nicht beschneiden lassen. Dennoch flammte immer wieder auch mal quer durch die Jahrhunderte in christlich-theologischen Disputationen ein Streit darüber auf.


Geschrieben

Kennst Du einen Juden oder Moslem persönlich, der sich über die Beschneidung beschwert hat?
Kennst Du einen, der sich deshalb sexuell eingeschränkt fühlt und darunter leidet?


Geschrieben

Verehrter @Silberblick, ich habe u.a. stundenlang über diese Frage debattiert mit meinem leider verstorbenen Freund Jehuda Denneborg, einem jüdischen Gelehrten, dem Bibelmitübersetzer des jüdischen Religionsphilosophen Martin Buber. Und da mein Freund, obwohl religiös orientierter Jude, ein weltoffener und geistig souveräner Mann war, sind auch alle von mir angeschnittenen Aspekte eingehend erörtert worden, auch das Für und Wider der medizinischen und physiologischen Seite.
Es darf Dir vielleicht nicht entgangen sein, dass ich nicht den ersten Tag lebe, viel gereist bin und ohne Scheuklappen Menschen des unterschiedlichsten Herkommens und Glaubens begegnet bin. Deine rhetorischen Fangfragenkörner fallen bei mir, um das biblische Gleichnis vom vierfachen Ackerfeld zu bemühen, zwischen die Steine und in die Dornen.


Geschrieben

Also kannst Du mir diese Fragen nicht beantworten?
Dann verstehe ich Deine Kritik nicht. :O


Geschrieben

Was soll denn diese billige Retourkutsche, dieser durchsichtige Versuch eines albernen, pennälerhaften Auftriumphierenwollens, @Silberblick? Wenn Du sonst nichts sachlich zur Diskussion beizutragen hast, dann lass es einfach bleiben! :-(
Mir fehlt einfach Zeit und Lust, hier in epischer Breite meine vielen Gespräche mit Juden und Moslems auch über Beschneidung und Sexualität wiederzugeben. Und ebenso fühle ich keinerlei Verpflichtung, hier die Unterhaltung mit erwachsenen Männern niederzuschreiben, die das sensuelle Davor und Danach einer Beschneidung real erlebt haben, weil sie aus medizinischen Gründen als Erwachsene sich einer Zirkumzision unterziehen mussten. Und übrigens: Sich eingeschränkt fühlen und unter etwas leiden, sind zwei verschiedene Sachen, die zwar gemeinsam auftreten können, aber längst nicht müssen.


Geschrieben

Ich habe zu dieser Diskussion schon sachlich beigetragen,
Du allerdings weichst mir aus, weil Dir dazu nichts mehr einfallen mag.
So lasse es doch bitte einfach sein, Deine Versuche, mir auszuweichen,
sind äußerst durchsichtig und muten schon peinlich an.


Geschrieben

Ich hätte nicht gedacht, dass eine harmlose, dazu auch noch selbstkritisch kommentierte Bemerkung meinerseits (auf die doch höchstens der liebe @Fellatio gereizt hätte antworten können) hier für solchen Wirbel sorgen könnte! Aber ich vergaß ganz, dass hier mit "Tiefgang", nach jahrzehntelangem Ringen mit sich selbst, auch den tiefsinnigsten Gesprächen mit den bedeutendsten Persönlichkeiten diskutiert wird. Den Tiefgang kann ich bei einigen Themen gut kontrollieren, ohne aber wie Minotaurus ein Universalmensch zu sein.. Die "Tiefe" hält sich sehr in Grenzen, man kann froh sein, wenn noch eine Handbreit Wasser unter dem Kiel blebit. Eine gründliche Diskussion wird nicht gefördert, indem man Bücher zitiert, Gleichnisse zur Hand hat und sich auf Gespräche beruft, deren Inhalt dunkel bleibt. Hic Rhodus, hic salta! Gimpel kann man natürlich mit dieser Methode leicht beeindrucken, für die gilt das Zitat aus dem Faust :"Der Herr sieht stolz und unzufrieden aus, er stammt gewiss aus hohem Haus." Wer aber wirklich aus hohem Haus stammt, hat diese Form des Protzens und der Selbstanbetung nicht nötig.
Kurz zur Sache: Natürlich war meine Angst vor dem Weggang der Juden und Muslime nicht echt. Die werden einen Teufel tun, das aufzugeben, was sie erreicht haben. Und deshalb ist unsere Diskussion hier so deplorabel. Es wird natürlich ein Gesetz geben, das weiterhin die Kinderbeschneidung erlaubt. @ Minotaurus Hinweis auf den Verzicht auf Beschneidung im Urchristentum geht am Thema völlig vorbei Der Apostel Paulus stellt (im Galaterbrief ) die Gesetzesreligion der Juden dem "Wandel in der Liebe" bei den Christen gegenüber. Der Völkerapostel war auch klug genug, seine Mission bei den Heiden nicht mit der Forderung nach einer Beschneidung zu belasten.
Was Hinweise angeht, dass in irgendwelchen Büchern, Zeitschriften oder bei Kamingesprächen geistiger Größen auch früher schon die Problematik der Beschneidung diskutiert wurde, so ist doch festzustellen, dass die Öffentlichkeit von solchen geistigen Höhenflügen wenig oder keine Notiz genommen hat.- Dann noch zu dem Argument, der Verlust der Vorhaut könne den sexuellen Genuss beeinträchtigen, der ganz bescheidene Hinweis, dass das Juden und Muslimen vielleicht gleichgültig ist. Sie haben andere Präferenzen als hedonistische Individualisten in Mitteleuropa.


Geschrieben

@Nuwas--Beschneidung " barbarisch" zu nennen ist kein Geschmacksurteil--wie die Intimrasur. Die Frage ist,hat Religion Narrenfreiheit oder gilt das Grundgesetz ? Unser deutsches Grundgesetz,indem auch der Laizismus verankert ist,garantiert nämlich seit über einem halben Jahrhundert nicht nur das Recht auf körperliche Unversehrtheit aller Menschen,mehr noch ,unter seinem besonderen Schutz stehen unsere Kinder ( siehe auch Prügel-ind Mißhandlungs-
verbot) Jeder,der ein fühlender Mensch ist,kann die Besschneidung nur als barbarisch bezeichnen.Kleine Kinder spüren dabei--andere Behauptungen sind schlicht gelogen--großen Schmerz.Acht Tage nach der Geburt ,an dem Termin,zu dem das Judentum die Beschneidung des männlichen Nachkommens vorsieht ( im Islam wird das bis zum 13 Lebensjahr vollzogen,ist auch nicht besser),liegt bei einem männlichen Säugling noch eine natürliche Vorhautverengung vor.Die Vorhaut ist dabei noch verklebt.Sie wird,meist von Männern,die nicht einmal Ärzte sind,zunächst rüde von der Eichel abgerissen,bevor mit dem hoffentlich wenigstens desinfizierten Teppichmesser der blutige Schnitt geführt wird. Was sagen nun Vertreter unserer Landsleute jüdischen Glaubens dazu ? Ich zitiere aus einer ARD-Diskussion --wo ein gemütlich und freundlich dreinblickender Rabbi großväterlich wie ein Märchenerzähler erklärte,daß die Beschneidung das beste Geschenk dess ganzen Lebens sei Wie das ? Darum dürfe,solle und müsse sie unbedingt auch kleine Kinder beglücken.Das müsse erlaubt sein,denn die Beschneidung sei das Fundament des Judentums.Wer das ablehne,breche den Kontakt zu Gott und dem jüdischen Volke ab.Zitat: Diese Urteil bedeutet den Tod des Judentums in Deutschland .Donnerwetter,So etwas sitzt.Das macht eigentlich sprach und fassungslos.Haut den deutschen Lukas.Die perfide Assoziation zum schrecklichen Holocaust ist als bewußte Provokation wohl kaum zu überhören. " Wer uns Juden diese Genital*** am Neugebo--
renen verbietet,bringt uns zum zweiten Mal in die Gaskammer.Was für ein perfides Gedankengut.Kann man da im Gegenzug eigentlich noch sachlich bleiben ? Ist das wirklich ernst gemeint oder nur wohlkalkulierte Demagogie ?
Nun scheint die Bundesregierung im vorauseilendem Gehorsam der Ministerin mit zungenbrechenden Namen einknicken zu wollen.Doch einem Gesetz,das explezit erlaubt Kinder zu ***,müßte die Mehrheit des Bundestages zustimmen.Der besteht,so darff man annehmen,aus aufgeklärten Menschen Und diesmal sitzen nicht nur 25 Parlamentarier im Plenum,weil im Fernsehen Fußball läuft.


Geschrieben

Dem belesenen @Nuwas kann es schwerlich entgangen sein, dass es bereits in der griechisch-römischen Antike und hernach in der gesamten abendländischen Geistesgeschichte üblich war, auf Autoren, deren Gedanken und Bücher hinzuweisen. Haben Platon, Cicero, Augustinus, Thomas von Aquin oder Hegel, Sartre und Heidegger etwa "diese Form des Protzens und der Selbstanbetung nicht nötig" gehabt, wie @Nuwas in völliger Verkennung einer gepflegten Diskussionskultur zu behaupten wagt?
Und was macht der edle Tugendritter selbst, der da sagt: "Eine gründliche Diskussion wird nicht gefördert, indem man Bücher zitiert, Gleichnisse zur Hand hat und sich auf Gespräche beruft." ? Richtig - er zitiert sogar den Galaterbrief des Apostels Paulus, wie denn der entrüstete Selbstverleugner @Nuwas auch schon früher immer wieder (und durchaus sinnstiftend) mit Lesefrüchten hier in den Forumsdiskussionen aufgewartet hat. Als Bußprediger aufzukreuzen, die Sittenverderbnis des Zitierens und Erörterns fremder Gedanken zu geißeln, selber sich jedoch munter eben genau dieser Methode gebildeter Menschen zu bedienen, das hat den schalen Beigeschmack der Scheinheiligkeit, um nicht zu sagen: der Verlogenheit.

Und noch etwas: Was hat schon die Öffentlichkeit "von solchen geistigen Höhenflügen" für eine Notiz genommen, wenn sich Abaelard und Bernhard von Clairvaux oder Hume und Kant in der Wolle hatten? Nichts, aber auch gar nichts! Denn die von @Nuwas nun als Hohepriester des geistigen Lebens herbeigeschleppte "Öffentlichkeit" hat der selige Franz Josef Strauß hellsichtig so bezeichnet: "Vox populi, vox Rindvieh".

Könnten wir jetzt bitte wieder zur Beschneidung zurückkehren? Und zwar durchaus mit historisch geschärftem Blick auf den individuellen und kollektiven Hedonismus des alten Orients, muselmanischer Lebensfreude im osmanischen Weltreich (einschließlich Lustknaben) und israelischem Partyvergnügen der Jetztzeit. Zitate und Verweise sind allerdings auch in diesem Zusammenhang unausweichliche Notwendigkeit.


Geschrieben

Naja, Körperverletzung ist ja nun ein Antragsdelikt, dem nur nachgegangen wird, wen jemand sich geschädigt fühlt und selber Anzeige erstattet. Ich habe aber noch nie gehört, dass ein Beschnittener sich geschädigt fühlt. Ich bin selbst beschnitten, da ich als Junge eine Phimose hatte, und habe nicht das Gefühl, dass mir was fehlt. Beschneidung oder Nichtbeschneidung ist einfach nur eine Geschmacksfrage: manche machen es aus religiösen Gründen, manche aus hygienischen, bei manchen muss es aus gesundheitlichen Gründen gemacht werden, und manchmal ist es eben Mode. Von Genital*** kann überhaupt nicht die Rede sein, denn ich kann ja meine Genitalien benutzen. Glaubt hier wirklich jemand, dass ein Junge, der als Säugling beschnitten wurde, später zu seimen Eltern geht und sagt: "Wie konntet ihr mich so *** lassen? Ich bin nur noch ein halber Mensch." Und dann ab zum Psychodoktor, um die Neurose abzuarbeiten? Nee nee, so läuft das nicht. Wer beschnitten ist, kennt es nicht anders und punktum. Eltern treffen ja nun mal für ihre Kinder alle möglichen Entscheidungen, die z. T. eine ganz andere Tragweite haben als die Beschneidung. Anders geht's ja nun mal nicht. Sie können dem Kind nun mal nicht Zeit lassen, bis es achtzehn ist, und es dann fragen, in welche Schule es gehen will, ob es reiten lernen will, ob es ein Instrument spielen oder lieber zum Fußball gehen will. Sondern sie entscheiden es vorher nach bestem Wissen, manchmal auch eher danach, was gerade gefragt ist und was die Nacbarn sagen usw. Sind die Eltern nun fromme Juden oder Muslime, wird das Kind beschnitten - Punkt. Der Gesetzgeber hat natürlich die Entscheidungsfreiheit der Eltern zu akzeptieren und sich nicht einzumischen und also die Gesetze so umzuschreiben, dass diese Entscheidungsfreiheit gewährleistet bleibt. Beschneidung ist nicht inhuman, sondern einfach eine Variante, die ich völlig okay finde. Niemand trägt eine Schädigung davon und neimand wird ein schlechter Mensch dadurch. Gibt es eigentlich keine anderen Themen, die euch aufregen?

@Minotaurus schreibt:




Haben Platon, Cicero, Augustinus, Thomas von Aquin oder Hegel, Sartre und Heidegger etwa "diese Form des Protzens und der Selbstanbetung nicht nötig" gehabt?



Doch, das hatten sie wohl. Der Unterschied ist nur, dass @Minotaurus eben nicht Platon oder Heidegger ist, sondern ein kleiner Forenuser wie wir alle. Endlose von Kultur und Belesenheit nur so triefende Ausführuntgen, die das Thema nicht weiterbringen, nerven genauso wie ein überladener Christbaum, bei dem man das Grün nicht mehr sieht..


Geschrieben

Wer historisch bewandert ist, kann sich Dir ja anschließen,
nur befürchte ich, dass Du damit allein auf weiter Flur stehst.
Kehren wir doch stattdessen lieber zu den heutigen Fakten zurück.

Fakt ist:
Ausgelöst wurde die Debatte durch die Strafkammer des Landgericht Köln.
Das rechtskräftige Urteil wurde am 07.05.2012 gefällt, in dem es u. A. heißt,
dass eine Beschneidung trotz Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern
aus religiösen Gründen eines Minderjährigen eine rechtswidrige Körperverletzung
im Sinne von § 223/StGB ist.
Die Einwilligung der Eltern sei somit irrelevant, weil die Beschneidung
entgegen den Anforderungen vom Kindschaftsrecht nicht dem Kindeswohl dient.

Der deutsche Bundestag hat am 19.07.2012 die Bundesregierung aufgefordert




unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls,
der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern
auf Erziehung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt,
dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen
ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist. (BT-Drucksache 17/10331)




Im Kabinett wurde am 10. Oktober 2012 der Entwurf von Bundesjustizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger über ein Gesetzes des Umfangs
der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes verabschiedet
und in den Bundestag eingebracht. (BT-Drs.17/11295).




Mit den Vorgaben der Regeln der ärztlichen Kunst (§ 1631d I S. 1 BGBE),
dem generellen Arztvorbehalt, der Berücksichtigung besonderer Umstände
des Einzelfalls und den Qualifikationsanforderungen für nichtärztliche
Beschneider wird den staatlichen Schutzpflichten vollumfänglich
Genüge getan.



Weiter heißt es




Auf der Grundlage des verfügbaren „gesicherten“ Wissens stellt die Beschneidung
aus grundgesetzlicher Sicht keine generelle Kindeswohlgefährdung
im Sinne des Art. 6 II 2 GG (staatliches Wächteramt) dar.
Das Grundgesetz geht davon aus, dass es in einer freiheitlichen Gesellschaft
sehr verschiedene Vorstellungen darüber gibt, welche Erziehung
das Beste für ein Kind bewirkt. Das staatliche Wächteramt berechtigt zu
Zwangsmaßnahmen erst dann, wenn ungeachtet des freiheitlichen
Schutzes der religiös-weltanschaulichen Pluralität der Lebenswelt im
Lichte von Art und Maß des drohenden Schadens staatliches Handeln
unabdingbar ist, wenn also die Kindeswohlvorstellungen der Sorgeberechtigen
im Lichte der Wertungen des Grundgesetzes unvertretbar sind.
Diese Voraussetzungen liegen bei der vorgenommenen Beschneidung
von Jungen nicht vor.




• Eltern sollen in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung
ihres Sohnes nur einwilligen können, wenn dieser mindestens
vierzehn Jahre alt und einsichts- und urteilsfähig ist sowie zugestimmt
hat.
• Beschneidungen sollen ausschließlich von Fachärzten für Kinderchirurgie
oder Urologie durchgeführt werden dürfen.
Quelle der Fakten und weitere Inhalte könnt ihr dieser PDF entnehmen.


Geschrieben

@ Silberblick Danke für den interessanten, versachlichenden Beitrag.
@Fellatio Danke für den Verzicht auf einen gereizten Beitrag. Ich weiß ja, dass du Frau Kraft verehrst. Könnte ich das, ich würde sie dir sofort nach Niedersachsen überstellen.- Mit deinem Hinweis auf die Unzulässigkeit der "Auschwitzkeule" auch bei dieser Diskussion läufst du bei mir offene Türen ein. Eine bescheidenere Bitte des Rabbiners um Achtung für die Traditionen seines Volkes würde aber sofort bei mir Gehör finden. Filme , die zeigen, wie peinvoll die Beschneidung gelegentlich vollzogen werden kann, habe ich auch mit Widerwillen gesehen. Man wird das gesetzlich ausschließen. Dass Beschneidung dem Grundgesetz widersprechen soll ,leuchtet nir nicht ein. Da aber in der Vergangenheit das Grundgesetz bis zur Schmerzgrenze "gedeutet" wurde (z. B. Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes, das Grundgesetz als Gesetz zum Wohle des deutschen Volkes), kann es sicher auch Leute geben, deren Interpretationskunst dann ein Verbot der Beschneidung mit Hinweis auf grundgesetzliche Vorgaben gelingt.
@Minotaurus Sicher wollte ich mit meiner unsinnig großen und funktionslosen Bibliothek den Wert der Bücher und des Zitierens nicht bezweifeln. Aber das Zitieren muss im Dienst der sachlichen Argumentation stehen..Vorsichtig und so, dass nicht alle das verstehen, möchte ich Ihnen sagen: Sie zitieren im Stil dessen, was die Franzosen "tire a quatre epingles" nennen. (Akzente kann ich mit meiner Tastatur nicht setzen.) Besser, als ich es könnte, hat das, was ich meine, MacCock mit seinem schönen Bild vom hinter Silber versteckten Christbaum ausgedrückt.


Geschrieben

Ein Thema wie das der Beschneidung ohne die Zusammenhänge zu untersuchen und zu diskutieren versuchen, heißt einfach, ein Thema weder einordnen noch beurteilen zu können. So werden auch die von @Silberblick dankenswerterweise hereingestellten Zitate und Fakten nur dann in ihrer jeweiligen Wertigkeit erkannt und eingestuft werden können, wenn auch mögliche Gegenpositionen dargestellt und gewichtet werden. Dies erfordert z.B. eine genaue Prüfung der Argumente und Behauptungen, die in dem Gesetzentwurf der Justizministerin stehen. Wenn es dort u.a. heißt: "Auf der Grundlage des verfügbaren „gesicherten“ Wissens stellt die Beschneidung aus grundgesetzlicher Sicht keine generelle Kindeswohlgefährdung im Sinne des Art. 6 II 2 GG (staatliches Wächteramt) dar." so ist dies eine keineswegs unumstrittene Hypothese.

Gerade die jetzige Bundesregierung, die sich schon mehrfach vom Bundesverfassungsgericht belehren lassen musste (siehe Wahlgesetz, Erbrecht von homosexuellen Partnern, etc. ) , sollte sehr vorsichtig sein mit den Begründungen ihrer Gesetzentwürfe. Verfassungsrechtler sind sich keineswegs sicher (siehe auch die Debatten in der Neunen Juristischen Wochenschrift), ob die grundgesetzlich geschützte Unverletzlichkeit der Person der ebenfalls grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit unterworfen werden kann. Wie sich in der jüngsten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zeigt, wird der bis dahin stillschweigend geduldete Anspruch der Kirchen auf ein Sonderrecht grundsätzlich verneint.

Gerade bei dem nun vorliegenden Gesetzentwurf zur Beschneidung von unmündigen männlichen Kindern muss darauf hingewiesen werden, dass Deutschland als laizistischer Staat keine Bevormundung durch Religionen gleich welcher Art dulden kann und darf. Es sei daran erinnert, dass die beabsichtigte steuerliche Gleichstellung der sogenannten Homoehe (wie jüngst auf dem CDU-Parteitag und von der Kanzlerin höchstselbst) abgelehnt wird mit dem religiös unterfütterten Argument der "Natürlichkeit" der heterosexuellen Ehe. Diese gehört zweifelsohne zur religiösen Tradition des christlichen Abendlandes, was noch längst nicht heißen muss und kann, dass diese Tradition weiterhin alleiniges Gesetz bleibt in der sich gewandelt habenden Gesellschaft eines säkularen Staates. So kann auch der Verweis auf religiöse Tradition bei der Beschneidung keinen Anspruch auf gesetzlich festgeschriebene Fortdauer haben, zumal die Beschneidung von Mädchen weiterhin strafbar bleibt. Das deutsche Grundgesetz nimmt an keiner Stelle eine unterschiedliche Wertung der Geschlechter vor.

Geschrieben

Kurz zusammengefasst steht´s heute in Deutschland so, dass eine Beschneidung nur mit Zustimmung eines mindestens 14jährigen mündigen Kindes auch ohne medizinische Notwendigkeit unter fachlich kompetenter ärztlicher Aufsicht durchgeführt werden darf. Das steht sicherlich entgegen der jüdischen Tradition und tief verwurzelten religiösen Auffassung, aber die Deutschen können das ja durchsetzen. Deutschland sollte sich aufgrund der Geschichte, insbesondere durch Hitler, in dieser Frage nicht beeinflussen lassen - sämtliche Kritik in dieser Richtung entbehrt jeglicher Vernunft.
In den 40er Jahren des letzten Jahrhunderts wurden Synagogen niedergebrannt,
bis zum heutigen Tag sind neue entstanden und es werden sicherlich noch einige folgen.
Die Kritik in dieser Richtung der Juden also entbehrt nach meinem Verstand jeglicher Einsicht.
Wer sich in der Geschichte verliert, lebt weder zeitgemäß, noch berücksichtigt er den Fortschritt.

Wo aber bleibt der Respekt gegenüber anderer Kulturen und weshalb lässt man sie nur teilweise zu?
Soll denn die rituelle Beschneidung ein Anstoß der Spaltung sein, ohne Verständnis dafür?
Wir würden es doch auch nicht zulassen, unsere christlichen Werte durch andere Kulturen in Frage stellen zu lassen, wir möchten uns nicht in unserer religiösen Freiheit einschränken lassen.
Nun hat aber aber die aktuelle Rechtslage in der Hinsicht muslimischer und jüdischer Traditionen einen Keil zwischen die Kulturen getrieben und weder ein Jude noch ein Moslem wird sich da einschränken wollen - für mich ist das nur allzu verständlich. Es ist auch verständlich, wenn sie sich bei uns falsch verstanden fühlen und ihre Traditionen außerhalb unserer Kultur durchsetzen.
Wir haben für ein einvernehmliches Verständnis aufgrund der gegensätzlichen Auffassungen
so keine Chance der Annäherung und sind hierzulande kein Wegbereiter in Sachen der Toleranz.

Geschrieben

@Silberblick:
Du kannst doch nicht ernsthaft der Meinung sein, dass du in streng islamistischen Ländern mit chrislichem Glauben weit kommst?!? Lehne dich doch mal gegen die dortigen Glaubenslehren und Gesetze auf, weil sie deiner Glaubensvorstellung nicht entsprechen, dann wirst du aber nicht mehr lange frei rumlaufen oder ruckzuck am nächsten Baum aufgeknüpft werden. Die dulden ganz bestimmt keinerlei Widerspruch!

Ich bin der felsenfesten Meinung, dass jeder, der den Wunsch hat in Deutschland zu leben, sich 100%-ig auch an Deutsches Recht und Gesetz zu halten hat. Wenn er das nicht kann oder will, soll er in seine Heimat zurückkehren, wo er ungehindert seine Kinder nach Lust und Laune *** lassen kann. Übrigens heißt es im Grundgesetz, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Damit sind die unschuldigen Knaben den Mädchen absolut gleichgestellt. Wenn demnach die Beschneidung der Mädchen Unrecht ist, muss dasselbe für Knaben und Jungs gelten!

Geschrieben

@MueMue: Gesetze kann man ändern und anpassen, wenn man der Ansicht ist, dass sie nachgebessert werden müssen. Als diese Gesetze gemacht wurden, gab es ja noch keine Tausende Muslime im Land. Also da sind Änderungen fällig. Einerseits will man die Muslime integrieren, von wegen "Der Islam gehört zu Deutschland", andererseits will man den Muslimen ihre Gebräuche nehmen. Man könnte natürlich sagen, diese Gebräuche sind antiquiert. Habe ich weiter oben auch gesagt. Aber Gesetze, die sich nicht den Veränderungen anpassen, sind auch antiquiert.


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