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Die bitteren Tränen des Homohassers


Mi****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Was für ein erbärmliches Schauspiel! Sven Heibel, studierter Jurist und bis vor zwei Tagen noch Führungsmitglied in der Jungen Union Rheinland-Pfalz (die Jugendorganisation der CDU), bundesweit bekannt geworden durch seinen unsäglichen Auftritt bei Facebook als Schwulenfeind, barmt jetzt - ebenfalls bei Facebook (siehe unten) - über die angebliche Ungerechtigkeit, die ihm widerfahren sei. Er bejammert sein Los, denn er habe doch nur seine Meinung kundgetan. Als Jurist aber (@Jaund, bitte an die Front) müsste der ehemalige, inzwischen abgewählte Ortsbürgermeister von Herschbach wissen, dass sein Wunsch nach Wiederaufleben des §175 im Strafgesetzbuch grundgesetzwidrig ist und damit keineswegs von der Meinungsfreiheit gedeckt. Zudem hat Heibel vorgeschlagen, das öffentliche Küssen zweier Männer sollte als Ordnungswidrigkeit untersagt werden.
Gleichzeitig mit der Bekanntgabe seines Austritts aus der CDU vergießt nun Homohasser Heibel bittere Tränen darüber, dass ihm Häme, Spott und Hohn aus ganz Deutschland entgegenschlagen. In einem allerdings hat dieser Jurist, für den laut seinem Facebook-Eintrag noch der §175 in seinem eigenen Strafgesetzbuch steht, das Recht auf seiner Seite: Die Androhung körperlicher Gewalt gegen ihn ist allerschärfstens zu verurteilen.

Hier nun das auf Facebook publizierte Schreiben von Sven Heibel:

"Zu meinen Äußerungen zur Homosexualität auf meiner Facebook-Seite habe ich der Rhein-Zeitung/Westerwälder Zeitung folgende PM geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich ihre Redaktion darüber informieren, dass ich mit Schreiben vom 15. Juni 2014 meine Mitgliedschaft bei der CDU (Kreisverband Westerwald) mit sofortiger Wirkung gekündigt habe.

Nach meinen Äußerungen auf Facebook sehe ich mich zu diesem Schritt gezwungen, weil die CDU meine f r e i e und e i g e n e Meinungsäußerung nicht akzeptiert. Der mediale Sturm sowie die vielen Beleidigungen und Bedrohungen gegen meine Person lassen keine andere Schlussfolgerung zu.

Mit der Äußerung meiner p r i v a t e n Meinung über die Homosexualität, habe ich über das Ziel deutlich hinausgeschossen. Ich habe mich hierbei auf die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit berufen und möchte dies auch weiterhin tun. Hierbei ging es mir nicht um die Wiedereinführung des § 175 StGB, sondern um die vielen gesellschaftlichen Entwicklungen, die nicht in allen Punkten ein Grund zum feiern sind. Das strafrechtliche „Jubiläum“ der Abschaffung war eher der Aufhänger, als der Inhalt meiner Aussage.

Ich bedauere sehr, nicht ausreichend berücksichtigt zu haben, welche Auswirkungen diese Äußerung auf meine Partei, mein Umfeld und die Gremien, denen ich angehöre, gehabt haben. Ich habe damit einen Fehler gemacht! Dafür möchte ich mich ausdrücklich, im Besonderen bei denen, die ich damit verletzt haben sollte, entschuldigen. [Anmerkung von @Minotaurus: Man kann sich nicht selbst entschuldigen, sondern nur um Entschuldigung oder Verzeihen bitten!]

Ich möchte sie bitten, in der öffentlichen und nicht öffentlichen Diskussion zu berücksichtigen, dass es sich bei diesem Fehltritt um einen p e r s ö n l i c h e n und nicht parteizugehörigen handelt.
Die Meinungsfreiheit ist ein sehr hohes Gut. Es verlangt von mir, wie von jedem anderen auch, im Zweifel auch nur schwer zu ertragende Äußerungen, auszuhalten. Daran halte ich mich und ich bitte darum, dass sich andere auch daran halten und von weiteren Beleidigungen und Bedrohungen absehen!

Ich erhalte viele Beleidigungen auf aller unterstem Niveau. Viele Bedrohungen gegen meine Person, auch gegen meine körperliche Unversehrtheit. Viele Parteikollegen nutzen die Gelegenheit auch, um sich selbst zu profilieren. Sie können gar nicht schnell genug Distanzierungen mit den höchsten Superlativen formulieren, anstatt sich auch mal darüber aufzuregen, was andere Demokratiefeinde im Internet an Beleidigungen und Bedrohungen loslassen, die sich ihrerseits als „tolerant“ bezeichnen. Das ist infam.

Auf der anderen Seite haben mich z a h l l o s e Unterstützermails, Anrufe, Briefe und sonstige Nachrichten, auch aus der eigenen Partei, erreicht, die mich ausdrücklich bestätigen und mir Standhaftigkeit zusprechen. Dies bitte ich auch zu berücksichtigen.

In der CDU, die sich aus meiner Sicht schon seit langer Zeit von dem „C“ in ihrem Namen trennen sollte, ist die Lobby für die weitere Glorifizierung der Homosexualität größer, als das Einstehen für die Meinungsfreiheit. Dies stimmt mich traurig, da die Meinungsfreiheit zu einer christlichen und besonders zu einer demokratischen Partei gehört!

Von meinem eigenen Gemeindeverband und der Fraktionsführung sowie Bürgermeister Lütkefedder bin ich maßlos enttäuscht. Viele haben sich dem medialen „Hype“ und dem „Shitstorm“ angeschlossen, um mich mundtot zu machen. Gerade Bürgermeister Lütkefedder sollte mit Vorverurteilungen vorsichtig sein. Noch vor einigen Wochen stellte er auf der Verbandsgemeinde eine Person ein, mit der Begründung, dass es noch kein rechtskräftiges Urteil über ihn gebe. Nun zwingt Bürgermeister Lütkefedder die Gremien zum Handeln, weil ich eine freie Meinung geäußert habe. Das ist schon mehr als abenteuerlich!

Die Unterstützung in vielen Gremien der Partei fehlt mir. Gleichwohl gibt es außerhalb dieser Gremien viele viele Unterstützer. Bei meiner Meinung handelt es sich auch beileibe nicht um eine Einzelmeinung. Nach reiflicher Überlegung und Gesprächen mit meiner Familie und Freunden habe ich mich nun zu dem Schritt entschlossen. Der weit überwiegenden Zahl der Print- und Onlinemedien, besonders auch ihrem Haus, möchte ich für eine sachliche und faire Berichterstattung danken. Ebenso der Landes- und Kreis-CDU. Dies kann ich leider nicht für meinen eigenen Verband und die JU Rheinland-Pfalz, in der ich mich immer gerne und mit viel Herzblut engagiert habe, sagen.

Meine Meinungsfreiheit ist mir mehr wert, als die Mitgliedschaft in einer angeblich demokratischen Partei. Daher sah ich mich zum Austritt gezwungen.
gez. Sven Heibel"

Geschrieben

unabhängig von der (na, ich versuch´s mal auf diplomatischem wege) "charakterlichen bankrotterklärung", sowie dem nun folgendem selbstmitleidigen gejammer - begrüße ich aber vollends seine einzig wohltuende aussage zum parteiaustritt: "...meine meinungsfreiheit ist mir mehr wert, als die mitgliedschaft in einer angeblich demokratischen Partei".

Geschrieben

Mich ärgert das. Müssen wir denn, da Gott sei Dank die Kreuzzüge gegen uns abgeblasen worden sind, nun umgekehrt zur Hatz auf "Homohasser" (welch ein Wort! ) aufrufen?Es würde unserer Sache weit mehr dienen, wenn wir anerkennen wollten, dass es natürlich weiterhin Menschen gibt, die Homosexualität ablehnen. Wir können Toleranz fordern, sollten uns aber hüten, Akzeptanz zu erzwingen. Mir tut der Mann leid, der erfahren musste, wie jämmerlich opportunistisch seine Partei, die CDU, ist. Wenn man später einmal unsere Zeit bedenken wird, bleibt sicher das Versagen der CDU das Hauptthema.
Die Väter und (meinetwegen auch) Mütter des Grundgesetzes sahen keinen Widerspruch zwischen Grundgesetz und dem berüchtigten Paragraphen. Wir haben uns anders entschieden, "und das ist gut so". Tun wir aber nicht so, als sei diese Entscheidung aus der Wundertüte Grundgesetz hervorgezaubert oder aus den "Menschenrechten". Es ist die politische Entscheidung unserer Generation, eine Folge auch der Vergleichgültigung solcher Sächelchen wie Nation und Familie.
Wir sollten dem CDU-Mann auch nicht in der Manier überheblicher Lehrer Stilfehler nachweisen wollen. "Sich bei jemandem entschuldigen" ist durchaus gutes Deutsch. Es kommt darauf an, ob solche Entschuldigung angenommen wird.


Geschrieben

Es darf auch dem gebildeten und belesenen User @Nuwas bekannt sein, dass der §175 erst seit dem Jahr 1877 (als Übernahme aus dem preußischen Landrecht) im gesamten Deutschland Gültigkeit hatte. Eine ganze Reihe von Ländern, die sich für ihre Strafgesetzgebung den liberalen Code pénale Napoleons zum Vorbild genommen hatten (Homosexualität kam darin gar nicht vor) , hat Schwule nicht strafrechtlich verfolgt, z.B. Bayern und Württemberg. Ein bißchen rechtshistorische Sachkenntnis würde unserem Mitforisten @Nuwas durchaus gut zu Gesicht stehen.

Den Vätern und wenigen Müttern des Grundgesetzes oblag nicht eine Revision des Strafgesetzbuches, sondern das Schaffen einer Verfassung für den westlichen Restbestand des untergegangenen Deutschen Reiches, genannt Bundesrepublik Deutschland. Dass der von den Nazis verschärfte §175 in der Bundesrepublik bis 1969 Bestand hatte und endgültig erst 1994 aus dem Strafgesetzbuch getilgt worden ist, deshalb Zigtausende Haft- oder Geldstrafen wegen "widernatürlicher Unzucht" bekamen, das gehört zu den besonders traurigen Kapiteln der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte.

Nachdenklich indes muss stimmen, ausgerechnet in einem schwulen Forum einer Argumentation zu begegnen, die Heibels Schmerz über den Verlust des §175 auch noch richtig findet. Der frischgebackene Ex-CDU-Funktionär Heibel sieht unzweideutig nach wie vor das Streichen des "Schwulenparagraphen" für einen Fehler an, d.h. zu gut Deutsch, er befürwortet immer noch, Homosexualität unter Strafe zu stellen. @Nuwas muss sich fragen lassen, ob er die Ansicht Heibels teilt. Denn lange genug hat es wohl gedauert, bis sich der gesellschaftspolitischen Veränderung in Bezug auf Homosexualität (und Sexualität insgesamt; man denke an den unseligen Kuppeleiparagraphen) auch die justizpolitische Veränderung halbwegs angechlossen hat.
Was nun die Abschaffung des §175 mit der Familie und der Nation zu tun haben soll, das jedoch eindeutig und unmissverständlich argumentativ zu untermauern, bleibt @Nuwas dringend aufgefordert.

Noch ein Wort zur Begrifflichkeit von "entschuldigen" , weil auch hier @Nuwas in die Irre geht. Nicht was alltäglich an sprachlichen Fehlern praktiziert wird, ist auch richtig: "Entschuldigen" bedeutet, von jemanden die Schuld nehmen, die dieser auf sich geladen hat. Also kann ich mich nicht selbst von einer Schuld freisprechen, sondern immer nur von denjenigen freigesprochen werden, in deren Augen ich schuldig geworden bin. Also muss ich um Entschuldigung bitten. @Nuwas als gutem Katholiken dürfte bekannt sein, dass das "ego te absolvo" nur vom Geistlichen gesprochen wird, aber niemals vom Gläubigen für sich selbst in Anspruch genommen werden kann.
Der oftmals gehörte und äußerst billige Selbstreinigungsversuch "Ich entschuldige mich" ist sprachliches und zudem unmoralisches Falschgeld.

Geschrieben

Vorab: Aus meiner Sicht handelte es sich bei der durch Herrn Heibel unter seinem Namen angestoßenen Kampagne um ein Vortasten. Dass die Gesellschaft im Deutschland der Berliner Republik z. Z. aber noch nicht so weit ist, d. h., dass sie noch zu westlich freiheitlich und noch nicht im gewünschten Maße wieder preussisch/reussisch orientiert ist, war dabei sicherlich schon in Kauf genommen worden. Etappenziel der Aktion wird sicherlich gewesen sein, die Bevölkerung weiter aufzuspalten und Homosexuellen, Sinti und Roma, sowie Juden ablehnend gegenüberstehende Bevölkerungsanteile zu animieren ebenfalls "mutig" das Wort zu ergreifen statt mit ihrer Meinung in den eigenen vier Wänden zu bleiben.

Insgesamt ein spannendes Thema, bei dem das deutsche Volk zeigen kann wie es wirklich tickt und wo es sich kulturell verortet sieht: Im Westen oder im Osten!

Was eine mögliche Strafbarkeit der Veröffentlichungen unter dem Namen des Herrn Heibel betrifft, so sehe ich da kaum Ansatzpunkte. § 130 StGB kommt jedenfalls nicht Frage. Das nationale deutsche Recht kennt hier ganz aktuell zwar durchaus noch unterschiedliche "Rassen" (hmmm, ich kenne nur die human race) aber es sieht zunächst keine Strafe dafür vor, wenn lediglich zum Hass gegen Menschen mit bestimmter sexueller Orientierung aufgerufen wird. Der gesamte § 130 StGB bezieht sich ausschließlich auf Aufrufen zum Hass, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppen, sowie auf die öffentliche Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung des Nationalsozialismus etc..

Was Art. 5 GG betrifft, so ist hier wohl Abs. 2 (Schutz des Rechtes der persönlichen Ehre) der springende Punkt.

Eine Wiedereinführung des § 175 StGB wäre i. V. m. weiterem Loslösen vom Westen und weiterer Rückführung zu preussisch/reussischen Werten unter Verzicht auf Europa übrigens jederzeit möglich! In Art. 2 Abs. 1 GG wird hier ausdrücklich auf das "Sittengesetz" verwiesen. Das "Sittengesetz" wiederum beschreibt das, was in der Allgemeinheit und dem allgemeinen Rechtsempfinden nach (also in der mehrheitlichen Meinung des Volkes!) sittenmäßig als anstößig gilt oder eben nicht. Findet sich also eine Mehrheit in der Bevölkerung, die, etwa im Rahmen bereits o. g. fortschreitender Loslösung vom Westen und Rückbesinnung auf preussisch/reussische Werte, homosexuelles Empfinden eher wieder als anstößig betrachtet, so wäre der Gesetzgeber nach dem GG sogar verpflichtet den § 175 StGB umgehend wieder einzuführen. Da dies dann aber gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen würde, müsste die Berliner Republik hierzu entweder aus der EU austreten (unwahrscheinlich ... die absolute Macht über Europa ist ja gerade das Ziel der Deutschen seit 1871!) oder aber ihre bereits jetzt dramatisch herausragende Machtposition innerhalb der EU weiter ausbauen um sich kurzerhand einfach darüber hinwegsetzen zu können (weitaus wahrscheinlicher ...).

Wie auch immer - z. Z. jedenfalls haben wir, die noch freiheitlich denkenden Menschen in diesem Lande, noch die sichtbare Mehrheit. Das kann sich aber jederzeit ändern - in anderen "mitteleuropäischen" Ländern ist das längst schon passiert, siehe z. B. Ungarn oder die Slowakei. Oder auch Österreich, wo die Freiheit nur unter dem Schutz der EU besteht. Ginge es nach dem österreichischen Volk selbst würden wir wieder im Gefängnis sitzen (wenn wir in diesem grausigen Land wären).

Geschrieben

Mein Gott, was für ein Aufwand bei einer so kleinen Sache! Mittlerweile kenne ich ein wenig von der Geschichte der Schwulenverfolgung, auch dank der Beiträge von Minotaurus. Es ist auch wohl selbstverständlich, dass ich keine Wiedereinführung des berüchtigten Paragraphen will. Jedes weitere Wort ist überflüssig. Dagegen ist es immer noch die Frage, wie man mit Leuten umgehen soll,denen Homosexualität nicht geheuer ist. Ich glaube, dass es unserer Sache gut ansteht, souveräner zu reagieren und nicht die Kanone herauszuholen, um auf Spatzen zu schießen. Der CDU-Mann ist doch ein ganz kleines Licht,das ein bisschen den Grundsatztreuen spielen wollte. Die Reaktion hat ihm gezeigt, wie die Machtverhältnisse sind. Homosexuelle Handlungen werden nicht mehr verfolgt, bis auf ein paar Spinner sehnt sich auch keiner nach der Verfolgungszeit zurück. Dass wir dennoch in weiten Kreisen nicht akzeptiert sind, ist schlimm, aber es lässt sich nicht so einfach ändern
@Jaund droht uns ein bisschen. Man muss sich nicht zum "Westen" bekennen, um der Verfolgung zu entgehen. Der "Osten" kommt uns in sieser Frage nach, es geht auch dort nur um die Bestrafung schwuler Propaganda. Außer in Deutschland hat man wenig Problem mit dem Begriff "Rasse". "Ego te absolvo" heißt nicht "Ich entschuldige idich", sondern "Ich spreche dich los, löse dich". Es hilft nichts, in Fragen der Sprache entscheidet nicht unsere Laune, sondern das Wörterbuch. Grimms Wörterbuch und auch das Duden-Wörterbuch erlauben Wortlaut und Sinn der Formulierung, wie sie der CDU-Mann verwendet hat.
@Jjaunds seltsame Deutungen der deutschen Geschichte verdienen keine Diskussion. Sie haben mit Wissenschaft nichts zu tun, sind pure Ideologie. Sie sollen ablenken von denen, die die Weltherrschaft nicht nur anstreben,sondern auch zum größten Teil schon besitzen.


Geschrieben

mir ist ja die ethische wertung ebenso wurscht wie die rechtliche und das gequake um "ego te absolvo" & ähnliche pfaffenformeln haha. wenn ich ne kirche sehe stelle ich mir vor wie ich sie abfackele. ich bin einfach dagegen dass sich die von @jaund an anderer stelle angeführten fetten glatzköpfigen typen in der öffentlichkeit abknutschen. aus ästhetischen gründen. solche figuren sollten ihre sexualität im stillen kämmerlein ausüben. fette ältere eheleute na schön die haben sich aneinander gewöhnt & denken daran wie hübsch sie waren als sie jung waren da kann man ein auge zudrücken. aba zwei fette bärtige typen oder solche figuren wie in dem spiegel-artikel nee nee. da wäre ein paragraph gegen homopropaganda nicht verkehrt. wenn's jetzt zwei schöne jünglinge wären oder ein toller heroischer mann & ein schöner jüngling ja dann... aber nicht solche figuren. aba alle menschen sind doch gleich? nee sind sie nicht. es gibt solche die das auge erfreuen & solche die es beleidigen. glaube zwar kaum dass der cdu-fritze so denkt aba ich denke so.


Geschrieben

@Moenchsnutte dieses Statement ist ja wohl das Deplazierteste und Respektloseste, was ich je gelesen habe. Ohne jede Achtung vor Älteren und Leuten, denen die Schönheit nicht in die Wiege gelegt wurde. Eine Schande für das Forum. Wir Gays sollten Solidarität zeigen und nicht andere abwerten und lächerlich machen.


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